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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Parfümerien.

Salpeter-Räucherkerzen.

Sandelholzpulver 580,0

Salpeter 300,0

Cedernholzpulver 80,0

Benzoe 20,0

Tragantpulver 20,0

Cumarin 0,2

Rosenöl 0,5

Sassafrasöl 0,5

Diese Kerzen werden zu gleichen Zwecken verwandt wie das Salpeterpapier.

Salmiak-Räucherkerzen.

Kohlenpulver 650,0

werden mit einer Lösung von

Salmiak 250,0

Salpeter 75,0

Zuckerpulver 5,0

Cumarin 0,2

in Wasser 700,0

getränkt. Nach dem Trocknen wird hinzugefügt

Tragantpulver 20,0

Rosenöl 0,5

Perubalsam 1,0.

Unter dem Namen Pastilles du Sérail werden in Frankreich Räucherkerzen vertrieben, welche 4-5 % Opiumpulver enthalten.

Anhang zu den Parfümerien.

Vielfach werden in Drogengeschäften sog. Pomaden- oder Seifenparfüms verlangt, d. h. Gemische ätherischer Oele und anderer Riechstoffe, welche zum Parfümiren von Pomaden, Haarölen oder Seifen dienen sollen. Wir geben in dem Nachstehenden einige Vorschriften hierfür, bei deren Auswahl es selbstverständlich auf den zu erzielenden Preis ankommt.

Pomadenöl.

1. Portugalöl 330,0

Bergamottöl 165,0

Citronenöl 250,0

Lavendelöl 50,0

Nelkenöl 30,0

Zimmtöl 30,0

Perubalsam 20,0

Alkohol, absoluter 125,0

Chinapomadenöl.

2. Pomadenöl No. 1. 430,0

Citronenöl 400,0

Perubalsam 100,0

Alkohol, absoluter 70,0

Wird erst nach ca. 8 Tagen filtrirt.