Gustav Adolf Buchheister,
                                        Verlag von Julius Springer, Berlin,
                                        3. Auflage, 1893
                                    
                                    
                                 
                            
                            
                            
                            
                                
                                    
                                    
                                    
                                    
                                        
                                            Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.
                                        
                                    
                                 
                            
                            
                            
                            
                                
                            
                            
                            
                            
                                
                                
                                
                                
                                    
                                        
                                            
                                                
                                                
                                                    
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Parfümerien.
Salpeter-Räucherkerzen.
Sandelholzpulver	580,0
Salpeter	300,0
Cedernholzpulver	80,0
Benzoe	20,0
Tragantpulver	20,0
Cumarin	0,2
Rosenöl	0,5
Sassafrasöl	0,5
Diese Kerzen werden zu gleichen Zwecken verwandt wie das Salpeterpapier.
Salmiak-Räucherkerzen.
Kohlenpulver	650,0
werden mit einer Lösung von
Salmiak	250,0
Salpeter	75,0
Zuckerpulver	5,0
Cumarin	0,2
in Wasser	700,0 
getränkt. Nach dem Trocknen wird hinzugefügt 
Tragantpulver	20,0
Rosenöl	0,5
Perubalsam	1,0.
Unter dem Namen Pastilles du Sérail werden in Frankreich Räucherkerzen vertrieben, welche 4-5 % Opiumpulver enthalten.
Anhang zu den Parfümerien.
Vielfach werden in Drogengeschäften sog. Pomaden- oder Seifenparfüms verlangt, d. h. Gemische ätherischer Oele und anderer Riechstoffe, welche zum Parfümiren von Pomaden, Haarölen oder Seifen dienen sollen. Wir geben in dem Nachstehenden einige Vorschriften hierfür, bei deren Auswahl es selbstverständlich auf den zu erzielenden Preis ankommt.
Pomadenöl.
1. Portugalöl	330,0
Bergamottöl	165,0
Citronenöl	250,0
Lavendelöl	50,0
Nelkenöl	30,0
Zimmtöl	30,0
Perubalsam	20,0
Alkohol, absoluter	125,0
Chinapomadenöl.
2. Pomadenöl No. 1.	430,0
Citronenöl	400,0
Perubalsam	100,0
Alkohol, absoluter	70,0
Wird erst nach ca. 8 Tagen filtrirt.