Bruder Felix Fabris,
Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm,
1909
Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.
IIV
Vorwort.
Wenn hier, und zwar zum erstenmal, eine vollständige Übersetzung von Fabris tractatus de civitate ulmensi erscheint, so hat dies seine Erklärung darin, daß dieser tractatus trotz mancher Unrichtigkeiten doch eine Hauptquelle für die Geschichte der Stadt Ulm ist. Für Gelehrte wäre nun freilich eine Übersetzung nicht nötig; denn diese verstehen ja alle selber Lateinisch; aber es giebt außer Gelehrten auch noch andere Leute, die, ohne Lateinisch zu verstehen, doch ein Interesse für die Geschichte und besonders für die Geschichte ihrer Vaterstadt haben. Darum erscheint denn auch diese Übersetzung in den Veröffentlichungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben.
Warum diese Übersetzung gerade jetzt erscheint, hat seinen doppelten Grund: erstens hat der Übersetzer, seitdem er sich im Ruhestand befindet, gerade Zeit und Lust zu der Arbeit gehabt und zweitens scheint ihm Gefahr im Verzug zu sein; denn bei der jetzigen antihumanistischen Zeitströmung werden in absehbarer Zeit die Gebildeten gar nicht mehr Lateinisch lernen und vollends nichts mehr von dem selbst einem Altphilologen fremden Latein des 15. Jahrhunderts verstehen.
Wohl ist von einem Teil dieses tractatus eine Übersetzung schon erschienen von dem Herausgeber des lateinischen Textes Gustav Veesenmeyer in den Mitteilungen unseres Vereins von 1891, Heft 1, Seite 20-24; auch erscheint freilich vieles, besonders im Anfang des tractatus. vom jetzigen Standpunkt aus als naiv, falsch oder gar albern; Fabris Kenntnisse in sprachlicher Hinsicht sind nicht bedeutend, er kann weder Griechisch noch Hebräisch (cf. pag. 153 und 200 des tractatus), hat jedenfalls die Bibel weder hebräisch noch griechisch gelesen und bringt oft recht mangelhafte und komische Etymologien und Kritiken. Dennoch ist das Ganze wert, einen weiteren Leserkreis zu finden als seither.
Da die Übersetzung wesentlich für Laien, nicht für Gelehrte, bestimmt ist, so ist auch davon Umgang genommen, von den Handschriften des Werkes zu reden; in dieser Beziehung verweise ich auf die Prolegomena Veesenmeyers zu dem tractatus im 2. Heft der neuen Reihe der Verhandlungen unseres Vereins pag. 29-40 und auf den 186. Band der Bibliothek des literarischen Vereins von 1889, wo G. Veesenmeyer als Herausgeber des lateinischen Textes des tractatus alle derartige Bedürfnisse befriedigt. Ebenso ist in Beziehung auf die Wertschätzung der Werke des Bruders Felix Fabri zu verweisen auf das Nachwort Veesenmeyers zu dem latein. Text pag. 224-233.
Zum Schluß danke ich noch den Mitgliedern unseres Vereins, die mir so manche Winke für meine Arbeit und Verbesserungen der Übersetzung haben zukommen lassen.
Haßler.