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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

Schlagworte auf dieser Seite: Beichte

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Beichte.

ja alle Christen allezeit, wie die ersten, sich mit dem Kusse des Friedens: Friede sei mit dir, mein Bruder, küssen, und sich in Einigkeit durch das Band des Friedens, Eph. 4, 3. zusammen knüpfen möchten. (Das gegenseitige Bekenntniß der Sünde ist Christen Jac. 5, 16. zur Pflicht gemacht; d. h. denen, die in wahrer voller brüderlicher Gemeinschaft stehen. Es ist dieses Bekennen ein weit stärkerer Ausdruck der Demuth und Ehrfurcht vor GOtt, als das verborgene; und daher GOtt wohlgefällig; ja es kann zur Verherrlichung des göttlichen Namens, theils seiner Gerechtigkeit, wenn wir seine Strafe tragen, Ps. 51, 6. theils seiner Barmherzigkeit, wenn er unser verschont, Ps. 103, 1 ff. dienen. Es ist Pflicht der Wahrhaftigkeit, die uns drängt, nicht besser scheinen zu wollen, als wir sind: es ist der stärkste Erweis der Selbsterniedrigung und Selbstverläugnung, und das kräftigste Gegengift der Selbstgefälligkeit; vornehmlich aber ein wirksames und in vielen Fällen unentbehrliches Mittel der gründlichen Besserung, sowie ein Zeichen des vollsten Vertrauens, das wir dem Andern schenken! Dabei auch eine Quelle der Erleichterung des Herzens und des Seelenfriedens. Dies alles ist auch anwendbar auf die kirchliche Beichte. Bekenne Einer dem Andern seine Sünden, und betet für einander, daß ihr gesund werdet, Jac. 5, 16.)

§. 3. 3) Die Beichte vor dem Prediger. Diese, auch die Ohrenbeichte (nicht im papistischen Verstande, Ps. 19, 13.) genannt, welche aus der öffentlichen Kirchenbuße entstanden, da der, welcher die Gemeine geärgert, öffentlich niederfallen und Abbitte thun mußte, ist zwar nicht so schlechterdings zur Vergebung der Sünden nöthig, jedoch gründet sie sich auf Joh. 20, 23. Matth. 18, 18. und auf die Beispiele:

Davids, 2 Sam. 24, 10. besonders 2 Sam. 12, 13.

Des Gichtbrüchigen, Matth. 9, 2.

- Jeremias, Jer. 14, 20 ff.

- Manasse, Geb. M. v. 1 ff.

Der Sünderin, Luc. 7, 47.

Des verlornen Sohns, Luc. 15, 18-21.

- Zöllners, Luc. 19, 13.

Vor einem christlichen Bruder oder vor einem Beichtvater seine Sünden bekennen, kann als Pflicht gegen GOtt angesehen werden, und zur Verherrlichung seines Namens gereichen, bald um seine Gerechtigkeit zu offenbaren, ihn in den Augen unsrer Mitmenschen als gerecht zu erklären, wenn er uns straft, wie es David Ps. 51, 6. that; bald um seine Gnade und Barmherzigkeit zu preisen, wenn er uns vergeben hat, und nicht nach unserer Schuld uns vergilt, Ps. 103, 10. ihm also unsere Dankbarkeit zu bezeugen, wie dieses treffend darstellt Joh. Val. Andrea in s. Mythologia Christiana Manip. V. nr. 3. Augustinus S. 235 f. In der speciellen Seelsorge ist das offene Bekenntniß für den Seelsorger ebenso nothwendig, wenn er rathen und helfen soll, wie für den Arzt die offenherzige Entdeckung des Kranken, und Frint in s. Schrift: Ueber das Convertiren, Wien 1822. S. 139. hat vollkommen Recht, wenn er sagt, "daß die allgemeine Beichte, wobei sich Niemand seiner besondern Sünden deutlich bewußt wird, und auch Niemand auf eine besondere, seinem speciellen Zustande angemessene Art behandelt werden kann, dem Verfahren ähnlich ist, wie wenn auf einem Krankensaale von hundert und noch mehreren Kranken, die wohl alle klagen, daß sie sich übel befinden, die Krankheit der Einzelnen nicht untersucht, sondern Allen und Jeden die nämliche Arzenei verordnet und gereicht wird." - Ebenso erfordert auch in wahrhaft christlichen brüderlichen Freundschaften die Aufrichtigkeit, die Grundbedingung aller Freundschaft, ein offenes Geständniß seiner Schuld, wie denn nach Zeno (Diog. Laert. VII. Sect. 118. ed. Meag. S. 439.) die Guten aufrichtig, ohne Schlacken sind, und sich davor hüten, daß sie sich besser darstellen, als sie sind, durch ein Verhalten, das berechnet ist, das Schlechte zu verbergen und das Gute hervorzuheben: ^[griechisch: akibdälous tous spoudaious, fylaktikous te enai tou epi to beltion autous paristanein, dia paraskeuäs täs ta faula men apokruptousäs, ta de uparconta agata fainestai poiousäs.] Zur fortgehenden gründlichen Besserung kann ebenfalls nichts heilsamer sein, als eine Gemeinschaft, wo man sich auch seine Sünden gegenseitig bekennt und bewahrt. Plutarch sagt mit Recht, "das sei kein geringes Merkmal des Fortschrittes im Guten, seine Fehltritte entdecken, der Zurechtweisung von Andern gern sich hingeben; nicht sich freuen, wenn man sich verbergen kann, noch Gefallen daran haben, wenn man nicht erkannt wird; sondern bekennen und es fühlen, daß uns einer Noth thut, der unsern Schaden berührt und uns vermahnt." (De Profect. Virtut. Sent. Opp. ed. Reiske VI. 305.) "Zwar müssen wir uns auch des bösen Scheins schämen und ihn meiden; wer aber über das Laster selbst mehr Unmuth empfindet, als über die dasselbe treffende Schande, erträgts um seiner Besserung willen gern, in Übeln Ruf bei Andern zu kommen, und von sich selbst übel zu reden." ibid. S. 306. "Ich möchte sagen, verheimliche es nicht, wenn du böse gelebt hast, sondern gieb dich zu erkennen, komme zur Besinnung, und bessere dich." ^[griechisch: ego d' an eipoimi mäde kakos biosas late alla gnostheti sofronistäti, metanoäson.] (Plutarch, de occulte vivendo X, 637.) Es ist daher nicht zu verwundern, wenn der heilsame Einfluß der Beichte in neueren Zeiten wieder erkannt worden ist, (Kindervater Pastoral. I. 146-151. Holthusen in Ruperti's Miscellen I. 151-154.) auch von Anderen, als Theologen; als Wagner, über Relig. Erlang. 1819. S. 279-81. Pestalozzi, über Gesetzgebung und Kindermord in s. Sämmt. Schriften. Stuttg. 1822. B. 8. S. 5 ff. Steffens, was ich erlebte. V. 2. S. 31 ff.

§. 4. Es ist also die Privatbeichte und Absolution, welche sich beide auf einander beziehen, (wider die Reformirten, deren unbedingter Rathschluß, welchem es zum Nachtheil gereichen würde, wenn man denjenigen, der aus einem bloßen Haß von GOtt wäre verworfen worden, von Sünden lossprechen, und ihm die göttliche Gnade ankündigen wollte, die Ursache der abgeschafften Privatbeichte ist, obgleich reformirte Theologen, wie Calvin, Instit. III. 4, 10-13. Werenfels Opusc. Laus. 1739. II. 316-24. sie sehr empfohlen haben) nützlich, heilsam und nöthig, Sprw. 28, 13. Ps. 32, 3. I) wegen genauer Erforschung der Communicanten, damit sie sich nicht zum Gericht essen und trinken mögen, 1 Cor. 11, 27. 29. Matth. 7, 6. Cyprianus sagt: Es sei nicht allein derjenige an dem Leib und Blut des HErrn JEsu schuldig, der das Sacrament unwürdig nehme, sondern auch, der es mit Wissen und Willen einem Unwürdigen darreiche. In der Privatbeichte kann man die allerheilsamste Prüfung anstellen. II) Wegen nöthigen Unterrichts der Albernen. Die Hörer des Worts sind meist beschaffen, wie Jac. 1, 23. 24. sagt. Dahero, obwohl der Zuhörer alles