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Ihre Suche nach Absonderungsberechtigten
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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, Faustpfandrechte u.s.w.) zustehen, vermöge deren diese Sachen
für eine bestimmte Forderung haften. Die Absonderungsberechtigten , welc he in der Österr. Konkursordnung schlechtweg als
Realgläubiger bezeichnet
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5% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0046,
Abgesonderte Befriedigung |
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, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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«Realgläubiger» genannten Absonderungsberechtigten unterschieden. Die Gesamtheit der Gläubiger, deren Ansprüche zur Zeit der Konkurseröffnung bestanden haben, erlangt das Recht, die Konkursmasse in Verwaltung zu nehmen und zu ihrer Befriedigung zu verwenden
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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. Konkursverfahren.) Die bevorrechtigten Konkursgläubiger werden durch einen Z. ebensowenig wie die Absonderungsberechtigten und Massegläubiger (s. d.) berührt, müssen vielmehr vollständig befriedigt oder, falls ihre Forderungen noch nicht festgestellt
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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einer Ausschlußfrist von zwei Wochen (§. 140) der Nachweis geführt wird, daß und für welchen Betrag die gerichtliche Feststellung der Forderung betrieben worden ist. Absonderungsberechtigte (s. Abgesonderte Befriedigung) müssen innerhalb der Ausschlußfrist nachweisen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Rangierkilometerbis Rangordnung der Gläubiger im Konkursverfahren |
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der
Deutschen Konkursordnung das Verfahren dadurch
vereinfacht, daß die abgesonderte Befriedigung un-
abhängig vom Konkursverfahren erfolgt, die An-
sprüche der Absonderungsberechtigten sonach gar
nicht im Prüfungsverfahren (s. d.) zu erörtern sind
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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der Verteilung auf sie treffenden Anteil fordern (s. Prüfungsverfahren). Im Interesse des Gemeinschuldners gilt dies auch für dessen sonstiges Vermögen (s. Konkursmasse), für Absonderungsberechtigte (s. Abgesonderte Befriedigung) gilt es nicht
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