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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0097,
Banken (Belgien, Dänemark) |
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in Brüssel ein Akkreditiv zu gunsten seines Gläubigers ausstellen, übersendet es jenem und hat auf diese Weise mit Ersparnis des Postportos für Wertsendungen seine Schuld beglichen, obwohl weder er noch sein Gläubiger ein Konto bei der Bank haben
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4% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Kreditanstaltenbis Kreditieren |
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Schuldscheine über empfangene, aber noch nicht bezahlte Waren, mit dem Versprechen, an einem gewissen Tag zu zahlen; auch s. v. w. Kreditpapiere (s. d.).
Kreditbrief (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller
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4% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0257,
von Akkordionbis Akkumulatoren |
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und Regierungen. Die damit Betrauten, Botschafter, Geschäftsträger, Gesandte, bevollmächtigte Minister etc., pflegen die desfallsigen Beglaubigungsschreiben (Akkreditive) dem auswärtigen Staatsoberhaupt in der ersten Audienz (Antrittsaudienz) persönlich zu
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Kreditivbis Kreditversicherung |
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180
Kreditiv - Kreditversicherung.
die Seite des "Credit", in das "Haben", schreiben, ihn erkennen (Gegensatz: debitieren, s. Debet). Vgl. Buchhaltung.
Kreditiv (lat., Akkreditiv), Beglaubigungsschreiben, besonders das der Gesandten
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