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Banken (Belgien, Dänemark)
ausgedehnten Umlaufs. Dann aber trat eine Änderung infolge der Ausprägung des goldenen Zehnguldenstücks ein. Die Fünfzigguldenscheine waren von jeher im Verkehr wenig beliebt. Das Bankgesetz von 1888 hat zu gunsten des Staates eine Ausnahme von der im übrigen aufrecht erhaltenen Regel begründet, daß die Bank keine Blankokredite gewähren dürfe. Es erklärt nämlich die Bank für verpflichtet, dem Staate gegen entsprechendes Unterpfand von Staatskassenscheinen in laufender Rechnung verzinsliche Vorschüsse bis zu 5 Mill. Guld. zu gewähren. Zur Erläuterung des Geschäftsumfanges der Bank verweisen wir auf die nebenstehende Statistik (S. 82).
8) Die Belgische Nationalbank.
Die Zahl der Bankvertretungen im Königreich Belgien beträgt 40. Firmen, welche sich eines guten Rufes erfreuen, erhalten hier laufende Rechnungen. Zinsen für die Einlagen werden nicht gewährt. Aber zu gunsten derer, welche ein Konto bei der Bank haben, nimmt sie Zahlungen auf dieses Konto von allen Bankvertretungen entgegen. Übrigens trägt die Bank auch dafür Sorge, daß Private, denen kein Konto eröffnet ist, Vorteile aus dem Umschreibegeschäft ziehen. Hierzu dient das Akkreditivsystem. Jedermann ist ohne Entschädigung befugt, gegen Einzahlung eines Betrages an irgend einem Bankplatz die Auszahlung der nämlichen Summe an einem andern Bankplatz zu verlangen. Wohnt er in Brüssel und will er seinem Gläubiger in Verviers die geschuldeten 1000 Frank zahlen, so läßt er sich in Brüssel ein Akkreditiv zu gunsten seines Gläubigers ausstellen, übersendet es jenem und hat auf diese Weise mit Ersparnis des Postportos für Wertsendungen seine Schuld beglichen, obwohl weder er noch sein Gläubiger ein Konto bei der Bank haben. Durch diese Tränsaktionen wird der Notenumlauf offenbar eingeschränkt. Aber ein noch größerer Vorteil für die Bank liegt entschieden darin, daß sie durch diese Manipulation zinsfreies Kapital gewinnt. Denn die heute eingezahlten Beträge brauchen erst morgen zurückerstattet zuwerden; alsdann laufen wieder neue Einzahlungen ein, welche voraussichtlich die gleiche Höhe erreichen wie am vorhergehenden Tage. So verfügt die Bank über ein nicht zu unterschätzendes unverzinsliches Kapital, welches der Regel nach nur geringe Schwankungen aufweisen wird. Die Höhe der von der Bank ausgefertigten Akkreditive betrug:
Jahr		Ausgefertigte Akkreditive
			in	Brüssel				in den	Agenturen	
			Zahl	Mill. Frank.	Zahl	Mill. Frank.
1871		7101	46,3			25055	70,7
1872		16688	132,6			46491	181,7
1875		23582	196,7			100409	365,3
1880		45324	241,8			153789	463,18
1885		85509	329,3			166941	413,04
1886		83446	317,17			169102	417,08
1887		88753	338,1			177233	452,7
Auch Kompensationsgeschäfte nach der Art des englischen Clearing-House sind in Belgien nicht völlig unbekannt. Sollen doch die Einrichtungen in Antwerpen dem englischen Institut zum Vorbild gedient haben. Wechsel mit nur einer Unterschrift werden prinzipiell von der Diskontierung ausgeschlossen. Selbst eine Diskontierung von Wechseln mit Zwei Unterschriften gehört zu den Ausnahmen. Der Zinsfuß unterlag namentlich in den 70er Jahren recht zahlreichen Schwankungen. Das Lombardgeschäft
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der Bank weist keine besondere Höhe auf und wird von ihr absichtlich sehr eingeschränkt. Ein großer Vorteil ist für die Entleiher der fast stets gleichbleibende Zinsfuß von 4 Proz. So wenigstens vom 30. Okt. 1871 bis 24. April 1880. An diesem Tage erfolgte eine Herabsetzung auf 3 1/2 Proz. Zur Lombardierung werden überhaupt nur Staatsschuldtitel und vom Staate garantierte Werte zugelassen und zwar in der Höhe, welche die Bankvorsteher im Einvernehmen mit dem Finanzminister für gut finden, niemals aber über vier Fünftel ihres Kurswertes. Die Lombardvorschüsse sind an eine Frist von vier Monaten gebunden, während die Verfallzeit von Wechseln nicht über 100 Tage hinaus sich erstrecken darf. Der Staat ist an den Erträgnissen der Bank in sehr umfangreichem Maße beteiligt, wie nachstehende Tabelle über die Jahre 1881-87 zeigt.
Jahr	1880	1881	1882	1883	1884	1885	1886	1887
		In Tausenden Frank
I		1,04	1,38	1,76	1,43	1,20	1,11	1,02	1,13
II		-		268,3	164,0	-		-		-		-		-
III		174,7	258,9	272,6	291,9	319,3	339,2	388,8	460,0
IV		175,0	175,0	175,0	175,0	175,0	175,0	175,0	175,05
V		457,3	537,8	401,99	789,0	907,0	860,56	304,0	902,2
VI		156,8	165,2	166,59	168,3	170,77	173,18	177,9	185,1
VII		158,6	160,5	186,4	215,0	191,48	152,29	145,86	139,7
In dieser Tabelle ist verzeichnet unter I der Anteil des Staates am Reingewinn der Bank, der ein Viertel des nach Zahlung einer Dividende von 6 Proz. verbleibenden Überschusses ausmacht. Sodann gebührt dem Staate die Einnahme, welche die Bank durch eine Erhöhung ihres Diskontosatzes über 5 Proz. erzielt hat, letztere vorgetragen unter II.
Unter III führen wir denjenigen Betrag auf, welcher dem Staate als Anteil aus einer 273 Mill. Fr. übersteigenden Notenausgabe zukommt. Die Position berechnet sich aus 1/4 Proz. des durchschnittlichen überflüssigen Betrages. Unter IV ist der Betrag eingesetzt, mit welchem sich die Bank an den Verwaltungskosten des Staatsschatzes innerhalb des Königreichs zu beteiligen hat; unter V die Vergütung für das Staatsguthaben, unter VI die Steuersumme für die umlaufenden Noten, unter VII die Gebühr, welche die Bank in ihrer Eigenschaft als Aktiengesellschaft zu entrichten hat.
9) Die Dänische Nationalbank.
Im J. 1873 wurde beim Übergang zur Goldwährung der Silberfonds in Gold umgewandelt und mit Rücksicht auf die immer wachsende Bevölkerung und deren Bedarf 1877 die ungedeckte Notenausgabe von 27 auf 30 Mill. Kronen erhöht. Was darüber geht, soll nach der Kundmachung vom 20. Dez. 1873 mit Metall gedeckt sein; der Metallfonds muß mindestens drei Achtelder Notenmenge betragen, so daß eine ungedeckte Notenmenge von 30 Mill. Kr. einen Gesamtumlauf von 48,75 Mill. Kr. voraussetzt. Der Metallfonds wird zusammengesetzt teils aus gangbaren Münzen des Landes, wenigstens ein Viertel der Notenmenge, doch nur bis zu 12 Mill. Kr., teils aus Goldbarren und fremden Goldmünzen, teils endlich aus Silberbarren und fremden Silbermünzen, jedoch nur bis zu einem Drittel des Gesamtbarschatzes. Die kleinstes Banknote lautet auf 10 Kronen und wird von der Bevölkerung vor den Goldmünzen so sehr bevorzugt, daß der Goldumlauf sehr gering ist. Der durchschnittliche Stand des Notenumlaufs und des Metallfonds sowie der Stand 31. Dez. erhellt aus nachstehender Tabelle (in Millionen Kronen):