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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Banken (Norwegen, Rußland, Nordamerika)

Jahr Durchschnitt Stand 31. Dezember

Noten Metall Noten Metall

1860 48 ca. 21 48 21

1870 48,5 ca. 21 53 26

1878 66,23 40,5 76 49,6

1877 61,95 35,5 67 37,4

1880 72,33 45,1 84 55,4

1884 72,83 48,9 79 49,6

1886 73,66 45,1 81 51,6

1887 77,58 49,5 86 57,4

1888 77,83 49,7 84 55

1839 77,83 49,4 88 60,1

Der Metallfonds wird also verhältnismäßig größer mit der wachsenden Notenemission; bei einer Emission von 48 Mill. soll er ungefähr 44 Proz. sein, bei 75 dagegen 66 Proz. 2c. Zur Charakteristik der Zinsverhältnisse führen wir die Diskontosätze der Nationalbank für beste Wechsel an; sie waren im Durchschnitt für 1876/77: 5,32 Proz., 1878: 4,41 Proz., 1879-1881: 3,37 Proz., 1882-84: 4,13 Proz., 1885/86: 3,62 Proz.; vom 17. Juni 1886 bis 16. Okt. 1889 war der Diskont 3 Proz.; dann ist er im Oktober auf 3 1/2 und im November auf 4 Proz. gestiegen, aber im Januar 1890 wieder auf 3 1/2 Proz. herabgegangen. Der Geschäftskreis der Bank ist außerordentlich weit gezogen; sie schließt auch das Hypothekengeschäft ein und nimmt verzinsliche Depositen entgegen.

10) Die Bank Norwegens.

Seit der Zeit nach Einführung der Goldwährung, also nach 1875, darf die Bank mit einem Metallfonds von etwa 16,5 Mill. Kronen in allem etwa 35,1 Mill. Kr. emittieren, sodaß also gegen 18,6 Mill. Kr. metallisch nicht gedeckt werden. Dabei kommt in Betracht, daß die Bank berechtigt ist, bis ein Drittel des Metallfonds im Ausland zu deponieren, so daß für diesen Teil eigentlich Anforderungen auf Debitoren in Kopenhagen, Hamburg und London als Metall betrachtet werden. Am Ende des Jahres war (in Millionen Kronen):

Jahr Metallfonds Notenumlauf davon ungedeckt

1860 14,4 25,8 11,4

1870 16,6 28,3 11,7

1873 34,7 47,1 12,4

1875 25,3 37,2 11,9

1878 19,2 30,9 11,7

1880 33,7 38,7 5,0

1882 33,1 40,5 7,4

1884 34,5 38,9 4,4

1885 28,7 37,1 8,4

1886 30,4 38,8 8,4

1887 40,0 40,0 -

1888 44,9 43,6 -

Ein wesentlicher Unterschied gegenüber den dänischen Verhältnissen liegt darin, daß die norwegische Bank dem Storthing fast ganz untergeben ist, das sämtliche Mitglieder der Direktion sowie auch die Administratoren der Filialen für eine Zeit von sechs Jahren wählt. Ferner müssen die Bücher der Bank jedes Jahr zur Revision dem Storthing unterbreitet werden. In Dänemark hingegen findet der Einfluß der Regierung auf die Leitung der Bank darin seine Grenze, daß sie einen der vier oder fünf Direktoren

wählt.

11) Die Russische Reichsbank.

Der Geschäftsbetrieb der Reichsbank erstreckt sich teils auf Belebung der Handelsumsätze, teils auf Operationen in staatlichen Finanzangelegenheiten. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Aufnahme und Regelung des Staatspapiergeldes. Im Verkehr mit Privaten befaßt sich die Reichsbank vor allem mit der

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Diskontierung von Wechseln auf das In- und Ausland. Die Verfallzeit darf bis zu sechs Monaten laufen; bei Neunmonatswechseln ist die Diskontierung von der Genehmigung des Finanzministers abhängig. Die Bank pflegt ferner den Metallhandel und den Handel mit Wertpapieren. Sie betreibt das Lombardgeschäft und nimmt verzinsliche Einlagen entgegen. Bis zum Belauf ihres Stammkapitals darf sie Wertpapiere für sich selbst erwerben. Die Bank verabreicht ferner Depositalquittungen (auf Halbimperiale lautend) gegen Empfang von Goldmünze (auch ausländische), Goldbarren und »Assignowka« der Bergwerksverwaltung auf eingeliefertes Gold. Diese Quittungen sind zur Entrichtung des Zolles (in Gold) sehr gebräuchlich. Ein Gesetz von 1884 gestattet auch die Eröffnung von Krediten an Gutsbesitzer auf Solawechsel mit Verpfändung des Grundbesitzes. Die Umsätze der Reichsbank sind aus der Statistik S. 85 ersichtlich.

12) Zettelbanken der Vereinigten Staaten von Nordamerika.

Die Schwierigkeiten, welche der Bürgerkrieg auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiete hervorrief, führten zu einer einheitlichen Regelung des Bankwesens. Bei dem stark erschütterten Kredit der Union waren es die B. der drei großen Städte New York, Philadelphia und Boston, von denen man die zur Kriegführung erforderlichen Geldmittel zu gewinnen suchte. Das Finanzjahr 1860/61 schloß mit einer Staatsschuld von 90,9 Mill. Doll., und im Juli 1891 wurde der Schatzsekretär zur Aufnahme eines Anlehens von 250 Mill. Doll. ermächtigt. Davon konnte ein Betrag von 50 Mill. in unverzinslichen Schatzscheinen ausgegeben werden, die nicht unter 10 und nicht über 50 Doll. lauten durften. Es erschien unmöglich, die verzinslichen Schuldverschreibungen anderwärts als bei den B. unterzubringen, welche im Laufe des Jahres 1861 bei einem Grundkapital von 120 Mill. Staatsanleihen im Betrage zu 146 Mill. aufnehmen mußten und nicht mehr als 50 Mill. davon begeben konnten. Die Folge davon war, daß das in seinem Vertrauen zu den B. erschütterte Publikum die Depositen zurückzog, worauf dann die B. im Januar 1862 ihre Zahlungen einstellten. Dem Beispiel der drei großen B. folgten ohne Verzug die übrigen Staatenbanken. Damit war zugleich die finanzielle Hilfsquelle der Union erschöpft, welche sich nunmehr dazu entschließen mußte, Papiergeld mit Zwangskurs in Umlauf zu setzen. Das Nebeneinanderstehen von Staats- und Banknoten rief Verwirrungen hervor, beide notierten bedeutend unter Pari. Der Staatssekretär Chase hoffte den Kurs des Staatspapiergeldes wieder dadurch zu heben, daß er sich die B. dienstbar machte. Er erblickte den überwiegenden Mißstand in dem unkontrollierten Umlauf von tausenderlei verschiedenen Noten, nicht in der Papierwährung an sich. Sein Bestreben richtete sich demgemäß dahin, eine einheitliche, von der Union in allen Teilen des Landes gleichmäßig beaufsichtigte Notenausgabe herzustellen. Es gelang ihm, beim Kongreß ein Gesetz in diesem Sinne durchzusetzen, welches 15. Febr. 1863 in Kraft trat. Danach sollten fortan Bewilligungen zur Errichtung von Nationalbanken erteilt werden, welche unter den Schutz und die Aufsicht der Zentralgewalt gestellt sind. Ihre Noten sind ausschließlich in der Valuta zahlbar, welche der Kongreß für gesetzlich erklärt. Ein Kontrolleur der Umlaufsmittel, dem Schatzamt untergeordnet, leitet dis Überwachung, die sich auf Errichtung und Geschäftsführung der B. erstreckt. Dieselben deponieren wenig-