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Ihre Suche nach Aufschub der Strafvollstreckung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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nennt man A. (frz. suscriptions) die Bezeichnungen der Personen, in deren Namen die Urkunde ausgefertigt, und derjenigen, all die sie gerichtet ist, mit den dabei üblichen Formeln.
Aufschub der Strafvollstreckung. Voraussetzung
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66% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Aufsaugende Mittelbis Aufsichtsrat |
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ist, mit den dabei üblichen Formeln genannt.
Aufschub der Strafvollstreckung, s. Strafaufschub.
Aufseß, Hans, Freiherr von und zu, der Gründer des "Germanischen Museums" zu Nürnberg, geb. 7. Sept. 1801 auf Schloß A. im bayrischen Kreis Oberfranken
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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. 1885).
[Zwangsvollstreckung in Strafsachen.]
Die deutsche Strafprozeßordnung handelt zwar im siebenten Buch (§ 481 ff.) vom Strafvollzug (Strafvollstreckung), allein sie behandelt den Gegenstand nicht in erschöpfender Weise, und ihre Bestimmungen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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Unteroffizieren und Gemeinen Festungs- (jetzt Gefängnis-) Strafe vollstreckt wurde.
Strafanstalten, s. Gefängniswesen.
Strafaufschub (Aufschub des Strafverfahrens), die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung einer rechtskräftig zuerkannten Strafe
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Stradivaribis Strafbefehl |
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angebracht werden müssen. In andern Fällen, wo der S. nicht Voraussetzung der Strafverfolgung ist, können S. oder Anzeigen auch mündlich angebracht werden. Wegen der Rechte des Verletzten bei Ablehnung seines S. s. Privatklage.
Strafaufschub, s. Aufschub
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