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99% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0201, von Auxosporen bis Avancieren Öffnen
eine andere rechtliche Bedeutung. Als Wechselbürgschaft wird der A. bezeichnet, weil Bürgschaft regelmäßig sein Zweck ist. Aber erforderlich ist das nicht, und der Avalist, der Mitunterschreibende, haftet auch nicht als Bürge, d. h. nur subsidiär
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0175, von Auwers bis Aval Öffnen
"), eine Wechselverbindlichkeit, welche dadurch hergestellt wird, daß der Übernehmer derselben (Avalist) seinen Namen unter den eines andern Wechselverpflichteten (Trassanten, Acceptanten, Indossanten, Ausstellers eines Eigenwechsels) setzt. Die rechtliche Wirkung ist hier
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0101, von Korpsgeist bis Korrelation Öffnen
und Avalisten eines Wechsels solidarisch für die Wechselschuld. Die Lehre von der K., eine der schwierigsten des römischen Rechts, wurde bearbeitet von Ribbentrop (Götting. 1831), Helmolt (Gießen 1857), Fitting (Erlang. 1859), Weibel (das. 1872
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0463, von Wechsel bis Wechselfieber Öffnen
durch Fälschung in der Weise auf einen Wechsel gebracht worden ist, daß er als Verpflichteter (Trassant, Acceptant, Indossant, Aussteller eines eignen Wechsels, Avalist) erscheint, ist zwar von Verpflichtung frei, doch behalten, auch wenn
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
des Bezogenen, eines Avalisten (s. Aval), einer Notadresse oder eines Intervenienten (s. Ehrenannahme). Das A. ist eine Annahmeerklärung, insofern in der hergebrachten Form des gezogenen Wechsels («gegen diesen meinen Wechsel zahlen Sie») ein
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0569, von Wechselklausel bis Wechselordnung Öffnen
dagegen natürlich nur aus dem Originalwechsel in Verbindung mit der Kopie belangt werden, und dasselbe gilt von den Avalisten. Zu diesem Zweck hat der Inhaber der Kopie die Klage auf Herausgabe des Originalwechsels gegen den Verwahrer. Wechselkröte