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99% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0872, von Causa cognita bis Cauterets Öffnen
; c. sufficiens, ein hinreichender Grund. Causa cognita (lat.), nach Untersuchung der Sache; Gegensatz: c. incognita, ohne solche. Causae cognitio (lat.), die vom Richter vorgenommene Untersuchung, Prüfung und Erörterung einer Sache. Dann
89% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0006, von Caura bis Causa expressa Öffnen
. Causa cognĭta (lat.), nach vorgenommener Sachuntersuchung (s. Causae cognitio ); causa incognita , ohne die Sache zu untersuchen. Causae cognitĭo (lat.), Sachuntersuchung. Die Prozesse
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
Causae cognitio Cognitio Konnexität Notorisch Offenkundigkeit, s. Notorisch Quaestio facti Thatsache Certioration Citation Adcitation Ediktalcitation Vorladung, s. Citation Eid Abjuriren Abschwören Armeneid
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0197, von Cogito bis Cogoleto Öffnen
, bezüglich dessen eine Gerichts- oder sonstige Behörde eine Entscheidung oder Verfügung zu erteilen hat; im allgemeinen gleichbedeutend mit Causae cognitio (s. d.). Cognĭtor (lat.), im ältern röm. Prozeßrecht die Person, welche eine streitende
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0409, von Cognac (Arrondissement und Stadt) bis Cogswell Öffnen
er als Lehrer auf seine Zeit, namentlich auch auf Deutschland gewann. Er starb 20. Nov. 1880 zu Paris. Cognitĭo (lat.), s. Causae cognitio. Cognĭtor (lat.), im röm. Civilprozesse derjenige Stellvertreter einer Partei, welcher als solcher von dieser dem
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0473, von Koexistenz bis Koh Öffnen
in Lehn und Fideikommisse (s. Agnaten). Kognition (lat. cognitio), Kenntnis, Erkenntnis, gerichtliche Untersuchung (Causae cognitio, s. d.). Kognoszieren (lat.), erkennen; gerichtlich untersuchen. Koh (Kuh, pers.), Berg. ^[Artikel, die man unter K
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0661, von Freiwillige Jäger bis Freizügigkeit Öffnen
amtlich beglaubigt wird, während in andern Fällen eine richteramtliche Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Geschäfts (Causae cognitio) und eine Bestätigung desselben (Konfirmation) durch den Richter erforderlich ist. Zu den Gegenständen der erstern