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Ihre Suche nach Ehemündigkeit
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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das Erbrecht der Ehegatten s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Eheliche Vormundschaft, s. Ehegatten.
Ehelosigkeit, s. Cölibat.
Ehemündigkeit, s. Ehe (S. 738 b).
Ehepakten, s. Ehevertrag.
Eheprozeß, nach der Deutschen Reichs
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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337
Ehe (Ehehindernisse).
E. nur für bestimmte Personen verhindern. Zu den erstern gehören: Fehler der physischen Fähigkeit, wie Mangel der Ehemündigkeit, also zu junges Alter (nach römischem Recht wurde Pubertät [für Männer 14, für Weiber 12
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Egrettenbis Ehe |
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; allein dieser Feierlichkeit folgt erst später die wirkliche Vollziehung der E. nach. Die Gesetzgebung der civilisierten Staaten hat die Feststellung der Ehemündigkeit oder des heiratsfähigen Alters durch positive Rechtsvorschrift in verschiedener Weise
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0419,
Alter |
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(minores viginti quinque annis) manchen rechtlichen Beschränkungen unterworfen waren, während sie auf der andern Seite eine beschränkte Handlungsfähigkeit hatten, namentlich als ehemündig galten und Testamente errichten konnten. Eine ähnliche
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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. Besondere Vorschriften gelten ferner bezüglich der Ehemündigkeit, welche nach dem deutschen Personenstandsgesetz vom 6. Febr. 1875 bei dem männlichen Geschlecht mit dem vollendeten 20. und bei dem weiblichen mit dem vollendeten 16. Lebensjahr
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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zurückgelegtem 20., Frauen nach zurückgelegtem 16. Lebensjahre (Ehemündigkeit, s. Ehe). Sehr verschiedene Altersstufen bestimmt das geltende Recht für die Befugnis, eine letztwillige Verfügung (s. d.) zu errichten oder einen Erbvertrag (s. d.) zu schließen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Volkszeitungbis Vollkommenheit |
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) und die Unterhaltspflicht (s. d.) der Eltern (§. 1602), andererseits begründet sie die Ehemündigkeit (s. Ehe) des Mannes (§. 1303). Wo die väterliche Gewalt, wie nach preuß. Recht, auch über das volljährige Hauskind weiter besteht, erlangt dieses volle
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
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75
Mundium – Mundt
gemeint ist; vgl. Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 148, 151, 246. Ehemündigkeit bezeichnet das Alter, in welchem eine Ehe geschlossen werden kann (s. Ehe); Testamentsmündigkeit, das Alter, in welchem ein Testament errichtet
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