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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Fallende Suchtbis Fallmaschine |
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, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.
Fallhorn, s. Takelage. ^[richtig: Takelage.]
Fallibel (neulat.), der Täuschung, dem Irrtum
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Takeubis Takowo-Orden |
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F). Erstere sind dreieckig: an der obern Ecke, der Piek oder dem Fallhorn, ist das Fall (s. oben) befestigt; die untere, der Hals, sitzt fest an irgend einem Mastteil; die hintere, das Schoothorn, wird durch die Schoot gespannt. Zu den Stagsegeln
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