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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0303, von Heimerdinger bis Heimweh Öffnen
aufgehängt sind. Er gab heraus: "Elemente des Zeichnens nach körperlichen Gegenständen" (Hamb. 1857), dazu "Aufgaben" u. "Vorübungen" (das. 1868). Heimfall des Lehens (Lehnseröffnung, Apertur, Apertura feudi), das Erlöschen der durch die Investitur
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0633, Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
eventuelle Successionsrecht in Kraft. Die Eventualbelehnung ist eine Investitur für die Eventualität des Heimfalls eines Lehens, d. h. eine an einer bereits verliehenen Sache für den Fall vorgenommene Investitur, daß die Rechte des dermaligen Vasallen
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0194, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) Öffnen
- Circatio Debitum Grundtheilung Inkameration Lehnbuch Lehnshof, s. Lehnswesen Lehnskurie, s. Lehnswesen Mutschirung Nexus Thattheilung, s. Grundtheilung - Felonie Disklamiren Kukurbitation - Allodifikation Devestiren Heimfall des Lehens
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0631, von Lehnrecht bis Lehnswesen Öffnen
wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen. Lehnsatz, s. Lemma. Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens. Lehnsfall, s. Herrenfall. Lehnshof, s. Lehnswesen. Lehnskurie
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0634, von Lehnware bis Lehramtsprüfungen Öffnen
Tod eines Vasallen verschiedene Personen zur Lehns- und zur Allodialerbfolge berufen, so muß eine sogen. Lehnssonderung, d. h. eine Ausscheidung des Lehnsguts von dem Allodialvermögen, vorgenommen werden. Schulden des Vasallen ergreifen das Lehen nur
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0922, von Lot bis Lothar Öffnen
Freigebung der kirchlichen Wahlen geloben und auf den Heimfall aller eingezogenen Lehen an die Krone Verzicht leisten. Um seine gefährlichsten Nebenbuhler zu schwächen, forderte er von den Hohenstaufen als Erben Heinrichs V. diejenigen Reichsgüter zurück
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0662, von Belegschaft bis Beleidigung Öffnen
heimgefallener Lehen fast für alle Gebiete des Deutschen Reichs ausgeschlossen. Jedoch sind überwiegend die sogenannten Staats- oder Thronlehen von der Ablösbarkeit und dem Verbote der Neuerrichtung aus polit. Rücksichten ausgenommen. Man wollte sich
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0383, von Ölsäure bis Olshausen Öffnen
383 Ölsäure - Olshausen. Friedrich Wilhelm, der sich nun Braunschweig-Ö. nannte. Nach seinem Tod 1815 kam das Fürstentum an dessen Sohn und Nachfolger, den Herzog Karl von Braunschweig, der es 1824 unter der Bedingung des Heimfalls
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0152, Sachsen-Meiningen (Geschichte) Öffnen
, Einlösung verpfändeter Güter und Heimfall von Lehen das Gebiet abgerundet. Noch kurz vor seinem Tod (1803) führte Herzog Georg die Primogenitur in seinem Haus ein. Für seinen Sohn
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0180, von Aventiure bis Averrhoa Öffnen
.). Vgl. Dittmar, Aventin (Nördling. 1862); Wiedemann, J. A. nach seinem Leben und seinen Schriften (Freising 1858); Döllinger, A. und seine Zeit (Münch. 1877). Aventiure ("Frau A."), s. Abenteuer. Aventura (mittellat.), Zufall, Heimfall, daher
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0217, Pommern (Geschichte) Öffnen
zu Stralsund, ein neuer wegen der Stadt Pasewalk, welche P. den Brandenburgern entrissen hatte, damit, daß nicht nur diese Stadt, sondern auch Alt- und Neu-Torgelow 1359 an P. fielen; desgleichen erhielt es 1359 nach dem Erlöschen des gräflichen