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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sachsen-Meiningen (Geschichte).

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Meiningen'

Anmerkung: Fortsetzung von [Verfassung und Verwaltung.]

lungen: 1) für die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses und des Äußern, 2) für die innere Verwaltung, 3) für die Justiz, 4) für die Kirchen- und Schulsachen und 5) für die Finanzen. Das Herzogtum zerfällt in 16 Amtsgerichtsbezirke. Das Landgericht zu Meiningen (mit Schwurgericht) ist für die Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg, zugleich aber auch für das Herzogtum Koburg und für die preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden gemeinsam. Der Kreis Saalfeld gehört zu dem gemeinschaftlichen Landgericht in Rudolstadt (mit Schwurgericht in Gera). Das Herzogtum gehört mit zu dem Bezirk des gemeinsamen Thüringer Oberlandesgerichts zu Jena. Die Finanzen des Landes sind infolge der Erträgnisse des Domänenguts, welche nach dem Vergleich von 1871 (s. unten) zwischen dem Herzog und dem Land geteilt werden, wohl geordnet. Die Einnahmen der getrennt geführten Domänenkasse waren für die Etatsperiode 1887/89 auf 2,200,900 Mk., diejenigen der Landeskasse auf 3,330,020 Mk., also zusammen auf 5,550,920 Mk. pro Jahr, veranschlagt; die Ausgaben für die Domänenkasse mit 1,616,320 Mk., für die Landeskasse mit 3,330,020 Mk., zusammen 4,946,340 Mk.; mithin Überschuß: 604,580 Mk., welcher zwischen dem Land und dem herzoglichen Haus gleichheitlich zu teilen ist, für welch letzteres außerdem 394,286 Mk. aus der Domänenkasse vorweggenommen werden. Die Staatsschuld belief sich 31. Dez. 1887 auf 11,992,367 Mk., welchen an Aktiven 10,105,189 Mk. gegenüberstanden. Was das Militärwesen anlangt, so bilden die Meininger Truppen mit denen von Sachsen-Koburg-Gotha das 6. thüringische Infanterieregiment Nr. 95 und gehören der 22. Division und dem 11. Armeekorps (Kassel) an. Im deutschen Bundesrat ist das Herzogtum mit einer Stimme vertreten und entsendet zum deutschen Reichstag zwei Abgeordnete. Das herzogliche Wappen zeigt einen quadrierten Hauptschild (mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg, Römhild und Meißen) und einen gekrönten Mittelschild (mit dem grünen sächsischen Rautenkranz im schwarz-goldenen Feld) und ist mit der Königskrone bedeckt. Die Landesfarben sind Weiß und Grün. Der Herzog verleiht in Gemeinschaft mit den Herzögen von S achsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Altenburg den Ernestinischen Hausorden (s. d.) und einen Verdienstorden für Kunst und Wissenschaft. Außerdem bestehen aus früherer Zeit Ehrenzeichen für treue Militärdienste und Feldzugsmedaillen. Die Haupt- und Residenzstadt ist Meiningen. S. Karte "Sächsische Herzogtümer".

Geschichte.

Das Herzogtum S. entstand infolge des Rezesses, welchen der dritte Sohn Herzog Ernsts des Frommen, Bernhard, 9. Febr. 1681 mit seinem Bruder, Herzog Friedrich von Gotha, abschloß, und in welchem er die hennebergischen Ämter Meiningen, Wasungen, Sand und Frauenbreitungen sowie die thüringischen Ämter Salzungen und Altenstein mit vollen Hoheitsrechten und der Führung der auf Koburg ruhenden Reichstagsstimme erhielt. Auf Bernhard folgten 1706 seine drei Söhne Ernst Ludwig, Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, doch so, daß die jüngern dem ältesten die Regierung überließen. Als die Linien Koburg, Eisenberg und Römhild ausstarben, erhielt S. aus deren Erbe Römhild (zu zwei Dritteln), Neustadt, Sonneberg, Neuhaus und Schalkau. Nach Ernst Ludwigs Tod (1724) gelangten dessen Söhne Ernst Ludwig II. und Karl Friedrich zur Regierung unter der Vormundschaft ihrer beiden Oheime; doch starben Ernst Ludwig II. schon 1729, Karl Friedrich ↔ 1743 und Friedrich Wilhelm 1746, so daß die Herrschaft über S. Anton Ulrich, der durch seine Verheiratung mit Philippine Elisabeth Cäsarea Schurmann sich in langjährige Streitigkeiten mit seinen Verwandten verwickelt und meist außerhalb S. gelebt hatte, allein zufiel. Er veranlaßte durch den lächerlichen Rangstreit zwischen Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen, in welchem er für erstere eintrat und letztere einsperren ließ, 1747 ein Kommissoriale des Kaisers, dessen Exekution der Herzog von Gotha übernahm; im Wasunger Krieg 1747 mußte Anton Ulrich nachgeben. Eine zweite Reichsexekution veranlaßte er durch seine Hartnäckigkeit im Streit mit Koburg-Saalfeld über Römhild, das Anton Ulrich ganz beanspruchte, und Neustadt. Die Reichsexekution zwang ihn, 1753 Neustadt herauszugeben und sich zur gemeinschaftlichen Verwaltung Römhilds zu verstehen.

Anton Ulrich starb nach einer für das Land sehr nachteiligen Regierung 1763. Da seine Kinder aus der ersten Ehe mit der Schurmann 1747 für nicht erbberechtigt erklärt worden waren, so folgten ihm die Söhne aus seiner zweiten Ehe mit Charlotte Amalie von Hessen-Philippsthal, Karl und Georg, unter der Vormundschaft ihrer Mutter. Als Karl 1782 starb, ward Georg alleiniger Herzog. Unter seiner trefflichen Regierung entwickelten sich die Kräfte und Hilfsquellen des Landes, im Oberland (Sonneberg) das Fabrikwesen, im Unterland der Ackerbau, besonders der Tabaksbau in Wasungen. Bei weiser Sparsamkeit wurden die Schulden getilgt, die kostspieligen Prozesse mit den übrigen Linien durch Vergleiche beendet und durch Kauf, Tausch, Einlösung verpfändeter Güter und Heimfall von Lehen das Gebiet abgerundet. Noch kurz vor seinem Tod (1803) führte Herzog Georg die Primogenitur in seinem Haus ein. Für seinen Sohn Bernhard Erich Freund (geb. 1800) führte dessen Mutter Eleonore von Hohenlohe-Langenburg bis 1821 die Vormundschaft. Währen ^[richtig: Während] derselben trat S. 1807 dem Rheinbund bei und ließ sein Kontingent (800 Mann) in Spanien, Tirol und Rußland kämpfen, schloß sich 1813 den Verbündeten an und ward 1815 ein Glied des Deutschen Bundes. Nach seinem Regierungsantritt gab Herzog Bernhard 25. Nov. 1823 eine ständische Verfassung. Als 1825 die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, beanspruchte S. als vom nächstältesten Sohn Ernsts des Frommen abstammend, auf Grund der Lineal-Gradualsuccession das ganze Erbteil und wollte sich nur zu Entschädigungen der Linien Koburg und Hildburghausen verstehen. Im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 mußte es sich aber mit Hildburghausen, Saalfeld, Themar, Kranichfeld und Kamburg begnügen, wodurch es seinen jetzigen Umfang erhielt. Hierauf erhielt S. eine neue Verwaltungsorganisation und 23. Aug. 1829 eine neue landständische Verfassung. Eine Hauptstreitfrage zwischen dem Herzog und den Ständen bildete die Domänenfrage. Seit 1831 bezog der Herzog aus dem Ertrag der Domänen 200,000 Gulden, während der Rest der Landeskasse zufloß. Nun beanspruchte die Regierung für den Herzog die Verfügung über den ganzen Ertrag, und 1846 überließ der Landtag auch dem Herzog gegen Übernahme gewisser Verbindlichkeiten die Verwaltung der Domänen, was im Land große Unzufriedenheit erregte. 1848 ward dies Gesetz daher abgeschafft und das von 1831 wiederhergestellt. Die Wahlordnung für den Landtag wurde geändert und bestimmt, daß die 25 Abgeordneten von allen 30jährigen Staatsbürgern in indirekter Wahl gewählt wer-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 153.