Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Meiningen'
Anmerkung: Fortsetzung von [Geschichte.]
den sollten. Die Landesregierung, Konsistorium und Rechnungskammer wurden aufgehoben. Als es
dennoch im Oktober in Hildburghausen zu Unruhen kam, wurde S. von bayrischen, dann von
sächsischen und später von weimarischen Truppen besetzt, während das eigne Kontingent in Schleswig-Holstein kämpfte.
Der 1849 zusammengetretene Landtag, überwiegend demokratisch gesinnt, erwirkte, daß die Domänen
für Staatseigentum erklärt wurden, aus dessen Ertrag der Herzog 175,000 Gulden und der Erbprinz
außerdem 25,000 Guld. beziehen sollten. Als er aber 4. Aug. 1849 den Beitritt zum Dreikönigsbündnis
nicht genehmigte, ward er aufgelöst, und da die Neuwahlen ebenfalls demokratisch ausfielen, trat
das liberale Ministerium v. Speßhardt ab, und v. Wechmar trat an seine Stelle, womit ein Umschwung
in der politischen Haltung der Regierung eintrat. Das Dreikönigsbündnis wurde ratifiziert, was der
Landtag nachträglich genehmigte, und S. hielt bis zum Ende treu zur preußischen Unionspolitik.
Auch wurden 1850 ein Ablösungs- und ein Jagdgesetz erlassen und 1851 Geschwornengerichte eingeführt.
Dagegen ward 1853 das Wahlgesetz von 1848 aufgehoben und ein ständisches gegeben. Die
Domänenstreitfrage wurde von der Regierung wieder aufgenommen und, da sie sich mit dem Landtag
nicht einigen konnte, dem Oberappellationsgericht zu Dresden als Schiedsgericht zur Entscheidung
überwiesen. Dieses machte 1868 Vorschläge, auf Grund deren 1871 eine Einigung zwischen Regierung
und Ständen dahin zu stande kam, daß vom Ertrag des einer Landessteuer nicht unterworfenen
Domanialvermögens der Herzog vorweg eine feste Rente von 230,000 Guld. erhalten, von dem Überschuß
die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle. Für den Fall einer Mediatisierung tritt
eine Teilung des Domänenvermögens dahin ein, daß 3/5 dem meiningischen Spezialhaus und 2/5 dem
Herzogtum als Landeseigentum zufallen.
Entgegen seiner Haltung 1849-50 hielt S. seit 1859 mehr zu Österreich als zu Preußen, protestierte
1862 gegen die Militärkonvention Koburg-Gothas mit Preußen, trat eifrig für die Rechte des Augustenburgers
auf Schleswig-Holstein ein und stimmte 1866 in der 12. (Ernestinischen) Kurie allein für den
österreichischen Mobilisierungsantrag vom 14. Juni; das meiningische Kontingent ging nach Mainz ab.
Ende Juni rückten die Bayern in S. ein, um den Hannoveranern die Hand zu reichen, wandten sich aber
nach der Kapitulation von Langensalza westlich. Da der Herzog sich sträubte, die preußische Bundesreform
anzunehmen, besetzten die Preußen im Juli Kamburg und 19. Sept. Meiningen selbst. Hierauf dankte
Herzog Bernhard 20. Sept. ab, und sein Sohn, Herzog Georg,
übernahm die Herrschaft. Derselbe machte 8. Okt. mit Preußen Frieden, trat dem Norddeutschen Bund bei
und schloß 1867 eine Militärkonvention mit Preußen, nach welcher das Kontingent von S. einen Teil
des 95. Regiments bildet und in Meiningen selbst ein preußisches Regiment (Nr. 32) in Garnison kam.
Die neuen Verhältnisse sowie die Zinsgarantie für die Werrabahn verursachten dem Land außerordentliche
Ausgaben, und um das Gleichgewicht in den Finanzen herzustellen, wurde die Verwaltung vereinfacht,
indem 1868 die elf Verwaltungsämter in vier Kreise umgewandelt, das Steuersystem durch Einführung
einer Klassen- und Einkommensteuer und Regelung der Gebäude- und Grundsteuer umgestaltet und die
Zinsen der Staatsschuld durch Konvertierung herabgesetzt wurden. Hierdurch und durch die Vermehrung der
Reichseinnahmen seit 1879 ↔ wurden die Finanzen in guten Stand gebracht. Die
Landtagswahlen regelte 1873 ein neues Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz ist 22. März 1875, eine
Kirchengemeinde- und Synodalordnung 4. Jan. 1876 erlassen.
Vgl. Brückner, Landeskunde des Herzogtums S.-Meiningen (Meining. 1853, 2 Bde.);
Güth, Poligraphia Meiningensis (das. 1861);
v. Eelking, Geschichte des sachsen-meiningischen Kontingents (das. 1863);
Kircher, Das Staatsrecht des Herzogtums S.-M. (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«,
Bd. 3, Freiburg 1884);
Sax, Die Hausindustrie in Thüringen, Heft 2: »Das Meininger Oberland« (2. Aufl., Jena 1885);
die »Schriften des Vereins für Meiningische Geschichte u. Landeskunde«.
Sachsen-Weimar-Eisenach, ein zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, zwischen 9° 53'-12° 16'
östl. L. v. Gr. und 50° 25'-51° 28' nördl. Br. gelegen, wird von der preußischen Provinz Sachsen, dem Königreich Sachsen,
von Sachsen-Altenburg, den beiden Reuß, beiden Schwarzburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Bayern und der preußischen
Provinz Hessen-Nassau begrenzt.
[Physische Beschaffenheit.] Das Großherzogtum, welches in drei
Kreise zerfällt, wird durch fremde Gebietsteile in mehrere Gebiete zerteilt. Der westliche Hauptteil
(der Eisenacher Kreis) wird vom Weimarer Kreis, der das Mittel- und Hauptland bildet, durch gothaisches und
preußisches Gebiet und der im O. vom Hauptland gelegene Neustädter Kreis vom erstern durch altenburgisches
Gebiet getrennt. Dem Eisenacher Kreis gehört die in Bayern liegende Enklave Ostheim zu, dem Weimarer Kreis
werden die Enklaven Ilmenau (südwestlich von demselben gelegen), Allstedt und Oldisleben (nördlich von
demselben in der preußischen Provinz Sachsen gelegen) zugerechnet. Außer diesen vier größern Enklaven
gibt es noch eine Anzahl kleiner, zerstreut liegender Parzellen. Der Weimarer Kreis liegt im thüringischen
Hügelland; der Eisenacher Kreis wird im N. vom Thüringer Wald, im Süden von der Rhön durchzogen; der
Neustädter Kreis gehört dem vogtländischen Gebirgsland an; die Enklaven Allstedt und Oldisleben liegen
am südöstlichen Abhang des Harzes, die Enklave Ilmenau liegt im Thüringer Wald, die Enklave Ostheim am
Rhöngebirge. Nördlich bei Weimar erhebt sich der isolierte Ettersberg 463 m aus dem in der Remdaer Gegend
anhebenden, nach N. und O. sich hinziehenden und von der Ilm in tiefem Thaleinschnitt durchflossenen,
200-310 m hohen Ilmplateau. Die namhaftesten Höhenpunkte sind hier noch: der Große Kalm (553 m), der
Tännich (484 m), der Schloßberg (479 m), sämtlich um Remda. In der Enklave Ilmenau liegt der Kickelhahn
(863 m), der höchste Berg des Großherzogtums. Zum Eisenacher Kreis gehören vom Thüringer Walde: der
Wartburgberg (413 m), Ottowald bei Wilhelmsthal (640 m), der Wachstein (549 m), Ringberg (642 m),
Hohe Vogelheid ^[richtig: Vogelherd] (719 m), Glöckner (679 m); dagegen von der Rhön
(im Südteil des Kreises): der Ellenbogen (816 m), Bayerberg (719 m), Hohe Rain (724 m),
Gläserberg (672 m) und der Öchsen bei Vacha (630 m). Im Neustädter Kreis ist der Kesselberg bei
Neustadt (430 m) zu nennen. Die Hauptflüsse des Landes sind
die Saale und Werra. Erstere durchströmt nur
den östlichen Teil des Kreises Weimar, die Werra den Kreis Eisenach. Die Saale nimmt die Ilm, die Elster
und die Unstrut auf. Die Elster durchfließt den Kreis Neustadt, die Unstrut berührt bloß die Enklaven
Oldisleben und Allstedt, in welch letzterer sie die aus
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.