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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0126,
von Jagdbarbis Jagdgewehr |
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ist die "Jagd" des Hadamar von Laber (s. d.); andre führen die Titel: "Der Minne Falkner", "Jagd der Minne" etc. Ähnliches ist der Fall bei Kaiser Maximilians "Teuerdank", wo Hirsch-, Gemsen- und Bärenjagden eine große Rolle spielen.
Jagdgerecht, den
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0289,
Forstwesen. Jagd |
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Gehege
Geweih
Gewölbe
Halali
Hauer
Hetzen
Hetzhunde
Hiefhorn, s. Hifthorn
Hifthorn
Hirschfänger
Hochwild, s. Jagd
Jagdbar
Jagdfolge, s. Jagd
Jagdfrone, s. Jagd
Jagdgerechtigkeit, s. Jagd
Jagdgewehr, s. Jagd u. Handfeuerwaffen
Jagdhoheit
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0546,
Buchbinden (Geschichtliches) |
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schon die Holzplatten des Einbandes mit Leder, und mit ausdrücklichem Hinweis auf diesen Zweck verlieh Karl d. Gr. Klöstern die Jagdgerechtigkeit. In der Bücherornamentation, die nun ausschließlich in den Händen des Buchbinders lag, bildete sich ein
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0524,
Frankreich (Fischerei, Forstwirtschaft, Bergbau) |
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in der Revolutionszeit die Jagdgerechtigkeiten aufgehoben und an die Gemeinden übertragen wurden, an Bedeutung sehr verloren. Außer den bereits oben erwähnten Kaninchen gibt es viele Hasen und Rebhühner, dagegen wenig Hirsche, Rehe und Damwild. Zur Zeit
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0388,
Mecklenburg (Verfassung und Verwaltung) |
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, große Real- und Personalvorrechte. Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
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Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), für welche der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Baugerechtigkeit, Mühlenzwang und andre Bannrechte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Jagdhoheitbis Jagdrecht |
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iDeutsches Grundrecht vom 27. Dez. 1848, §. 37)
folgte dem franz. Beispiele. Die als Nealrechte be-
stebenden Jagdgerechtigkeiten, soweit sie nicht auf
lästigen Verträgen beruhten und künftig ablösbar
sein sollten, wurden aufgehoben. Später wurden
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