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Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0607, von Konträr bis Kontribution Öffnen
. Kontravenient, s. Kontravention. Kontravention (neulat.), im allgemeinen Sinne jedes Zuwiderhandeln gegen ein gesetzliches (polizeiliches) Gebot oder Verbot, sowie eine Verletzung vertragsmäßig übernommener Verpflichtungen, für welchen Kontraventionsfall
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0051, von Kontrast bis Kontrollapparate Öffnen
.), Übertretung eines Gesetzes oder einer Übereinkunft, auch Bezeichnung für strafbare Handlungen leichtesten Grades (contraventions) im Gegensatz zu den Verbrechen (crimes) und Vergehen (délits). Kontravenieren, zuwiderhandeln; Kontravenient
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0470, von Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger bis Genua Öffnen
sein, diese Unter- suchung durch seine Behörden vornehmen zu lassen und das Resultat dem neutralen Staate mitzuteilen, welcher, wenn es statthaft ist, die Bestrafung der Kontravenienten zu veranlassen hat. - Vgl. Triepel, Neueste Fortschritte auf dem