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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Konträrbis Kontribution |
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.
Kontravenient, s. Kontravention.
Kontravention (neulat.), im allgemeinen Sinne jedes Zuwiderhandeln gegen ein gesetzliches (polizeiliches) Gebot oder Verbot, sowie eine Verletzung vertragsmäßig übernommener Verpflichtungen, für welchen Kontraventionsfall
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Kontrastbis Kontrollapparate |
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.), Übertretung eines Gesetzes oder einer Übereinkunft, auch Bezeichnung für strafbare Handlungen leichtesten Grades (contraventions) im Gegensatz zu den Verbrechen (crimes) und Vergehen (délits). Kontravenieren, zuwiderhandeln; Kontravenient
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Genossenschaft deutscher Bühnenangehörigerbis Genua |
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sein, diese Unter-
suchung durch seine Behörden vornehmen zu lassen
und das Resultat dem neutralen Staate mitzuteilen,
welcher, wenn es statthaft ist, die Bestrafung der
Kontravenienten zu veranlassen hat. - Vgl. Triepel,
Neueste Fortschritte auf dem
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