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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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1008
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen).
rung (Subhastation) geschritten, welch letztere zuvor in genügender Weise öffentlich bekannt zu machen ist. Nach Bezahlung des Kaufgeldes wird dem Ersteher das Kaufobjekt
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Hauptverhandlungen in Strafsachen können nach §. 273 der Österr. Strafprozeßordnung auch an Sonn- und Feiertagen fortgesetzt werden.
Gerichtsfolge nannte man im ältern deutschen Recht die Pflicht, als Schöffe oder Urteilsfinder im Gericht zu sitzen, dann
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0811,
Revision |
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setzesverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus
andern Gründen sich als richtig dar, so ist die N. !
zurückzuweisen. Im Strafprozeß hat der Beschwerde- >
führer seine Revisionsanträge und deren Begrün-
dung, welche ergeben muh, ob eine Verletzung
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