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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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ist der Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), der Berechtigte der Vasall (vassus, vasallus) oder Lehnsmann. Sprachlich hängt der Ausdruck "Lehen" mit "leihen" zusammen, bedeutet also s. v. w. geliehenes Gut, während das Wort "Feudum" nach
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