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3% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0631, von Lehnrecht bis Lehnswesen Öffnen
ist der Lehnsherr (Lehnsgeber, dominus feudi, senior), der Berechtigte der Vasall (vassus, vasallus) oder Lehnsmann. Sprachlich hängt der Ausdruck "Lehen" mit "leihen" zusammen, bedeutet also s. v. w. geliehenes Gut, während das Wort "Feudum" nach