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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Militärbeleidigungbis Militäreisenbahnwesen |
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).
Militärbezirksgerichte, beim mobilen Heer Feldgerichte, in Bayern die Strafgerichte für alle Fälle der höhern Gerichtsbarkeit, wie die Militäruntergerichte Organe der niedern Gerichtsbarkeit sind (s. Militärgerichtswesen).
Militärdienstversicherung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0197,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Justiz) |
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. Schwurgericht
Urliste
Arten der Gerichte.
Gericht
Amtsgericht *
Civilgericht
Civilkammer, s. Kassationshof
Divisionsgericht, s. Militärgerichtswesen
Ehrengerichte
Einzelrichter
Feldgerichte, s. Militärbezirksgerichte
Forum
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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186
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht).
Kassationshof
Kriegsgericht, s. Militärgerichtswesen
Kriminalgericht
Landgerichte
Militärbezirksgerichte
Obergerichte
Oberlandesgerichte
Reichsgerichte
Reichsjustizamt, s
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
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. Schwerere Fälle gehören vor die Militärbezirksgerichte, welche bei den höhern Kommandostellen bestehen und aus dem Kommandanten als Vorstand, einem Auditor als Direktor und einer Anzahl von Offizieren und Auditoren als Richtern sich zusammensetzen. Zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0566,
Bayern (Orden. Geistige Kultur) |
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Armeeangelegenheiten, 3) Militärökonomie, 4) das Invalidenwesen, 5) das Medizinalwesen und Generalauditoriat. Unter dem letztern stehen die beiden Militärbezirksgerichte in München und Würzburg. Das Verfahren vor denselben ist öffentlich, die Zusammensetzung
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
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im gegenwärtigen Gesetze anders verordnet ist.» Das M. ist öffentlich und mündlich mit einem ständigen Ankläger und einem Verteidiger. Die Militärbezirksgerichte urteilen über alle Verbrechen und Vergehen, welche nicht vor die Standgerichte gehören, unter
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Feldgerichtebis Feldherr |
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Stabsoffiziere haben nicht das Recht, den F. in Bezug auf ihren Dienst Befehle zu erteilen. In Österreich werden die F. auch als Kuriere, Führer u. zur Unterstützung des Generalstabs beim Rekognoszieren verwendet.
Feldgerichte, s. Militärbezirksgerichte
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