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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Neherbis Neidbau |
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230
Neher - Neidbau
die Mauern und Thore Jerusalems wieder auf-
bauen und ermöglichte so die Ausschließung der zu
der Gemeinde der Deportierten nicht gehörenden
umwohnenden Bevölkerung und die Verpflichtung
der Gemeinde auf das Gesetzbuch
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40% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Negusbis Neide |
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(s. Mitgefühl).
Neidalzen, Volk, s. Negda.
Neidbau, derjenige Bau, welcher nicht sowohl im eignen Interesse als vielmehr zum Nachteil des Nachbars aus Schikane unternommen wird. Ein Verbot desselben läßt sich aus dem römischen Recht zwar nicht
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Neidbau
Traufrecht
Bergrecht
Alter im Feld
Ausbeute
Bergfreiheit
Berghoheit, s. Bergrecht
Bergwerkseigenthum, s. Bergrecht
Erbkux, s. Bergrecht
Erbstollen, s. Bergrecht Finderrecht
Fundrecht, s. Finderrecht
Grundherr
Kux
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
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Beschränkungen des Eigentumsrechts anbelangt, so gehört hierher namentlich das römisch-rechtliche Verbot des sogen. Neidbaues, d. h. das Verbot, seine Eigentumsbefugnisse lediglich zur Schikane des Nachbars durch lästige und unangenehme bauliche Anlagen zu
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