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Ihre Suche nach Preußisches Feld- und Forstpolizeigesetz
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Felddiakonenbis Feldeisenbahnen |
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Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Feldbereinigungbis Felddiebstahl |
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. Demgemäß ist z.B. in Bayern da^
Polizeistrafgefetzbuch vom 26. Dez. 1871, in Preu
ßen das Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April
1880 ergangen. Den Früchten auf dem Felde sind
die Früchte aus Gartenanlagen aller Art gleichge-
stellt. So lautet der 8
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Feldheuschreckenbis Feldmann |
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bestellt werden. Nach dem preußischen Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 insbesondere bedarf die Wahl der Bestätigung des Landrats (Amtshauptmanns, Oberamtmanns); auch können die Gemeinden aus der Zahl ihrer Mitglieder Ehrenfeldhüter
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