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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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werden. (S. Anfechtung.)
Rechtsgeschichte, s. Rechtswissenschaft.
Rechtsgut, ein Sachgut, Zustand oder Verhältnis, an welchem der Einzelne oder die Gesamtheit ein rechtliches Interesse hat, das, sei es direkt durch eine Klage, sei es indirekt
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0693,
Kriminalpolitik |
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Unterscheidung der Thatbestände, die That als solche, ihre strafrechtliche Bedeutung. In ihr kommt der verschiedene Wert des angegriffenen, gestörten oder gefährdeten Rechtsgutes und die verschiedene (schwerere oder leichtere) Art des Angriffs zum Ausdruck
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Tausbis Tauschierung |
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oder überhaupt eines Rechtsguts gegen ein anderes Rechtsgut. Der T. wird gültig abgeschlossen durch die Verabredung über den Austausch; die Übergabe der Sachen, Auflassung der Grundstücke, Abtretung der ausgetauschten Rechte u. s. w. ist die Erfüllung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0692,
Kriminalpolitik |
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Rechtsgutes: Staat, Vermögen, Freiheit: Art des Angriffs: Gewalt, List, Benutzung von Naturkräften, z. B. Dynamit), die kriminalsociologische in erster Linie nach der Gefährlichkeit des Verbrechers, für welche die That nur ein Symptom ist, d. h. "nach
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Dolomitalpenbis Dolus |
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sichtliche Rechtsverletzung, welche zum Schadenersatz
verpflichtet (s. Arglist und Betrug); im Strafrecht
den auf Verletzung des betreffenden, vom Gesetze
geschützten Gutes (s. Rechtsgut) gerichteten Willen.
Or ist zu scheiden von der Fahrlässigkeit (s
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Internationales Strafrechtbis Interpretation |
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Rechtssätze zum Zwecke
des Schutzes gewisser Rechtsgüter gegen interna-
tionale Angriffe (z. B. gegen Ausschreitungen der
anarchistischen Bewegung). Zur Zeit fehlt es an
einer einheitlichen Regelung diefer Rechtssätze; die
Schwierigkeit derselben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Politische Vereinebis Polizei |
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. 1882).
In der österreichischen Strafrechtswissenschaft hat man den Begriff der polit. Delikte zu definieren gesucht als diejenigen vorsätzlichen widerrechtlichen Handlungen und Unterlassungen, welche die Rechtsgüter der Unverletzlichkeit des
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