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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Sachsen-Weißenfelsbis Sachsenspiegel |
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) 556 Einw. -
2) Schloß, s. Frankenberg 2).
Sachsenbuße ( Emenda saxonica ), die Entschädigung,
die nach altem
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3% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0208,
Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrte |
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196
Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrte.
Augenausstechen
Abacinare
Abbacinare, s. Blenden
Blenden
Bock
Brandmarkung
Buße
Bedemund
Blutgeld
Emenda
Fredum
Friedebuße
Manngeld
Sachsenbuße
Schmerzensgeld
Wehrgeld, s
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0600,
von Emdener Glaubensbekenntnisbis Emerson |
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. saxonica, Sachsenbuße, Abbüßungsquantum, welches zur Vermeidung einer wegen einer begangenen widerrechtlichen Handlung drohenden Kriminalstrafe gezahlt wurde.
Emendieren (lat.), verbessern, berichtigen, besonders einen Schrifttext; Emendat
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0078,
von Emendabis Emesa |
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76
Emenda - Emesa
Eménda (mittellat.), in den Kapitularien (s. d.) die Buße, welche dem vom Beklagten verletzten Kläger als Strafe oder Entschädigung, als «Besserung» zu zahlen ist. Bis in unsere Zeit hinein reicht die Sachsenbuße, welche
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
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allen Gesetzbüchern von selbst. Die Sachsenbuße (s. Emenda) erstreckt sich auch auf fahrlässige rechtswidrige F. Der Deutsche Entwurf §. 727 will überdies dem, welchem ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt an den vorsätzlich oder fahrlässig seiner
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