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Ihre Suche nach Schiffspart
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
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465
Schiffspart - Schiffsvermessung.
Namen und Wohnort des Schiffers, Namen, Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmanns und die Bestimmungen des Heuervertrags einschließlich etwaniger besonderer Verabredungen enthalten muß. Außerdem
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86% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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, welche ein Verlassen des Schiffs notwendig machen, ist nach der Bergung
der Menschen zunächst die Bergung der S. zu bewirken.
Schiffspart , der Anteil des einzelnen Mitreeders an dem
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55% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
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gemeinschaftlichen Schiffe heißen Parten oder
Schiffsparten . Eine R. liegt nicht vor, wenn das Schiff sich im ausschließlichen Eigentum
einer Aktiengesellschaft oder andern Handelsgesellschaft befindet; diese sind vielmehr alleinige Reeder. In den
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Aktenmäßigbis Aktie und Aktiengesellschaft |
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Verkaufs oder des Anfalls zu Gunsten der übrigen Mitglieder. Die
Schiffsparten bei der Reederei (s. d.) haben zwar eine gewisse
äußere Ähnlichkeit mit den Aktien, aber die Reederei steht ihrer rechtlichen Natur nach, wenn man sie auch
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Reebis Reell |
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gemeinschaftlichem Erwerb durch die Seefahrt verwenden. Der Anteil eines jeden derselben an dem gemeinschaftlichen Schiff heißt Part oder Schiffspart. Das Verhältnis der Mitreeder zu einander bestimmt der Reederbrief, d. h. der zwischen den
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Korrelatbis Körting |
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von Schiff und Schiffsparten, Abschluß von
Versicherung ist er ohne besondere Vollmacht nicht
befugt. Eine Einschränkung der ihm gesetzlich bei-
gelegten Vertretungsbefugnis ist Dritten gegenüber
regelmäßig ohne rechtliche Wirkung. (S. Reederei
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