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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Sepalabis Sepp |
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oder Blütenteils in ein Kelchblatt.
Separata oeconomia (lat.), getrennte Wirtschaft, selbständiger Haushalt, dessen Einrichtung durch den Haussohn nach deutschem Recht ein Beendigungsgrund der väterlichen Gewalt ist. Nach dem Entwurf eines deutschen
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Kinder
Hauskind, s. Väterliche Gewalt
Illegitim
Infans
Legitimation
Mantelkinder
Manus
Maternität
Morgengabskinder
Nachgeborne
Natürliche Kinder
Patrimi und Matrimi
Peculium
Separata oeconomia
Sohn
Spurius
Uneheliche Kinder
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Causa cognitabis Cauterets |
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, wahrscheinliche, glaubliche, beweisbare Sache; c. protractae justitiae, Klage wegen Rechtsverzögerung; c. proxima, nächste Ursache; c. pupillaris, Sache eines Unmündigen, Waisensache; c. remota, entfernte Ursache; c. separata, eine besondere Sache
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Emanzipierenbis Embargo |
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römische Sitte völlig fremd: der Haussohn tritt hier, namentlich in den Ländern sächsischen Rechts (emancipatio saxonica), durch Anlegung eines selbständigen Haushalts (separata oeconomia), die Haustochter durch Verheiratung aus der Schutzgewalt des
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