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Oder meinten Sie 'Souverän'?
Rang | Fundstelle | |
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5% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Halbritterbis Haldeman |
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. Der Träger der letztern heißt Oberherr oder Suzerän (s. d.). Als Beispiele solcher Staaten werden genannt die Vasallenstaaten der Türkei: Ägypten, Tripolis, Tunis, ferner bis zum Berliner Frieden von 1878 Serbien und Rumänien und seit diesem Frieden
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0766,
von Berliner Braunbis Berlioz |
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erklärte, Bulgarien als suzeränen Staat und Ostrumelien als autonome Provinz von der Türkei abtrennte, Rußland Bessarabien und einen Teil Armeniens als neue Gebietserwerbungen zusprach, Österreich mit der Okkupation Bosniens und der Herzegowina beauftragte
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Bubastisbis Bulgarien |
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hat zu Anfang 1890 mit B. direkt ein förmliches Handelsabkommen getroffen, obwohl die Berliner Kongreßakte dies dem suzeränen Sultan vorbehält; danach wird für die Einfuhr in B. ein Wertzoll von 8 Proz. erhoben.
1888 liefen ein in Warna 256 (meist
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Suzdalbis Swainsonslori |
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, Oberlehnsherrlichkeit, der Inbegriff derjenigen Rechte, welche dem Beherrscher eines souveränen Staates (dem Suzerän) über halbsouveräne Staaten, namentlich hinsichtlich der auswärtigen Beziehungen derselben, zukommen. Ein solches Verhältnis bestand
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