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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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. Deutsche Strafprozeßordnung, § 112 ff.; Österreichische, § 184 ff.
Untersuchungsprozeß, s. v. w. Strafprozeß; auch s. v. w. Inquisitionsprozeß (s. Strafprozeß).
Untersuchungsrecht, s. Durchsuchungsrecht.
Untersuchungsrichter, s. Richter
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83% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
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, Das Recht der U. (Lpz. 1865).
Untersuchungsmaxime, soviel wie Inquisitionsprincip (s. d.).
Untersuchungsprozeß, s. Strafprozeß.
Untersuchungsrichter. Nach §. 60 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes sind bei den Landgerichten (nach §. 11
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0360,
Strafprozeß (geschichtliche Entwickelung) |
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gestaltete sich der S. seit der Mitte des 17. Jahrh. in der Hauptsache für ganz Deutschland zu derjenigen Form des Verfahrens, welche der sächsische Jurist Carpzov bezeugt: der reine Untersuchungsprozeß, daher erstes Einschreiten des Richters, dem
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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zwischen dem Ankläger und dem Angeklagten mit seinem Verteidiger unter der Leitung des urteilenden Gerichts, wogegen der Untersuchungsprozeß die Ausmittelung sämtlicher Belastungs- und Entlastungsmomente, möglicherweise selbst die Abfassung des Urteils
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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oder den Untersuchungsprozeß. So sind auch die meisten Artikel der peinlichen Gerichtsordnung Karls V. von 1532 sowohl auf das Anklage- als das Untersuchungsverfahren anwendbar. Immer mehr aber neigte sich das alte strenge Anklageverfahren zum
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Inkrustierender Stoffbis Inkurvation |
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. Alp) identifiziert; im mittelalterlichen Volksglauben auch ein mit einer Hexe buhlender böser Geist.
Inkulpat (neulat.), früher übliche Bezeichnung für den Angeschuldigten, Angeklagten im Untersuchungsprozeß; inkulpieren, anschuldigen, bezichtigen
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0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Inquisitionbis Inquisitionsprozeß |
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).
Inquisitionsprozeß (Untersuchungsprozeß), der frühere gemeine deutsche Strafprozeß, in welchem der Richter von Amts wegen gegen einen Verdächtigen vorzugehen hatte, im Gegensatz zu dem modernen Anklageverfahren (s. Strafprozeß).
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Sand (Mineral)bis Sand (Personenname) |
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in Berlin entsetzt. Vgl. "K. L. S., dargestellt durch seine Tagebücher und Briefe von einigen seiner Freunde" (Altenb. 1821); Hohnhorst, Übersicht der gegen S. geführten Untersuchung (Stuttg. 1820); "Aktenauszüge aus dem Untersuchungsprozeß über S. etc
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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Recht bemerkbaren Anfänge eines amtlichen Einschreitens wurden nun durch Innocenz III. seit dem Ende des 12. Jahrh. auf dem dritten lateranischen Konzil der Anknüpfungspunkt zu einer Ausbildung des sogen. Inquisitionsprozesses (Untersuchungsprozesses
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Leukocytenbis Leutenberg |
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Lebenswandels eines Angeschuldigten oder auch eines Zeugen und seines moralischen Charakters, ist ein wichtiger Akt des Untersuchungsprozesses. Schon das alte deutsche Recht gab viel auf den guten oder übeln Ruf, der dem Angeklagten vorherging, und der Prozeß
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