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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Victorsbis Viège |
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, ne quid respublĭca detriménti capĭat, s. Konsul.
Vidimierung, die Bezeugung zum öffentlichen Glauben, daß die Abschrift einer Urkunde mit dem Original gleichlautet. Der Ausdruck kommt von dem lat. Worte vidimus, d. i. wir haben es gesehen, her
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Victoriabis Vidogna |
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ist die beweisende Erklärung eines öffentlichen Beamten unter einer Abschrift darüber, daß dieselbe mit dem Original gleichlautend sei; daher Vidimierung, wofür andre Fidemierung (»Beglaubigung«) schreiben. Stammverwandt mit V. und Vidimus
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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durch Zuruf erwählter alter Herr, ein Ehrenmitglied oder Gast übernimmt das
Präsidium.
Fidemieren , Fidemierung , s. Vidimierung und
Beglaubigung .
Fidēnä , im Altertum eine etwa 8 km nördlich von Rom über dem Tiberthale gelegene Stadt
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