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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Cumberlandgolfbis Cummins |
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wörtlich, sondern unter Berücksichtigung gewisser modifizierender Umstände.
Cum infamia (lat.), s. Infamie.
Cumino, s. Comino.
Cuminum L. (Stachelkümmel, Kreuzkümmel), Gattung aus der Familie der Umbelliferen, mit der einzigen Art C. Cyminum L
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86% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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, in eine
Innung aufzunehmen ist, kommt noch jetzt die B. in Betracht. Die Römer faßten derartige Fälle zusammen mit der Bezeichnung
infamia facti oder turpitudo
(S. auch Anrüchigkeit und Ehre .)
Beschotterung , s. Schotter .
Besch
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86% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Cumidinbis Cunard |
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auf 250° unter Druck gewonnen und dient zur Darstellung roter Azofarbstoffe. Es schmilzt bei 63° und siedet bei 235°.
Cumīnaldehȳd, s. Cuminol.
Cum infamĭa (lat.), mit Ehrlosigkeit, mit Schimpf und Schande. (S. auch Relegation.)
Cumīno, Eiland
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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Bestimmung möglich. Diese I., sogen. Infamia juris, ließ das römische Recht infolge gewisser Handlungen eintreten und zwar entweder als unmittelbare Folge der Handlung selbst (infamia immediata) oder erst infolge des Richterspruchs, welcher den Betreffenden
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Existentialsatzbis Exkoriation |
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; in studentischer Sprache die entehrende Ausschließung aus einer Verbindung (wegen Ehrenwortbruches, Kriminalverbrechen, Feigheit u. a.). In der Regel wird hinzugesetzt c. i. (cum infamia). Der Exkludierte ist zeitlebens satisfaktionsunfähig, und seine
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Industrieritterbis Infamie |
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dieselbe Eigenschaft für die Bibel in Anspruch.
Infam (lat.), ehrlos, verrucht, schändlich.
Infamie (lat. Infamia, "Schande, Schimpf"), im gewöhnlichen Sprachgebrauch Bezeichnung für ein ehrloses Handeln, Ehrlosigkeit; im juristischen Sinn
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
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, insbesondere von der Ehrlosigkeit (infamia) sowie von der Schuldhaft befreit. Auch erwarb er gegenüber spätern Verfolgungen seitens der Gläubiger einen Anspruch darauf, daß ihm die Mittel zum notdürftigen Lebensunterhalt (Kompetenz) belassen werden mußten
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