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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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Klagen Actiones personales in rem scriptae. Im engern und eigentlichen Sinn aber versteht man unter dinglichen Klagen die Rechtsmittel, welche auf Geltendmachung eines Rechts an einer Sache, also eines dinglichen Rechts, gerichtet sind und gegen jeden
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3% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Buch
Spanisches Recht.
Fueros
-
Rechtsgeschichte.
Römische Rechtsgeschichte.
Römisches Recht
Jus romanum
Reception
Recipiren
Gesetz.
Abrogiren
Ackergesetze, s. Agrar. Gesetze
Agrarische Gesetze
Edictum
Leges agrariae, s
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Gaîté, Théâtre de labis Gala |
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), einer der bedeutendsten Rechtslehrer und Schriftsteller über römisches Recht, lebte unter Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius. Daß er als "Provinzialjurist" in einer griechischen Ostprovinz (Troas) thätig gewesen, ist eine bloße Hypothese. G
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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mehrere Personen in einer Parteirolle, sei es als Kläger (Mitkläger) oder als Beklagte (Mitbeklagte), vereinigt sein. Im ältern römischen Recht mußte die K. in genau bestimmter Formel erhoben werden. Eine freiere Bewegung wurde erst dann möglich
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0937,
Römisches Reich (Seewesen, Rechtswesen) |
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war, sowie auf den Praefectus urbi und Praefectus praetorio über. Für das römische Recht wurde als Hauptquelle das Zwölftafelgesetz (fons omnis publici privatique juris, wie es Livius nennt) angesehen, welches noch in der letzten Zeit der Republik
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Legionärbis Legitimität |
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am starren Buchstaben desselben.
Legisten (mittellat.), Rechtsgelehrte, namentlich im Mittelalter (im Gegensatz zu Dekretisten, s. d.) diejenigen, welche nur das weltliche (römische) Recht als Grundlage des Staatslebens anerkennen wollten
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0360,
Strafprozeß (geschichtliche Entwickelung) |
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von der Spezialinquisition als der Untersuchung, die ihre Richtung bereits gegen bestimmte Personen genommen hatte. Zugleich ward bei der Ketzerinquisition die Heimlichkeit des Verfahrens vorgeschrieben und, unter Anknüpfung an das römische Recht
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Jothambis Jouissance |
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Grabmäler mehrerer Heiligen, darunter jenes der heil. Ozanne, enthält, (1881) 1398 Einw. und Mühlsteinbrüche.
Joubert (spr. schubähr), Barthélemy Catherine, franz. Feldherr, geb. 14. April 1769 zu Pont de Vaux (Ain), studierte in Dijon die Rechte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Pomponatiusbis Poncelet |
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, peinlich. Pönalklagen (Actiones poenales) hießen im römischen Rechte die jetzt unpraktischen Privatklagen, welche von dem Kläger wegen einer erlittenen Unbill nicht nur auf Schadenersatz, sondern auch auf eine Privatstrafe angestrengt werden konnten
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