Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach seuchengesetze
hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Kirchengesetze'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
5% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Setzregalbis Seudre |
Öffnen |
.) als Endemien (s. d.).
Seuchengesetze. Bezüglich der Maßregeln gegen die Cholera (s. d.), wurde 15. April 1893 eine Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Rußland und der Schweiz geschlossen
|
||
3% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Abdankungbis Abd el Kader |
Öffnen |
, aber an die polizeiliche Genehmigung gebunden; der Unternehmer hat
genaue Angaben über seinen Betrieb zu machen und jede Veränderung in demselben anzuzeigen. Das Rinderpestgesetz,
das Seuchengesetz
|
||
3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Drusebis Drusen |
Öffnen |
) verstanden, welche den Verdacht der Rotzkrankheit erregen könnten. Gegenwärtig ist an die Stelle dieser Bezeichnung der allgemeine Begriff des "Rotzverdachts" getreten, für welchen bestimmte Schutzmaßregeln im Seuchengesetz vorgesehen sind. Vgl. Zündel, Die D
|
||
3% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0257,
Cholera |
Öffnen |
Maßregeln gegen die Verbreitung der C. auf dem 1893 in Dresden abgehaltenen Hygieinekongreß (s. Hygieine) und Ausarbeitung eines deutschen Seuchengesetzes, das im Herbst 1893 an den Reichstag gelangte.
Der Verlauf der asiatischen, epidemischen
|
||
3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0477,
Hygieine |
Öffnen |
verunreinigter Brunnen u. s. w. Ausführlich handelt hierüber das im Stadium der Vorbereitung befindliche Seuchengesetz für das Deutsche Reich. Auch ist es Sache der öffentlichen H., das Publikum beim Ausbruch einer Epidemie in geeigneter Weise
|
||
3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Geestendorfbis Gefahr |
Öffnen |
Gesetzgebung und Staatsverwaltung bestrebt, allgemeine G. für Leben und Gesundheit thunlichst einzuschränken (s. Seuchengesetze) und die Einhaltung der desfallsigen Gebote und Verbote durch Strafsatzungen gegen gefährdende menschliche Handlungen zu sichern
|