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Bürgel - Bürger.
schule) und (1880) 1662 evang. Einwohnern. In der Nähe das Dorf Thalbürgel mit einer ehemaligen Benediktinerabtei.
Bürgel, Konstantin, Komponist, geb. 24. Juni 1837 zu Liebau in Schlesien, erhielt seine Ausbildung teils am theologischen Seminar zu Breslau, teils (von 1860 an) in Berlin durch Friedrich Kiel, wirkte während der Jahre 1869 und 1870 als Lehrer an der Kullakschen Neuen Akademie der Tonkunst und zählt gegenwärtig zu den namhaften Klavierlehrern Berlins. Von seinen bisher erschienenen 30 Werken, worunter 7 Hefte Lieder und viele Klaviersachen, sind vorzugsweise seine Kammermusikwerke und unter diesen wieder die J. ^[Johannes] Brahms gewidmeten Variationen über ein eignes Thema hervorzuheben.
Burgen, verglaste, s. Befestigung (prähistorische).
Bürgenstad, Häusergruppe im schweizer. Kanton Unterwalden, am Südfuß des Bürgenstocks und am Vierwaldstätter See, Buochs gegenüber, ist merkwürdig durch ein Gefecht (17. Nov. 1315), in welchem die Sieger von Morgarten einen zweiten Sieg über die Österreicher erfochten. An demselben Tag schlugen sie den Grafen von Straßberg am Pilatus. Heute ist der Bürgenstock (738 m ü. M.) einer der belebten Kurorte am See geworden.
Burger, s. v. w. Bürger; in der Schweiz Bezeichnung der Mitglieder der Großen Räte, welche in ihren öffentlichen Schriften sich "Rät und B." unterzeichneten.
Burger, 1) Ludwig, Maler und Illustrator, geb. 19. Sept. 1825 zu Krakau von deutschen Eltern, lebte vom 14. bis 17. Jahr in Warschau, wo er seine ersten Versuche in der Lithographie und mit der Radiernadel machte. Seit 1842 in Berlin, besuchte er die dortige Kunstakademie, während er zugleich, um seinen Lebensunterhalt zu gewinnen, Illustrationen für den Buchhandel lieferte. Vorübergehend arbeitete er im Atelier des Malers Kolbe, war 1846-1847 als Zeichner in einer Spielkartenfabrik in Stralsund thätig und unternahm 1852 eine Studienreise nach Antwerpen und Paris, wo er des Unterrichts von Couture genoß. Unter seinen zahlreichen Arbeiten sind die Zeichnungen zu den Werken von Fontane über den schleswig-holsteinischen Krieg von 1864 und den deutschen Krieg von 1866 hervorzuheben, ferner sein in den Jahren 1866 und 1867 entstandenes Werk "Die Kanone", ein Cyklus von einigen zwanzig Blättern. Seit 1869 wandte er sich mit Glück dem dekorativen Gebiet zu; es entstanden die Wandmalereien im Lesesaal und Stadtverordneten-Sitzungssaal des Berliner Rathauses, in der Flora zu Charlottenburg, in der Kadettenanstalt zu Lichterfelde und im Berliner Zeughaus und Entwürfe für Glasfenster, Intarsiadekorationen etc. Seinen Kompositionen fehlt es nicht an Großartigkeit der Auffassung, an feinem Stilgefühl und an Reichtum der Phantasie; die technische Ausführung bleibt aber bisweilen hinter der Erfindung zurück. 1872-73 unternahm er eine Studienreise nach Italien, von welcher er vortrefflich gearbeitete Studien nach dortigen Renaissancedekorationen mitbrachte. Er starb 22. Okt. 1884 in Berlin.
2) Johann, Kupferstecher, geb. 31. Mai 1829 zu Burg im Kanton Aargau, erhielt den ersten Unterricht von dem Landschaftsmaler und Stecher Jakob Suter in Zofingen und lernte dann von 1850 bis 1856 besonders den Kartonstich aus der Akademie in München unter Julius Thäter. Von da besuchte er Dresden und Florenz und verweilte zwei Jahre in Rom. 1859 nach Deutschland zurückgekehrt, widmete er sich in München auch der Linienmanier. Eine seiner ersten Arbeiten war die Steinigung des Stephanus nach Schraudolphs Freskobild im Dom zu Speier; ihr folgten 1856 die Dichter Italiens nach Vasari (Hopesche Sammlung in London). In Rom stach er 1858 unter Cornelius' Aufsicht dessen Lady Macbeth, sodann zwei Blätter nach Bildern von Heß in der Bonifaciusbasilika zu München und den Raub der Europa nach Genelli, alle in Kartonmanier. In Linienmanier stach er den Bauer und den Makler nach Vautier, die Ruhe auf der Flucht nach Ägypten nach van Dyck, das Jägerlatein nach Grützner (1875), die Dame mit dem Papagei nach Mieris (Pinakothek in München) und die Violanta nach Palma Vecchio (Belvedere in Wien). Sein Hauptwerk ist der Stich nach Raffaels Madonna della Sedia (1882).
Bürger, im allgemeinen Bezeichnung für den Angehörigen eines Gemeinwesens, insbesondere des Staats oder einer Gemeinde. Indessen wird der Ausdruck nicht nur von den Angehörigen eines politischen Gemeinwesens gebraucht, wie man denn z. B. auch von akademischen Bürgern zu sprechen pflegt und darunter diejenigen versteht, welche einer Akademie als Studierende angehören. Das Bürgerrecht der antiken Welt war ein andres als dasjenige unsers modernen Staatslebens. In Hellas und Rom war der B. bei der Leitung des Staatswesens unmittelbar beteiligt, und das, was heutzutage den B. ziert, Gewerbfleiß und Arbeit, blieb vielfach den Sklaven oder Fremden überlassen. Darum war die persönliche Freiheit die Voraussetzung des Bürgerrechts, und das Bürgerrecht (civitas) selbst war wiederum in Rom die Voraussetzung der vollen Rechtsfähigkeit, welche zugleich dem B. (civis) zur Zeit der Republik die verfassungsmäßige Teilnahme an den Staatsgeschäften sicherte. Der Ursprung des modernen Bürgertums fällt in das 9. Jahrh., wo die Streifereien der vom Morgenland hereinbrechenden kriegerischen Völker und die beständigen innern Unruhen in dem weiten und an der Grenze schlecht geschützten Reich den Kaiser und seinen Adel die Wichtigkeit der Burgen schätzen gelehrt hatten, und wo man die größte Sicherheit in befestigten Ortschaften erblickte. Daher schreibt sich der Unterschied zwischen civitates und castra, welch letztere befestigte Städte bedeuten. Die Verteidiger der befestigten Orte nannte man, wie die Dienstmannen der Burgen, B., burgenses. Bald zeigte sich in den durch ihre Mauern gegen äußere Feinde gesicherten Städtebewohnern eine Einigkeit und Kraft, welche ihnen, durch zunehmenden Wohlstand, ja Reichtum unterstützt, dem bisher allein mächtigen Adel gegenüber zu selbständiger Macht verhalf. Die Autonomie der Städte gewann neben der Feudalherrschaft festen Fuß, und seit dieser Zeit war B. Ehrenname jedes Städtebewohners, welcher an den städtischen Rechten Anteil hatte. Sobald die Städtebewohner zu dieser Bedeutung gelangt waren, konnte es freilich nicht fehlen, daß innerhalb der Gemeinde selbst Einzelne den Versuch machten, sich über die andern zu erheben, und so entstanden Stufen in der Bürgerschaft. Zur ersten Klasse erhoben sich die sogen. vollberechtigten Einwohner die Ratsmänner, Handelsherren und Mitglieder der höhern Zünfte. Danach standen alle Städtebewohner, deren Erwerbszweig das Recht der Zunftfähigkeit noch nicht erworben hatte, den Bürgern als bloße Handwerker gegenüber. Aber auch noch dann, als sich diese zurückgesetzten Gewerbe nicht nur das Zunftrecht, sondern, durch offenen Aufruhr gegen die ratsfähigen Geschlechter im Mittelalter auch die Ratsfähigkeit verschafft hatten, machten sich, obwohl alle berechtigten Mit-^[folgende Seite]