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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Österreichisch-Ungarischer Ausgleich; Österreichisch-Ungarischer Lloyd; Österreichisch-Ungarisches Festungssystem; Österreichisch-Ungarisches Heerwesen

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Österreichisch-Ungar. Ausgleich - Österreichisch-Ungar. Heerwesen (Landheer)

A. Huber, Geschichte Österreichs Bd. 1-5, Gotha 1885-96); ders., Österr. Reichsgeschichte (Wien und Prag 1895); H. von Zeißberg, Geschichtliche Übersicht der Ö. M. (Wien 1889; Bd. 3 der "Ö. M. in Wort und Bild"); Luschin von Ebengreuth, Österr. Reichsgeschichte. Geschichte der Staatsbildung, der Rechtsquellen und des öffentlichen Rechts (Tl. 1, Bamb. 1895); Bachmann, Lehrbuch der österr. Reichsgerichte (Prag 1896). Für die Geschichte einzelner Perioden ist die Litteratur bei den betreffenden Herrschern, für die einzelner Kronländer bei diesen zu finden; von Schriftstellern, die einzelne Perioden behandeln, sind hervorzuheben außer Chmel, Alfred von Arneth, Gindely, Höfler, Krones, Lorenz, Zeißberg, Adam Wolf und vielen andern: Büdinger, Österr. Geschichte bis zum Ausgang des 13. Jahrh. (Lpz. 1858); Springer, Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809 (2 Bde., ebd. 1863-65); Bidermann, Geschichte der österr. Gesamtstaatsidee (2 Bde., Innsbr. 1867-89); Helfert, Geschichte Österreichs vom Ausgange des Wiener Oktoberaufstandes 1848 (4 Bde., Prag 1869-86); Rogge, Österreich von Világos bis zur Gegenwart (3 Bde., Lpz. 1872-73); ders., Österreich seit der Katastrophe Hohenwart-Beust (2 Bde., ebd. 1879); Beer, Die orient. Politik Österreichs seit 1774 (Prag 1883); Wertheimer, Geschichte Österreichs und Ungarns im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrh. (2 Bde., Lpz. 1884-90). Zur Pflege der quellenmäßigen Erforschung der österr. Geschichte wurde 22. Dez. 1847 eine permanente Kommission der kaiserl. Akademie der Wissenschaften zu Wien ernannt, die seit 1848 ein "Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen" und seit 1849 die "Fontes rerum Austriacarum" herausgiebt. Wichtig sind auch die "Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung" (Innsbr. 1880 fg.). Ein wesentlicher Beitrag zur Geschichte Österreichs, insbesondere in biogr. und litterarhistor. Hinsicht, ist Wurzbachs Biogr. Lexikon des Kaisertums Österreich (60 Bde., Wien 1857-92). Weitere Litteraturnachweise enthalten: Schmit, Ritter von Tavera, Bibliographie zur Geschichte des österr. Kaiserstaates, Abteil. 1 (Wien 1858), und von Krones, Grundriß der österr. Geschichte mit besonderer Rücksicht auf Quellen- und Litteraturkunde (4 Abteil., ebd. 1881-82).

Österreichisch-Ungarischer Ausgleich, s. Ausgleich und Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte).

Österreichisch-Ungarischer Lloyd, soviel wie Österreichischer Lloyd.

Österreichisch-Ungarisches Festungssystem. Österreich hat bei der Einrichtung und Erhaltung seines Festungssystems das polit. Verhältnis zu seinen jeweiligen Nachbarn sehr mitsprechen lassen. Gegen Deutschland, besonders gegen einen von Bayern kommenden Angriff sind nur noch die Befestigungen am Paß Lueg vorhanden, die das Salzachthal sperren, nachdem die von Kufstein im Innthal als Verteidigungswerke aufgegeben zu sein scheinen, wenn auch ihre Einrichtungen noch als Festungsgefängnis erhalten werden. Im N. sind die ehemaligen Festungen Theresienstadt und Olmütz offen gelassen, die Hauptstadt Wien selbst ist nicht befestigt. Gegen Rußland bilden in Galizien die Festungen Krakau an der Weichsel, welche neuerdings mit Panzerbauten erheblich verstärkt worden ist, wie denn überhaupt Österreich-Ungarn im Begriff ist, vollständig zum Panzerbau überzugehen, ferner Przemyśl am San, das einen weiten Fortgürtel erhalten hat (20 Werke), und Lemberg die erste Linie; letzteres ist erst in neuester Zeit durch Forts mit Panzerbauten in die Reihe der Festungen getreten. In zweiter Linie wurde (1894) die Stadt Eperies in Ungarn in eine Festung umgewandelt, auch sollen noch Befestigungen bei Stry und Grodek geplant sein, um die Stellung von Lemberg zu erweitern. Budapest ist nur durch ein Fort beschützt. Zwischen Wien und Budapest liegt die starke Festung Komorn. Gegen Italien unterhält Österreich zahlreiche Befestigungen zur Sperrung der Eisenbahnen und Straßen. Zahlreiche Forts und vereinzelte Werke sind auf die verschiedenen Thäler und Pässe verteilt: als die hauptsächlichsten sind anzuführen: die Ferdinandsfeste im obern Innthal, das Fort Gomagoi am Stilfser Joch, das Fort Strino an der Tonalestraße, die Werke von Lardaro in Judikarien, die Werke von Riva, das Fort im Vallarsathal und das Fort Grigno, endlich das Fort bei Primiero. Die Eisenbahn und Straße im Etschthal werden durch die Werke von Trient verteidigt, welches außerdem als Mittelpunkt und Reduit für alle genannten Einzelbefestigungen anzusehen ist. Über das Trentin hinaus sind noch die Forts Lawdro und Raibl sowie die Werke von Sexten, Malborghet und bei der Flitscher Klause zu erwähnen, die ebenfalls ein ganzes Straßennetz (Strada Alemagna, Straße von Montecroce, Straße und Eisenbahn von Tarvis und das Isonzothal) zu verteidigen haben. Bei der geringen Wahrscheinlichkeit eines Krieges mit Rumänien sind von Österreich nach dieser Seite nur wenige Befestigungen errichtet; die alten Befestigungen kleiner Städte sind meist fallen gelassen worden, nur die Festung Karlsburg ist erhalten und sogar noch verbessert und verstärkt; im Marosthale besteht zur Sperrung des Eintritts in Ungarn die Citadelle Arad. Die ehemalige Militärgrenze (s. d.) gegen die Türkei enthielt eine ganze Anzahl befestigter Städte, von denen jetzt noch Alt-Gradiska, Brod, Esseg, Peterwardein und Karlstadt nicht völlig aufgegeben sind. In Bosnien und der Herzegowina sind etwa 16-18 befestigte Punkte teils aus alter Zeit erhalten, teils neu errichtet und durch Eisenbahnen miteinander verbunden worden. Endlich besitzt Österreich starke Hafenbefestigungen, wie Triest, Pola, Fiume, Zara, Sebenico, Spalato, Ragusa und Cattaro.

Österreichisch-Ungarisches Heerwesen. I. Landheer. (Hierzu Karte: Militärdislokation in Österreich-Ungarn.) Die Landmacht der Österreichisch-Ungarischen Monarchie besteht aus dem (gemeinsamen) k. und k. Heer sowie der k. und k. (d. h. cisleithanischen) und der königlich ungar. Landwehr (letztere Honved [s. d.] genannt). Außerdem stellen im Kriege beide Reichshälften einen Landsturm auf. Den Oberbefehl führt der Kaiser. Die Leitung der militär., administrativen und ökonomischen Angelegenheiten erfolgt durch das Reichskriegsministerium, für die Landwehr und den z Landsturm durch die Landesverteidigungsministerien (in Ungarn Honvedministerium genannt). I Die Wehrgesetze sind wenig voneinander verschieden. Die allgemeine persönliche Dienstpflicht besteht seit dem 5. Dez. 1868 und ist durch die Wehrgesetze vom 11. April 1889 neu geregelt worden. Die Stellungspflicht beginnt mit dem 1. Jan. des Jahres, wo der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr (bis 1889 das 20. Lebensjahr) vollendet, und dauert 3 Jahre. Die Dienstpflicht dauert 12 Jahre und zwar 1) im Heere: