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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Absatzgenossenschaft; Absatzkrisis; Absauber; Absäugen; Absceß; Abschatz; Abschätzung

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Absatzgenossenschaft - Abschätzung

Absatzgenossenschaft, eine Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft (s. d.) im Sinne des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889, bei welcher der Gegenstand des Unternehmens in dem Handel mit Produkten oder gewerblichen Erzeugnissen, welche die Mitglieder der Genossenschaft einliefern, besteht. Geschieht vor der Veräußerung auch seitens der Genossenschaft eine Be- oder Verarbeitung, so bezeichnet man solche Genossenschaften, insbesondere bei landwirtschaftlichen Produkten, wohl auch als Produktivgenossenschaften (s. d.), obwohl diese Bezeichnung zutreffenderweise nur solchen Genossenschaften zukommt, bei welchen eine gemeinschaftliche Arbeitsthätigkeit der Genossen stattfindet. Zu den landwirtschaftlichen A. gehören insbesondere die Winzervereine und die überall zahlreich vorhandenen Molkereigenossenschaften, welche den Verkauf der von den Genossen eingelieferten Milch, und zwar nach Verarbeitung des nicht als solche verkäuflichen Teils zu Butter und Käse bezwecken. In der Schweiz bestehen zu ähnlichen Zwecken zahlreiche Käsereigenossenschaften. Je nach den Bedürfnissen des betreffenden Produktionszweiges und den Gepflogenheiten in betreff der Zahlung seitens der dritten Abnehmer vergütet die Genossenschaft den Genossen für die eingelieferten Erzeugnisse entweder sofort einen bestimmten Wert oder sie zahlt ihnen erst nach der Erzielung den Erlös unter Abzug bestimmter Prozente, die teils für den Reservefonds, teils zur Gutschrift für die Genossen bei ihren Geschäftsanteilen, teils als auszuzahlende Gewinne verwendet werden. In der Regel nehmen die Genossen an diesen Beträgen nach einem Verhältnis, welches aus der Höhe des Geschäftsanteils und dem Betrag ihrer Lieferungen zusammen bestimmt wird, teil, so daß der in der Menge ihrer Lieferungen im Verhältnis zu denen anderer liegende Beitrag zur Geltung kommt. In ähnlicher Weise werden die Verluste verteilt. Häufig sind die Genossen entsprechend der Höhe des übernommenen Geschäftsanteils zu Lieferungen in bestimmten Mengen verbunden.

Absatzkrisis, s. Absatz.

Absauber, Rüttelsieb, s. Mühlenbeutelmaschinen.

Absäugen, s. Veredelung.

Absceß (lat.), Eiterbeule, Eitergeschwulst, Eiterhöhle (apostema), Ansammlung von Eiter in einem widernatürlich entstandenen höhlenartigen Raume innerhalb eines Gewebes oder Organs des menschlichen oder tierischen Körpers. Die Bildung des A. kommt so zu stande: die feinsten Blutgefäßchen (Haargefäße) überfüllen sich infolge eines Entzündungsreizes mit Blut, d. h. die Stelle, an welcher später der A. auftritt, entzündet sich, und zwar heftiger (heißer A.) oder in geringem, kaum merklichem Grade (kalter A.). Aus diesem sehr langsam fließenden oder ganz stockenden Blute treten nun durch die Gefäßwände hindurch in das Gewebe des Organs massenhafte weiße Blutkörperchen, die sich dann als Eiterzellen in den Geweben ansammeln. Der so gebildete Eiter, welcher anfangs noch zwischen den kleinsten Partikelchen des Gewebes verteilt liegt, löst diese allmählich auf und fließt endlich in einen mehr oder minder großen Raum, in eine Eiter- oder Absceßhöhle, zusammen. In dem Eiter finden sich immer zahlreiche Staphylokokken, Streptokokken und verwandte Bakterien. (S. Eiter und Eiterung.) Sehr oft bahnt sich der Eiter infolge seiner die Gewebe leicht auflösenden Flüssigkeit einen Weg aus dem A. nach der Oberfläche oder nach einer Höhle des Körpers hin, worauf sich dann die Absceßhöhle schließt. Nicht selten tritt so der Eiter an einer andern Stelle des Körpers (Kongestions- oder Senkungsabsceß) zu Tage, als wo er gebildet wurde. Auch kommt es vor, daß, wenn sich der A. nicht von selbst oder durch künstliche Eröffnung (mit Hilfe des Messers, Haarseils, Glüheisens, Ätzmittels) entleert, der eiterige Inhalt desselben allmählich eindickt und vertrocknet (verkreidet). Die Kennzeichen eines A. bestehen in Geschwulstbildung, Rötung und Hitzegefühl der überliegenden Weichteile, heftigen klopfenden oder stechenden Schmerzen und der Wahrnehmung des sog. Schwappungs- oder Fluktuationsgefühls mittels der aufgelegten Finger; häufig kommen hierzu noch gewisse Funktionsstörungen des betroffenen Organs und mehr oder minder heftiges Fieber. Die kalten oder chronischen A. entstehen, im Gegensatz zu den heißen oder akuten, in der Regel sehr langsam, bieten nur wenig oder gar keine Schmerzen und andere Entzündungserscheinungen dar und kommen fast nur bei herabgekommenen, schlecht ernährten oder skrofulösen Individuen vor. Bei oberflächlich liegenden A. (in oder dicht unter der Haut) besteht die Behandlung zu Anfang, wo wegen der Blutfülle in den Gefäßen und wegen der Festigkeit des geronnenen, aus dem Blute Ausgeschwitzten noch eine harte, bisweilen gerötete Geschwulst vorhanden ist, in Anwendung von feuchter Wärme (besonders von warmen Breiumschlägen und erweichenden Pflastern), später aber, wenn sich der Eiter gehörig gebildet hat, in der Entleerung desselben durch Eröffnung mit dem Messer. Wird die Entfernung des Eiters zu lange verzögert, so kann derselbe nicht nur zu großen Zerstörungen des Organs, sondern auch zur äußerst gefährlichen Eitervergiftung des Blutes Veranlassung geben. (S. Pyämie.) Die Absceßbildung wird von der Natur gewöhnlich auch dann eingeleitet, wenn sie fremde, in den Körper eingedrungene Stoffe wieder aus demselben entfernen will. (S. Fremdkörper.) Über die sog. embolischen oder metastatischen A. s. Embolie. Dem A. ähnlich sind der Karbunkel (s. d.) und der Furunkel (s. d.).

Abschatz, Hans Aßmann, Freiherr von, Dichter, geb. 4. Febr. 1646 zu Würbitz in Schlesien, studierte in Leiden und Straßburg und bereiste drei Jahre die Niederlande, Frankreich und Italien. Später bewirtschaftete er die väterlichen Güter und wurde 1679 Landesbestallter und Abgeordneter des Fürstentums Liegnitz bei den Breslauer Fürstentagen. Er starb 22. April 1699 zu Liegnitz. A.' "Poetische Übersetzungen und Gedichte" (hg. von Chr. Gryphius, Bresl. und Lpz. 1704; darin auch eine Verdeutschung von Guarinis "Pastor fido") sind verhältnismäßig einfach und ohne Schwulst, zeigen ehrliche Empfindung, reines Gemüt und eine von Standesvorurteilen freie, tüchtige vaterländische Gesinnung. W. Müller gab in der "Bibliothek deutscher Dichter des 17. Jahrh.", Bd. 6 (Lpz. 1824), eine Auswahl.

Abschätzung oder Taxation, die Feststellung des Wertes einer Sache oder eines Rechts ohne die Vermittelung eines wirklichen, unter Konkurrenz von Angebot und Nachfrage abgeschlossenen Kaufgeschäfts. Sie ist unter vielen Verhältnissen zweckmäßig oder notwendig, teils als rein private Maßregel (bei Vermögensaufnahmen, Versicherungen, Verpfändungen u. s. w.), teils als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit (wie bei Aus-^[folgende Seite]