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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Aufrecht; Aufrichtung; Aufriß; Aufrollen; Aufruhr

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Aufrecht - Aufruhr

Forderung an denselben erworben hat; 3) wenn der Erwerb einer derartigen Forderung durch einen Schuldner zwar vor der Konkurseröffnung erfolgte, dem Schuldner aber zur Zeit des Erwerbs bekannt war, daß der spätere Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt habe oder die Konkurseröffnung beantragt sei. Die Befugnis des Konkursverwalters, gegen die Forderung eines Konkursgläubigers eine Schuld desselben an den Gemeinschuldner aufzurechnen, wird durch die erwähnten Vorschriften nicht berührt, ist vielmehr lediglich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen.

Die Österr. Konkursordnung bestimmt in §. 20, daß die Forderungen, welche infolge einer vor der Konkurseröffnung eingetretenen Kompensation als erloschen anzusehen sind, im Konkurs nicht angemeldet zu werden brauchen, und daß die Aufrechnung oder Kompensation dadurch nicht gehindert wird, daß eine der beiden Forderungen bei Eröffnung des Konkurses noch nicht fällig war, sondern daß nur bezüglich der betagten unverzinslichen Forderung ein Zinsabzug erfolgt. In §. 21 wird bestimmt, daß die Kompensation ausgeschlossen ist, wenn die Gegenforderung des Schuldners, dessen Verbindlichkeit bereits zur Zeit der Konkurseröffnung bestand, nach derselben entstanden ist oder von einem Dritten erworben wurde.

Aufrecht, Theod., Sanskritist und Sprachforscher, geb. 7. Jan. 1821 zu Leschnitz im Regierungsbezirk Oppeln, widmete sich seit 1843 in Berlin dem Studium des Sanskrits und der Sprachvergleichung, ward 1850 Privatdocent in Berlin, ging 1852 nach England und wurde 1862 Professor für Sanskrit und vergleichende Sprachforschung in Edinburgh. Von 1875-89 war er Professor in Bonn, dann ließ er sich in Heidelberg nieder. Außer wertvollen Beiträgen zu der von A. und Kuhn gegründeten «Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung», zur «Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft» und zum «Philological Journal» sind unter den Schriften A.s hervorzuheben: «De accentu compositorum Sanscriticorum» (Bonn 1847), «Die umbrischen Sprachdenkmäler» (hg. mit Kirchhofs, 2 Tle., Berl. 1849-51), «Ujjvaladatta's Commentary on the Unâdisútra» (Bonn 1859), «Catalogus codicum manuscriptorum sanscriticorum postvedicorum quotquot in bibliotheca Bodleiana asservantur» 2 Bde., Oxford 1859-04), «Halâyu-dha's Abhidhânaratnamâlâ» (Lond. 1861), «Die Hymnen des Rigweda" (2 Bde., Berl. 1861-63; 2. Aufl., Bonn 1877), «A Catalogue of Sanskrit manuscripts in the Library of Trinity College, Cambridge» (Cambr. 1869), «Blüten aus Hindostan» (Bonn 1873), «Das Aitareya Brâhmana» (ebd.1879), «Catalogus Catalogorum, an alphabetical register of Sanskrit works and authors» (Lpz. 1891).

Aufrichtung, in der Geologie die Veränderung der Lage der ursprünglich mehr oder minder horizontal abgelagerten Schichten, möge nun die Lagenveränderung durch eine wirkliche Hebung der Schichten an einer Seite oder durch Senkung an der gegenüberliegenden Seite entstanden sein (s. Mulden, Sattel, Falten, Schichtenstörungen). Der Grad der A. kann ein sehr verschiedener sein bis zur senkrechten Stellung (auf dem Kopfe stehende Schichten), ja bis zur Überkippung, so daß dann das Unterste zu oberst liegt.

Aufriß, in der Projektionslehre die Darstellung eines Gegenstandes in der Vertikalebene; er bezieht sich aber lediglich auf die orthographische Projektion, bei der man von jedem Punkte des darzustellenden Gegenstandes Senkrechte auf die Bildebene fällt, solche Darstellungen sind besonders anwendbar bei Werkzeichnungen, nach denen gearbeitet, der darzustellende Gegenstand angefertigt werden soll. Dann muß man aber zwei A. machen, so daß die Bildebenen zwar beide vertikal, aber gegeneinander rechtwinklig gedacht werden. In Verbindung mit dem Grundriß (s. d.) sind solche Zeichnungen das sicherste Mittel, die Lage aller Teile, z. B. eines Instruments, Maschinenteils u. s. w., sowie die Größen der Teile und des Ganzen daraus zu entnehmen, mag die Zeichnung in natürlicher Größe oder in verjüngtem Maßstabe entworfen sein. - In der Baukunst heißt A. die Zeichnung der Vorderseite eines Gebäudes in senkrechter Projektion und verjüngtem Maßstabe. Um die Ausladung (s. d.) der einzelnen Bauglieder darzustellen, werden in der Regel die Schatten der vorragenden Bauteile so angedeutet, als falle das Licht im Winkel von 45° von links oben gegen die Bildfläche. Man kann demnach an der Breite des Schattens die Ausladung messen. Eine Abart des A. ist der Schnitt (Quer- und Längsschnitt), wo der Bau in senkrechter Projektion so dargestellt wird, als sei ein Teil von ihm abgeschnitten. Dadurch werden in der Zeichnung die Innenräume und die Konstruktionen zur Darstellung gebracht. Zur Ergänzung des A. behufs kunstgerechter Wiedergabe des Bauwerkes gehört auch hier der Grundriß. (S. Bauzeichnung.)

Aufrollen, in der Taktik: vermittelst eines gegen die Flanke des Gegners gerichteten und in der Frontausdehnung seiner Aufstellung fortschreitenden Angriffs eine Abteilung nach der andern schlagen. Ein solcher Angriff (in Form der schiefen Schlachtordnung oder der Umfassung) ist insofern gefahrbringend, als vermöge der Richtung desselben jede geschlagene Abteilung auf die nächste noch unberührte Abteilung gedrängt wird und diese daher in ihre eigene Niederlage zu verwickeln droht. Das A. verspricht um so weniger Erfolg, in je größerer Tiefe der angegriffene Teil aufgestellt ist, eine je größere Front er also dem Flankenangriff entgegenstellen kann; der Erfolg wird dann größer sein, wenn es sich um Flankenangriff gegen dünne Linien handelt, wie zu den Zeiten der Lineartaktik.

Strategisch heißt A., die auf einem Kriegsschauplatz nebeneinander entwickelten selbständigen Korps oder Armeen von einer Flanke her nacheinander angreifen und schlagen. Mit dem taktischen wie mit dem strategischen A. ist meist ein Abschneiden oder jedenfalls ein bedenkliches Bedrohen der Rückzugslinie verbunden.

Aufruhr, im weitesten Sinne jede Zusammenrottung mehrerer Personen, bei welcher gegen die legale Thätigkeit der Träger der öffentlichen Gewalt Selbsthilfe geübt wird. In diesem Sinne fällt nicht nur der eigentliche A. oder die seditio, sondern auch der gegen die öffentliche Autorität gerichtete Auflauf oder Tumult, die Meuterei oder Emeute, die Revolte und die Empörung oder Rebellion unter den Begriff des A., der also auch einen hoch- und landesverräterischen Charakter haben und mit einer Störung des Land- und Hausfriedens zusammenhängen kann. Nach dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich §. 115 (ähnlich der Österr. Entwurf von 1889) gilt als A. jede Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei