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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Banka; Bankakte

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Banka - Bankakte

vor seiner Mündung in einen Landsee oder in das Meer ablagert. Im letztern Falle beißen sie Barren (s. d.). B. im Meere sind Erhebungen des Meeresbodens; die Tiefseelotungen (s. Tiefseeforschung) zeigen, daß das Bodenrelief im großen und ganzen ein äußerst sanft gerundetes ist. Die vorkommenden Böschungen sind sehr geringe, so z. B. bei der Doggerbank in der Nordsee etwa 4° betragend. Steht über ihnen das Meer so seicht, daß sie der Schiffahrt gefährlich werden können, so nennt man sie Untiefen (engl. shoals) oder auch Sünde, Platen oder Watten (s. d.). Je nach der Bedeckung ihrer Oberfläche unterscheidet man Korallen-, Sand- und Muschelbänke. Sandbänke entstehen überall da, wo sich zwei Strömungen stauen (sog. Kabbelungen, s. d.) und einander in ihrer Bewegung, also auch in der Fähigkeit, den mitgebrachten Sand und Schlamm weiter zu tragen, hemmen, so daß derselbe niederfällt. Eine enge Durchfahrt zwischen zwei Sandbänken nennen die Seeleute Priel, Tief, Valje oder Ley. Sandbänke sind häufig den Flachküsten, namentlich an den Mündungen großer Strome vorgelagert; so an der Nordseeküste die der Schiffahrt so gefährlichen Sande. Verschiedene derselben, welche durch starke Gezeiten (s. d.) Strömungen beeinflußt werden, wechseln mehr oder weniger ihren Ort (sog. bewegliche Sande). Ein Beispiel hierfür sind die Nordergründe und der Medemsand in der Elbmündung bei Cuxhaven. (S. Tafel: Seekarte der Nordsee, beim Artikel Nordsee.) Muschelbänke, felsige Erhöhungen des Meeresbodens, welche Sammelplätze für Seemuscheln sind, finden sich in allen Meeren.

Über B. als Geschäftsinstitut s. Banken; über B. im militärischen Sinne s. Geschützbank.

Banka oder Bangka, eine Insel des Niederländisch-Ostindischen Reichs, durch die 11-27 km breite, für die Schiffahrt wichtige Bankastraße von Sumatra getrennt, bildet mit einer Anzahl in ihrer Nähe gelegener kleiner Inseln die Residentschaft gleichen Namens. Dieselbe mißt 12681 qkm und besteht hauptsächlich aus niedrig gelegenem, teilweise sumpfigem Flachlande, aus dem sich jedoch mehrere isolierte granitische Berge bis zu 6-700 m Höhe erheben. Zinnsand liegt überall auf B. mehr oder weniger tief unter der Oberfläche massenhaft abgelagert, und er bedingt den großen Wert, welchen B. für Holland hat; 1881-84 betrug die jährliche Ausbeute 4226000 kg bei 1445 Arbeitern. Die Erzgewinnung ist Monopol der Regierung und wird für Rechnung derselben seit 1832 ausschließlich von chines. Minenarbeitern betrieben. Außer Zinn kommt auf B. in viel geringerer Menge Magneteisen vor; in älterer Zeit soll daselbst auch bisweilen Gold gefunden worden sein. Die Fauna von B. ist nicht besonders reich, namentlich fehlen größere Säugetiere, aber sie enthält einige Formen (Eichhörnchen, Pittas), welche nur hier auf diesem beschränkten Raume gefunden werden. Im allgemeinen zeigt die Tierwelt mehr Beziehungen zu der von Malaka als zu der von Sumatra. Handel und Schiffahrt von B. sind ganz unbedeutend. Die Ausfuhr beschränkt sich auf Zinn; die Einfuhr, außer Reis und Salz, auf eine genüge Anzahl europ. und chines. Handelsartikel. Die Bevölkerung beträgt (1891) 82910 E., darunter 193 Europäer, 25321 Chinesen. Die eingeborene malaiische Bevölkerung ist körperlich schwach, wenig energisch, ohne allen Kunstfleiß und Neigung für den Ackerbau. Bis zur Mitte des 19. Jahrh., wo die Regierung sie zwang, in Dörfern (malaiisch Kampong) festen Wohnsitz zu nehmen und Reisfelder anzulegen, führte sie, in den Wäldern umherschweifend, ein nomadenartiges Leben. Viele Eingeborene trugen Kleider aus weichgeklopfter Baumrinde. Hauptort, wichtigster Hafen- und Handelsplatz, zugleich Sitz des Residenten und Militärkommandanten ist Muntok, unter 2° 3' südl. Br. und 105° 9' westl. L. von Greenwich, an der nordwestl. Spitze der Insel. Die Insel gehörte zu dem Reiche Palembang auf Sumatra. Von dem Sultan Achmed Nadja-muddin wurde sie 1812 an die Engländer abgetreten, die sie im Traktat vom 13. Aug. 1814 Holland überließen.

Bankakte, Peelsche, das noch jetzt geltende engl. Bankgesetz vom 19. Juli 1844, welches, ein Ausfluß der Currencyschule (s. d.), eine möglichst große Beschränkung der nicht metallisch gedeckten Noten erstrebt. Die Hauptbestimmungen sind folgende: Die Bank von England wird in zwei selbständige Abteilungen, die eine für die Notenausgabe, die andere für die eigentlichen Bankgeschäfte (Issue und Banking Department), zerlegt. Der Emissionsabteilung wird überwiesen einerseits der Metallvorrat der Bank (bis auf einen kleinen Rest für das unmittelbar laufende Bedürfnis) und andererseits ein Betrag von 14 Mill. Pfd. St. Wertpapieren (securities), zu dem auch die dauernde Schuld des Staates au die Bank gehört. Dafür erhält das Bankdepartement 14 Mill. Pfd. St. in Noten, die nunmehr seinen Betriebsfonds bilden. Bei der Emissionsabteilung, die auch die vorgezeigten Noten einzulösen hat, sind fortan Noten nur gegen Hinterlegung von Goldmünzen und Gold- oder Silberbarren zu haben. Goldbarren muß dasselbe jederzeit zu dem festgesetzten Preise von 77 Shill. 9 Pence für die Unze (von 11/12 Feinheit) gegen Noten eintauschen. Wenn eine andere Bank die Befugnis zur Notenausgabe verliert, so darf die Bank von England zwei Drittel der dadurch frei werdenden Notensumme in der Art übernehmen, daß sie nur durch Wertpapiere bei der Emissionsabteilung gedeckt sind. Dadurch ist das nicht metallisch gedeckte Notenkontingent des Bankdepartements und der feste Bestand an Wertpapieren bei der Emissionsabteilung allmählich erhöht und im Febr. 1894 auf 16,80 Mill. Pfd. St. gebracht worden. Außer den Notenbanken, die 6. Mai 1844 bestanden, dürfen keine andern mehr gegründet werden, und die bestehenden (außer der Bank von England) dürfen in Zukunft im ganzen nur so viel Noten ausgeben, als sie durchschnittlich in den 12 Wochen vor dem 27. April 1844 in Umlauf hatten. Einen Wochenausweis der Bank von England nach der der B. entsprechenden Form s. im Artikel Bank of England (S. 378). - Die Urheber der B. glaubten in derselben ein Mittel zur Verhinderung von Notständen gefunden zu haben, eine Meinung, die schon 1847 durch die Thatsachen widerlegt wurde, so daß die Regierung gezwungen war, die B. außer Kraft zu setzen. Dasselbe wiederholte sich 1857 und 1866. Die Wirkung dieser Organisation auf den Geldmarkt ist ohne Zweifel eine bloß mechanische, und es sind namentlich bei Gelegenheit der 1890 den Londoner Geldmarkt berührenden Finanzkrise (Fall des Hauses Baring) Bestrebungen für eine Revision der B. wieder aufgetaucht.

Vgl. Walter Bagehot, Lombard Street (deutsch von H. Beta, Lpz. 1874), wo die Eigenart der engl. Bankverfassung und deren Fehler scharf her-^[folgende Seite]