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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bankanweisungen; Bankastraße; Bánkbán; Bankdeckung; Bankdiskont; Bankeisen; Bänkelsänger; Banken

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Bankanweisungen - Banken

vorgehoben werden; ferner Ad. Wagner, Die Geld und Kredittheorie der Peelschen B. (Wien 1861).

Bankanweisungen, Zahlungsanweisungen der Hauptbank auf ihre Zweiganstalten oder umgekehrt, sowie der Zweiganstalten untereinander, gegen den Betrag eingezahlter Gelder. Sie kommen namentlich für größere Beträge in Betracht, die im Gebiete des Weltpostvereins nicht durch Postanweisungen befördert werden.

Bankastraße, s. Banka.

Bánkbán oder der Banus Bank (eigentlich Benedikt Bor), bekannt durch das an der Gemahlin des ungar. Königs Andreas II. (1205-35) verübte Attentat. Spätere ungar. Chroniken berichten darüber, die Königin Gertrud (s. d.) habe einem ihrer Brüder, entweder Berchthold, Erzbischof von Kalocsa, oder Ekbert, Bischof von Bamberg, Gelegenheit verschafft, die Gemahlin des B. zu verführen. Dieser habe nun durch Ermordung der Königin (1213) seine Ehre gerächt, aber die That mit dem Leben gebüßt. Der Stoff der Bánkbán-Sage wurde von mehrern Dichtern dramatisch bearbeitet. Katonas «Bánkbán» (Klausenb. 1827; Pest 1843 u. ö.; deutsch von Dux, Lpz. 1858) gilt als das beste Drama der magyar. Litteratur. Auch Grillparzer bearbeitete den Stoff in dem Trauerspiel «Ein treuer Diener seinem Herrn» (Wien 1830; neue Aufl., Stuttg. 1872).

Bankdeckung oder bankmäßige Deckung, im Gegensatz zur vollen Bardeckung diejenige Art der Sicherstellung von einlösbaren Banknoten, bei der die emittierende Anstalt nur einen Teil der ausgegebenen Notensumme durch Barvorrat deckt, während sie zur Sicherstellung des andern leicht umsetzbare Werte besitzt. Als solche empfehlen sich namentlich gute Wechsel und Lombardforderungen, welche in einer kurzen (höchstens dreimonatigen) Frist fällig werden. In normalen Zeiten ist so erfahrungsgemäß ausreichend, wenn der erstere Bestandteil der Deckung etwa ein Drittel, der letztere zwei Drittel der umlaufenden Noten beträgt. Zur Bardeckung dürfen im Deutschen Reiche laut Bankgesetz vom 14. März 1875 die deutschen Goldmünzen, die Silberthaler, die Reichskassenscheine; ferner Gold in Barren, das Pfund fein Gold zu 1392 M. gerechnet, verwendet werden. Droht eine ungünstige Wendung, so muß die Bank den Barvorrat erhöhen, indem sie die eingehenden Wechsel- und Schuldzahlungen nicht vollständig wieder zu neuen Kreditbewilligungen verwendet. Staatspapiere eignen sich weniger für die B., weil sie bei ungünstiger Gestaltung der Verhältnisse nur mit Verlust zu veräußern sind. (S. Banknoten.)

Bankdiskont, Bankzinsfuß oder Bankrate, im Gegensatz zum Privatdiskont (s. d.) der offizielle Zinsfuß der großen Notenbanken, welcher gemäß Gewohnheit oder gesetzlicher Bestimmung von Zeit zu Zeit öffentlich bekannt gemacht wird. Die maßgebende Stellung jener Banken im Diskontverkehr macht Stand und Bewegung des B. zu einer höchst wichtigen Erscheinung für die Gestaltung und Beurteilung des Geldmarktes; Erhöhung oder Ermäßigung des Diskontsatzes sind für die Notenbanken das wichtigste Mittel zur Regelung des Barvorrats und des Notenumlaufes. Ein hoher Zinsfuß erschwert die Inanspruchnahme des Kredits bei der Bank und bewirkt damit die Erhaltung und Vermehrung ihrer Barmittel, sowie die Verringerung des Notenumlaufes, während eine Herabsetzung des B. eine Verminderung des Metallbestandes und der Notenreserve der Bank in der Regel herbeiführt. Mitunter kaufen auch die großen Notenbanken börsenmäßige Wechsel auf offenem Markte unter dem öffentlich bekannt gemachten Zinsfuß zum Privatdiskont an. Bei der Deutschen Reichsbank geschieht dies auf Anordnung des Reichsbankdirektoriums. Die Wechsel müssen der Reichsbank angeboten werden, noch volle 6 Wochen zu laufen haben und auf nicht weniger als 3000 M. lauten. Bei einem offiziellen Zinssatze von 5 Proz. und darüber ist die Diskontierung zum Privatzinsfuße in der Regel aufgehoben. Der B. betrug im Durchschnitt des J. 1894: Bei der deutschen Reichsbank 3 Proz. in Amsterdam 2½, in Brüssel 3, in Stockholm 4, in Kristiania 4, in Kopenhagen 3½, in London 2, in Lissabon 6, in Madrid 5, in Paris 2½, in Wien und Budapest 4, in der Schweiz 3, in Italien 5¾, in Petersburg und Warschau 5½ Proz., der Privatdiskont in Berlin im Durchschnitt 1¾ Proz. 1893 war der B. bei vielen Banken wesentlich höher.

Vgl. Telschow, Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Reichsbank (6. Aufl. von Schacht, Lpz.1893).

Bankeisen, ein Stück in der Längsrichtung mehrfach gelochtem Flacheisen, das an einem Ende mit einer starken, oft durch Aufhauen gezahnten Spitze (Angel) versehen ist. Ein an der Anschlußstelle dieser an das flache Stück angeschmiedeter Ansatz dient zum Einschlagen der Spitze in irgend einen unbeweglichen Gegenstand, z. B. eine Mauer, während an dem flachen Teil des B. ein anderer Gegenstand, z.B. ein Pfosten, Brett, Schrank, mit Nägeln oder Schrauben befestigt wird.

Bänkelsänger, herumziehende Personen, die bei Jahrmärkten und ähnlichen Anlässen auf öffentlichen Plätzen geschichtliche Ereignisse der jüngsten Vergangenheit, Räuber- und Mordgeschichten u. s. w. singend vortrugen und dazu, um von allen gesehen und vernommen zu werden, auf eine kleine Bank (Bänkel) traten. Sie pflegten vor den Zuschauern große Bilder aufzurollen, die den Inhalt ihrer Gesänge und Deklamationen roh und in grellen Farben darstellten. Die B. sind die letzten, auch schon im Verschwinden begriffenen Nachkommen der fahrenden Spielleute des Mittelalters.

Banken, Unternehmungen, welche teils dem Geldverkehr dienen, teils die Vermittelung von Kredit zur Aufgabe haben. Historisch genommen tritt erstere Funktion, die sich in den sog. Geldbankgeschäften (Münzwechsel, Geldaufbewahrung u. s. w.) äußert, zuerst auf, heute ist jedoch das Kreditgeschäft das weitaus überwiegende, wenngleich auch damit jetzt noch meistens Geldgeschäfte der erstern Art verbunden werden. (S. Bankier.)

Die Bezeichnung B. bringt man gewöhnlich in Zusammenhang mit den «Bänken» der mittelalterlichen Geldwechsler, auch findet sich die Ableitung von «banco» im Sinne von Hausen, gleichbedeutend mit «monte» (s. Montes), dem im mittelalterlichen Italien üblichen Ausdruck für gewisse Zwangsanleihen, von denen die erste im 12. Jahrh, in Venedig vorkam. Die Gläubiger des Staates wurden zu einer Körperschaft vereinigt, sie erhielten zuweilen, wie die St. Georgsbank in Genua, die unmittelbare Verwaltung gewisser, ihnen verschriebener staatlicher Einnahmequellen, und als eine solche finanzielle Organisation schloß sich in vielen Fällen leicht der Betrieb eigentlicher Bankgeschäfte, namentlich des Depositen- und Wechselgeschäfts an.

Ursprünglich lehnte sich das Bankgeschäft an den Betrieb des Geldwechsels an. Dieser Betrieb