Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

782

Bergtalg - Bergwerksabgabe

klüfte eindringt und sich durch Gefrieren ausdehnt; unterirdische Stauung von Wassern auf undurchlässigen Schichten und Erweichung der letztern, so daß die darüber lagernden Schichten ihren Halt verlieren und herabgleiten (Bergrutsch). Je nach der Verschiedenheit dieser Ursachen und nach der Beschaffenheit des in Bewegung versetzten Materials lassen sich unterscheiden: Felsstürze, bei denen Blöcke gespaltener und gelockerter Gesteinsmassen die Hauptrolle spielen; Erdschlipfe (s. d.); Schlammströme, erweichte Schichtenkomplexe, durch das Gewicht der auflagernden Massen herausgequetscht; und endlich gemischte Bergstürze, aus Felsblöcken, Erde und Schlamm bestehend. Nur die größten derartigen Erscheinungen verdienen die Namen Bergsturz oder Bergrutsch. Besonders denkwürdig sind die Bergstürze von Plurs im Bergell (s. d.), sodann der gemischte Bergrutsch von Goldau 2. Sept. 1806, wo sich vom Roßberge dem Rigi gegenüber Nagelfluhbänke ablösten und mit Felsblöcken und Schlamm das blühende Thal mit 450 Menschen begruben; ferner die Stürze von Felsberg in Graubünden 1842 und 1843, an der Südseite der Diablerets 1714 und 1749, bei Bilten in Glarus 1868, am Böttstein in Aargau 1876, bei Caub am Rhein 10. März 1876 und bei Elm in Glarus 11. Sept. 1881. - Vgl. Baltzer, Über die Bergstürze in den Alpen (Zür. 1875); Heim, Über Bergstürze (ebd. 1882).

Bergtalg, soviel wie Ozokerit (s. d.).

Bergteer, s. Bitumen.

Bergthee, s. Gaultheria.

Bergues (spr. bärg) oder Berghen, Hauptstadt des Kantons B. (119,53 qkm, 13 Gemeinden, 15 138 E.) und Festung im Arrondissement Dunkerque (Dünkirchen) des franz. Depart. Nord, an der Vereinigung des Colmekanals und der beiden nach Dünkirchen und Veurne gehenden Kanäle und an der Linie Hazebrouck-Dunkerque der Franz. Nordbahn, 58 km im Nordwesten von Lille, hat (1891) 4910, als Gemeinde 5380 E., Post und Telegraph, einen alten Turm (Beffroi), ein Stadthaus (mit Museum); betrieben wird Fabrikation von Leder, Hüten, Öl und Seife; Getreide- und Viehhandel. Vier detachierte Forts, von denen zwei die Strecke nach Dünkirchen beherrschen, schützen den Ort. Auf dem Hügel, der ehemals die Abtei des heil. Winoc trug, stehen zwei Signaltürme für die Schiffer. B. wurde 1667 von Ludwig XIV. erobert, kam im Aachener Frieden an Frankreich und wurde 1793 von den Engländern vergeblich belagert.

Bergün, roman. Bravoign, Dorf im Kreis B. (5 Gemeinden, 1094 E.), Bezirk Albula des schweiz. Kantons Graubünden, in 1388 m Höhe, an der Albula und der gleichnamigen Paßstraße, hat (1888) 435 evang. E., Post, Telegraph, altroman. Kirche und stattlichen Gefängnisturm. Unterhalb des Dorfs durchbricht die Albula die großartige Felsenschlucht des Bergünersteins (Il Crap, 1304 m), durch die zuerst 1696 ein Fahrweg gesprengt worden ist. Nach dem Hauptorte B. wird oft auch das ganze Thal vom Albulapasse bis zur Mündung des Davoser Landwassers B. benannt; dasselbe wird im W. von der Kette des Piz d'Aela (3340 m), im O., wo die Seitenthäler Val Tisch, Val Tuors und das Stulserthal liegen, durch die nördl. Ausläufer des vergletscherten Piz Kesch (3422 m) eingeschlossen und ist reich an wilden, romantischen Scenerien. Hauptbeschäftigung der Bewohner, die zu drei Vierteln romanisch sind, ist Alpenwirtschaft. Auf ehemaligen Bergbau weisen die verlassenen und verfallenen Eisenwerke von Bellaluna an der Mündung des Stulserthales.

Bergung, s. Bergen.

Bergverwalter, an einzelnen Orten Bezeichnung des Obersteigers, s. Bergbehörde.

Berg-Viscacha (spr. wiskátscha), s. Chinchilla.

Bergvolk, s. Bergmann.

Bergvorschulen, s. Bergschulen.

Bergwachs, s. Ozokerit.

Bergwage, eine durch Anbringung eines Gradbogens verbesserte Setzwage, besteht aus zwei starken, etwa 70 cm langen und rechtwinklig zusammengefügten Latten. Etwa in der Mitte der beiden Schenkel ist ein metallener Gradbogen angebracht, dessen Mittelpunkt in der Spitze des rechten Winkels liegt und von dem aus ein gewöhnliches Lot noch etwas über den Gradbogen hinausreichend herabhängt. Das Instrument wird in Verbindung mit einem etwa 3 m langen Richtscheit gebraucht, auf dessen Mitte es gestellt wird, und zeigt durch den Ausschlag des Lotes von dem Nullpunkt des Gradbogens den Neigungswinkel des Richtscheits gegen die Wagerechte an.

Bergwardein (Bergguardein), Bergbeamter, der den Gehalt der Erze, die zur Hütte angeliefert werden, probiert und bestimmt und den Käufern gegenüber kontrolliert. Dem B. entgegen steht der Hüttenwardein, der in gleicher Weise die Interessen der Hütte als Käuferin vertritt.

Bergwerk, s. Bergbau und Bergwerkseigentum.

Bergwerksabgabe. Man kann hier drei Kategorien von Abgaben unterscheiden:

1. Abgaben an den Staat (Bergwerkssteuern), die sich in den verschiedenen Ländern sehr verschieden gestaltet haben. Sie bildeten in frühern Zeiten die Haupteinnahme der Regalherren aus dem Bergregal. Es giebt fünf Systeme:

a. Zuweilen bestehen die Abgaben darin, daß von dem Bruttoertrage des Bergwerks, ohne Rücksicht darauf, ob dasselbe Reinertrag liefert, ein gewisser Teil (der Zehnte, Zwanzigste, Fünfzigste, Urbar, Frone) vorweg für den Staat erhoben wird. Dies System war im Mittelalter vorherrschend; jetzt gilt es noch in Anhalt (2 Proz.), Braunschweig (2 Proz.), Sachsen-Gotha, Waldeck-Pyrmont, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt und Spanien; bis 1895 galt es auch noch in Preußen, wo die B. jetzt Besteuerungsobjekt der Gemeinden ist.

b. In andern Ländern erhält der Staat von dem Reinertrage, welchen der Bergbau giebt, einen bestimmten Anteil (2, 2½, auch 5 Proz.). So in Frankreich 5, Belgien 2, Griechenland bis 5, Sardinien 5, Türkei, Portugal bis 2½, Holland 2½, Elsaß-Lothringen 2, Sachsen-Weimar 5 Proz.

c. In noch andern Ländern werden die Bergwerke zu den Staatseinkommensteuern herangezogen. So in Frankreich und Belgien sowie Luxemburg, hinsichtlich der minières und carrières; allgemein gilt es in Bayern, im Königreich Sachsen, in Württemberg, Reuß j. L., Österreich.

d. Nicht selten beansprucht der Staat je nach der Größe des verliehenen Feldes gewisse Feldes- und Maßenabgaben. Dies geschieht in Frankreich (10 Frs. für den Quadratkilometer), Belgien, Griechenland, Sardinien (50 Cent. für den Hektar), Spanien, Bayern, Elsaß-Lothringen, im Königreich Sachsen (für jede Maßeinheit bei Gold- und Silberbergwerken eine Grubensteuer von 30 Pf., sonst