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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Brandmauern - Brandschiefer

oder Waden angebracht werden, nicht auf dem Gesicht, "das nach dem Ideal der Schönheit himmlisch gebildet und gegen solchen Unglimpf zu schützen sei". Auch das kanonische Recht kennt das Brandmarken, und in Frankreich war bis 1832 der Galeerensträfling mit dem Feuermale T. F. (travaux forcés) gezeichnet. In Deutschland ist diese Strafschärfung nie gemeinrechtlich gewesen und besteht überhaupt nicht mehr.

Brandmauern sind vom Grunde aus selbständig zwischen zwei Gebäuden aufgeführte, durchaus massive Mauern von solcher Stärke und Beschaffenheit, daß sie die Fortpflanzung eines Feuers von einem zum andern verhindern können. Die an Nachbargrenzen anstoßenden Rückwände der Gebäude sowie die gemeinschaftlichen Giebel (Kommunmauern) werden in der Regel als B. aufgeführt und dürfen keinerlei das Durchschlagen der Flammen ermöglichende Öffnungen enthalten. Bei zusammenhängenden Gebäudekomplexen, z. B. von Fabrikräumen, Werkstätten, Verbindung von Wohngebäuden mit Fabriklokalen u. s. w., ist es ratsam, die einzelnen Gebäudeteile durch B. zu trennen, die nur wenige, mit feuersicherm Verschlusse versehene Öffnungen für den nötigen Verkehr erhalten. Auch ist es zweckmäßig, die B. zusammenstoßender Gebäude, deren Dächer in einer Flucht liegen, über die letztern hinaus um eine gewisse Höhe aufzuführen und feuersicher abzudecken (Brandgiebel). Über die Stärke und sonstigen Verhältnisse der B. geben die verschiedenen Baupolizeiordnungen genaue Vorschriften.

Brandmauke, s. Mauke.

Brandmaus, s. Maus.

Brandmeister, Offiziere der Landsknechtszeit, denen in Feindesland die Ausschreibung und Eintreibung der Brandschatzungen und das Niederbrennen der Ortschaften übertragen wurde. Sie hatten stets zur Unterstützung bei der Ausführung ihrer Aufträge leichte Reiter und Schützen zu Fuß (Brandknechte) bei sich.

Brandöle, Brenzöle, Brenzliche Öle, sind ölige Flüssigkeiten, die als Zersetzungsprodukte bei der trocknen Destillation organischer Substanzen auftreten. Sie sind meist Gemenge einer ganzen Anzahl von verschiedenen Körpern, unter denen Kohlenwasserstoffe, teils der Fettsäurereihe, teils der aromatischen Reihe angehörig, von den flüchtigsten anfangend und mit den bei höchster Temperatur destillierenden endigend, vorherrschen. Es gehört hierher der Holz-, Braunkohlen-, Steinkohlenteer, das Bernsteinöl (Oleum succini), das Tieröl (Oleum animale foetidum). Die B. sind vielfach Rohmaterialien für wichtige Industriezweige, z. B. der Braunkohlenteer für die Gewinnung von Petroleum, Solaröl und Paraffin.

Brandon (spr. brännd'n), Stadt in der Provinz Manitoba des Dominion of Canada, rechts an dem von hier ab schiffbaren Assiniboine, Station der Canadischen Pacificbahn, hat etwa 5000 E. und ist der Marktplatz für den Getreidebezirk von Manitoba.

Brandon (spr. brännd'n), Herzog von, s. Hamilton (Geschlecht).

Brandon (spr. brännd'n), Charles, Viscount Lisle, Herzog von Suffolk, s. Suffolk.

Brandon and Byfhottles, Doppelstadt in der engl. Grafschaft Durham, 5 km im SW. von Durham inmitten eines Kohlenreviers, hat (1891) 14 239 E., Kohlenindustrie und Ziegeleien.

Brandopfer (holocaustum, hebr. kâlil, 'ôlâ), bei den Israeliten und ähnlich wohl auch bei andern semit. Völkern die feierlichere Art der blutigen Opfer, bei der alle opferbaren Teile des Tieres der Flamme des Altars übergeben wurden (s. Schlachtopfer). Daß das in außerordentlichen Fällen im alten Israel gebrachte Menschenopfer gleichfalls ein B. war, wird durch 1 Mose 22, 2: Richter 11,31; 2 Kön. 3,27 und Jer. 19, 5 bewiesen. Nach den histor. Büchern des Alten Testaments ist das B. von Tieren in älterer Zeit eine seltener vorkommende Opferart gewesen und gewöhnlich nur in Verbindung mit Schlachtopfern bei großen Opferfesten, z. B. aus Anlaß eines Sieges, einer Thronbesteigung u. dgl., gebracht worden. Aus 2 Kön. 16, 15 geht hervor, daß in vorexilischer Zeit im Salomonischen Tempel täglich am Morgen ein B. stattgefunden hat. Gleiches setzt Ezech. 46, 13 fg. voraus. Durch Steigerung dieses alten Brauchs hat sich die im Judentum geltende Vorschrift des Gesetzes entwickelt, am Morgen und gegen Abend je ein einjähriges Lamm als B. für die Gemeinde zu opfern. An Sabbathen kommen noch zwei Lämmer hinzu, an Neumonden und großen Festen Stiere, Widder und eine größere Anzahl Lämmer, vgl. 4 Mose, 28 u. 29. Zu Christi Zeit fand das gegen Abend zu bringende Opfer um 3 Uhr nachmittags statt. Auch im griechischen und dem nahe verwandten römischen Kultus spielen B. eine große Rolle.

Brandpilze, s. Ustilagineen.

Brandpletter (skandinav., "Brandflecke"), auch Brandgrubengräber, german. Begräbnisstätten von kreisrunder Form, mit etwa ½ m Durchmesser, bestehend aus kesselförmigen Vertiefungen, in denen die Reste verbrannter Menschengebeine nebst Waffen, Schmuck und Geräten ohne Urne oder Sarg einfach in schwarze Erde gebettet sind. Sie stammen aus dem ältern Eisenzeitalter, also den ersten Jahrhunderten n. ^[richtig: v.] Chr., und finden sich zahlreich in Skandinavien und Deutschland. Nach skandinav. Volksglauben hausen in ihnen die "Unterirdischen". - Vgl. Friedel, Die B. von Wilhelmsau (Berl. 1887).

Brandprobe, Verfahren zur Bestimmung des Silbergehalts, s. Feinprobe.

Brandraketen, s. Raketen und Brandgeschosse.

Brandsalbe, flüssiges Leinölliniment, Linimentum contra combustiones, ist ein gut durchgeschütteltes Gemisch von gleichen Teilen Kalkwasser und Leinöl oder von schwacher Silbernitratlösung mit Leinöl, das beim Aufstreichen auf frische Brandwunden deren Heilung befördert. Die B. ist nicht offizinell. Häufig wird auch die Bleisalbe (s. d.) als B. bezeichnet.

Brandsätze sind die zu Brandgeschossen (s. d.) verwendeten Pulversätze; sie bestehen meist aus gewöhnlichem Schwarzpulver oder einer Mischung von diesem und Mehlpulver; häufig ist diesem Gemenge noch Pech, Harz u. s. w. hinzugefügt. (S. Kaltgeschmolzenzeug und Warmgeschmolzenzeug.)

Brandschatzung, im ältern Kriegsgebrauch die einer Stadt oder Landschaft für den Erlaß oder mit Androhung von Plünderung und Brand auferlegte Kontribution. Seit der Grundsatz der Achtung des feindlichen Privateigentums im Landkriege anerkannt ist, ist die B. völkerrechtswidrig.

Brandschiefer, dunkelbraune bis pechschwarze, mit blauer, stark rußender Flamme und schwefligharzigem Geruch brennende Schieferarten, die verschiedenen Formationen angeboren, so dem Rotliegenden (Salhausen b. Oschatz in Sachsen, Hohenelbe in Böhmen, Oslawan in Mähren, Erbendorf