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100% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0349, Civilrecht Öffnen
347 Civilrecht Die Deutsche Civilprozehordnung ist for- mell ein für das ganze Reich und als alleinige Rechts- quelle geltendes, materiell ein wesentlich eigenarti- ges Prozeßgesetz. Ihre Struktur beruht teils auf praktischen, teils
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0191, Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) Öffnen
Politik S. 192); 2) Kirchenrecht S. 192. - Rechtsquellen S. 193. - Rechtsgeschichte S. 194. - Rechtsgelehrte S. 196. Allgemeines. Rechtswissenschaft Jurisprudenz Recht Begriff des Rechts. Angeboren Billigkeit Civile jus, s. Civilrecht
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0476, von Geschoß bis Geschütz Öffnen
474 Geschoß - Geschütz In Frankreich giebt es neben einem noch allge- meinern, von den Gerichten anerkannten civilrecht- lichen Schutz (auch gegenüber fahrlässigen illoyalen Handlungen; Ooäs civil Art. 1382) bis jetzt straf- rechtlichen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0214, von Počatek bis Pocken Öffnen
212 Počatek – Pocken burg, wurde Sekretär, dann Obersekretär des Senats in Moskau sowie zugleich Professor des Civilrechts an der dortigen Universität. 1860 wurde er Lehrer der kaiserl. Prinzen, darunter des spätern Kaisers Alexander Ⅲ. 1862‒65
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0073, von Aubl. bis Aubusson Öffnen
française» (5 Bde., Par. 1838-47; 4. Aufl., 8 Bde., ebd. 1869-76) war ursprünglich eine Bearbeitung von Zacharias «Handbuch des franz. Civilrechts» (Heidelb. 1808 u. ö.), die aber immer selbständiger wurde und die Hauptquelle des franz. Civilrechts bildet
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0207, Französische Stellung Öffnen
, die (^oä68 ^uuot68 von Dalloz und Bergs und von Sirey, Gilbert, He'lie und (5ouzon. Ailch in Frankreich anerkannte Ver- dienste um das Civilrecht haben sich erworben: Zachariä von Lingenthal, Handbuch des franz. Civil- rechts (7. Aufl. von Dreyer
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0413, Großbritannien und Irland (Verfassung) Öffnen
sein. Die Obergerichte können durch Gebot oder Verbot unmittelbar in das Verfahren der Verwaltungsbehörden eingreifen und gegen Pflichtverletzungen der Beamten nicht nur strafrechtliche, sondern auch civilrechtliche Abhilfe schaffen. Es giebt
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
. Civilrechtliche Vorschriften über sonstige Wirkungen der R., wohin namentlich die Unterbrechung der Verjährung gehört, sind unberührt gelassen; jedoch treten diese sowie alle Wirkungen, welche nach Civilrecht an Anstellung, Mitteilung
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0269, Neugriechische Sprache Öffnen
») und Kyprianos («Τὰ ἀπόρρητα Ἰσοκράτους»); die theologischen von Kontogonis («Kirchen- und Vätergeschichte»), Diomidis («Kirchengeschichte») und Ökonomos («Die ⅬⅩⅩ»); die juristischen von Kalligas («Röm. Civilrecht»), P. Paparrigopulos («Röm.-byzant. Civilrecht
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0613, von Rancé bis Randschit Singh Öffnen
(frz., spr. rangkühn’), Groll, Rachsucht. Randa, Anton, Jurist, geb. 8. Juli 1834 zu Bistritz in Böhmen, studierte die Rechte in Prag, habilitierte sich 1859 daselbst für österr. Civilrecht und wurde 1862 zum außerord., 1868 zum ord. Professor des
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0674, von Anschlag (des Gewehrs) bis Anschließung Öffnen
civilrechtlichen Anspruch des Verletzten gegen den Verbrecher steht nicht dem Strafrichter, sondern dem Prozeßrichter zu, der dabei an ein vorhergegangenes Strafurteil nicht gebunden ist. Dagegen kann der Anspruch auf Buße (s. d.), welcher dem Beschädigten nach
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0896, Armengesetzgebung Öffnen
sein. Die Pflicht der Gemeinde zur Armenversorgung ist nur eine subsidiäre. Sie tritt zunächst nur insoweit ein, als sich der Arme den notwendigen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Kräften verschaffen kann und nicht dritte Personen nach dem Civilrecht
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0102, von Aufspringen der Haut bis Aufstoßen Öffnen
verletzten Gesellschafts- oder Genossenschaftsgläubigern geltend gemacht werden, und es greift ihnen gegenüber der Einwand nicht durch, daß die verletzende Handlung auf einem Generalversammlungsbeschluß beruht. Die civilrechtlichen Ansprüche verjähren
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0493, Bremen Öffnen
und Richterkollegium je 3 Mitglieder deputieren. Für das Civilrecht bildet das gemeine Recht die Grundlage, aber vielfach abgeändert durch Partikulargesetze, Verordnungen und Gewohnheitsrecht, das sich zum Teil an die Bestimmungen des alten Stadtrechts von 1433
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0352, von Diskos bis Dismembration Öffnen
ist die Freiheit der D. in Bayern (s. Roth, Bayr. Civilrecht §. 124),
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0528, von Fahrplan bis Fährte Öffnen
526 Fahrplan - Fährte Im Osterr. Strafgesetzbuch wird die F. ähnlich be- handelt wie im Deutschen. - über die civilrecht- lichen Folgen der Fahrlässigkeit s. (^nipg.. Fahrplan, Fahrplankonferenzen, s. Eisen bahnfahrpläne
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0322, von Holzschuher bis Holzstifte Öffnen
1861. Sein umfassendstes Werk "Die Theorie und Kasuistik des gemeinen Civilrechts" (3 Bde., Lpz. 1843-54; 3. Aufl., hg. von J. E. Kuntze, ebd. 1863-64) hat als Handbuch für die gemeinrechtlichen Praktiker lange Zeit in hoher Geltung gestanden. Ferner
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1021, von Justorium bis Jute Öffnen
^ Justizministerium) gerichtet werden, und der pflichtwidrig handelnde Nichter kann durch disciplinarische Maßregeln zur Verant- wortung gezogen, unter Umständen auch civilrecht- lich wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen werden. In dem andern
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0487, von Prozeß bis Prozessionsspinner Öffnen
einzelne Prozeßhandlungen, zu welchen nach Civilrecht eine besondere Ermächtigung nötig wäre, ohne solche gültig, wenn nur die Ermächtigung zur Prozeßführung im allgemeinen ohne solche Ermächtigung statthaft ist. Ein Ausländer wird allemal
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0679, von Rechtsspruch bis Rechtsweichen Öffnen
geschehen. In einzelnen Bundesstaaten war vor Einführung der Reichsjustizgesetze die strafrechtliche oder civilrechtliche Verfolgung öffentlicher Beamten wegen der in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen von der Vorentscheidung einer besondern
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1070, von Zwölften bis Zz Öffnen
wieder aus der Asche erhoben, stellten sie auch die Z. T. wieder auf. Sie enthielten in altertümlicher Gedrungenheit weniger das sakrale und das Staatsrecht als das Kriminal- und hauptsächlich das Civilrecht und wurden fortdauernd, natürlich unter Be
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0445, von Frauenverein bis Fraureuth Öffnen
in Paris tagte, nahm unter diesen Verhältnissen einen halbsocialistischen Charakter an. Es wurde verhandelt über die civilrechtliche Stellung der Frauen und über ihre wirtschaftlichen Rechte, über den Weltfrieden und über Frauenstimmrecht in Staat
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0956, von Stang bis Statistische Maschinen Öffnen
954 Stang – Statistische Maschinen an die Universität Marburg, 1884 nach Gießen, 1885 als ord. Professor des röm. Civilrechts und der Rechtsphilosophie nach Halle
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0815, von Wohnungsgeldzuschuß bis Wohnungsrecht Öffnen
813 Wohnungsgeldzuschuß - Wohnungsrecht hilfe angestrebt werden. Zweckmäßig wäre der Erlaß eines Reichswohngesetzes, das sowohl in öffentlich-rechtlicher oder in civilrechtlicher Hinsicht Bestimmungen treffen müßte. In ersterer Beziehung müßte
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0307, von Verwaltungsrat bis Verwaltungszwang Öffnen
droit administratif (6. Aufl., 2 Bde., 1881); Vuatrin und Batbie, Lois administratives françaises (1875); Jonas, Studien aus dem Gebiete des franz. Civilrechts und Civilprozeßrechts (Berl. 1870); O. Mayer, Franz. Verwaltungsrecht (Straßb. 1886
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0067, Unfallversicherung Öffnen
pflegte. Aus diesen Gründen setzt die neue Unfallversicherungsgesetzgebung an Stelle des civilrechtlichen Schadensersatzanspruchs die öffentlich-rechtliche Fürsorge, sorgt sicher, schnell und dauernd, bezieht sich gleichmäßig auf alle Betriebsunfälle
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0296, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
jeder Interessent zur Nichtigkeitsklage als dem geeignetsten Mittel, soviel Personen als möglich zur civilrechtlichen Verantwortlichkeit heranzuziehen, und jede Krisis endet mit zahlreichen Nichtigkeitserklärungen schon längere Zeit
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0559, von Amsterdam (Amerika) bis Amtmann Öffnen
deshalb besondere Bestimmungen über die Bestrafung derjenigen Vergehen und Verbrechen, welche sich als Mißbrauch der Amtsbefugnisse dritten gegenüber darstellen. (S. Amtsvergehen.) Über die Verfolgung civilrechtlicher Ansprüche auf Schadenersatz
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0667, von Anomöusie bis Anordnung Öffnen
Société anonyme die gewöhnliche civilrechtliche Erwerbsgesellschaft. Anophthalmus (grch.), das Fehlen beider Augäpfel. Anoplotherium Cuv. ("waffenloses Tier"), vorweltliche Säugetiergattung aus der Gruppe der Dickhäuter, welche in Gebiß
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0915, von Arndt (Joh.) bis Arneth (Alfred, Ritter von) Öffnen
ultramontan, stimmte auch 1869 für das Konkordat mit der Kurie. Seine wissenschaftlichen Arbeiten sind durch Gründlichkeit ausgezeichnet. A.’ Thätigkeit erstreckte sich auf röm. Recht, franz. Civilrecht, Rechtsencyklopädie und Civilprozeß. Von seinen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0923, von Arnold (Joh. Georg Daniel) bis Arnold (Thomas) Öffnen
); Dickel, Friedrich d. Gr. und die Prozesse des Müllers A. (Marb. 1891). Arnold, Joh. Georg Daniel, mundartlicher Dichter, geb. 18. Febr. 1780 zu Straßburg, studierte in Straßburg, Göttingen und Paris, wurde 1806 Lehrer des franz. Civilrechts an
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 1011, von Association der Ideen bis Assurnasirbal Öffnen
. Eine zweite Klasse bilden die privatwirtschaftlichen A. Dieselben haben ihre rechtliche Grundlage entweder in einem civilrechtlichen Gesellschaftsvertrage ( societas ) oder in der besondern Gesetzgebung über Handelsgesellschaften (offene und stille
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0244, von Bachmatten bis Bachtijari Öffnen
und die lex Petilla» (Bas. 1843), «Die lex Voconia und die mit ihr zusammenhängenden Rechtsinstitute» (ebd. 1843), «Das röm. Pfandrecht», Bd. 1 (ebd. 1847), «Ausgewählte Lehren des röm. Civilrechts» (Bonn 1849), «Die Geschichte der Römer» (mit Gerlach
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0381, von Banks bis Bankschule Öffnen
. Die civilrechtliche Wirksamkeit seines Handelns unterliegt andern Regeln. 2) Die Beseitigung oder Verheimlichung von Vermögensstücken des Schuldners in dessen Interesse durch einen andern oder die Aufstellung von erdichteten Forderungen im Konkursverfahren
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0505, von Baudissin (Wolf Wilh., Graf von) bis Bauer (Bruno) Öffnen
einer Darstellung und Beurteilung aller Strafrechtstheorien" (ebd. 1830) auf. Ferner erschienen von ihm "Lehrbuch des Napoleonischen Civilrechts" (2. Aufl., Marb. 1812), "Beiträge zur Charakteristik und Kritik des Code Napoléon" (ebd. 1810), "Anleitung zur
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0652, von Beisa bis Beispiel Öffnen
mit Errungenschaftsgemeinschaft. Vgl. z. B. Roth, Bayrisches Civilrecht, Bd. 2 (Tüb. 1872), §. 158, Nr. 2, aber auch Motive zum Bürgerl. Gesetzbuch-Entwurf Ⅳ, 425 fg. 539‒541; Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1 §§. 645 fg.; Gesetz vom 16. April 1860 für Westfalen, §. 7
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0779, von Bergrat bis Bergrecht Öffnen
des öffentlichen Rechts, wie des Privatrechts, sowohl materielle Rechtsgrundsätze, wie Prozeßregeln, civilrechtliche und strafrechtliche Vorschriften; es ist ein Specialrecht gleich dem Handelsrecht, Seerecht u. dgl. m. Zur Selbständigkeit gelangte
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0788, von Bergwerksfeld bis Bergwerkswissenschaften Öffnen
vorhanden war. - Nach dem Österr. Berggesetz bewendet es im wesentlichen bei den Bestimmungen des Civilrechts; nach der Praxis des höchsten Gerichtshofs wird jedoch der Beweis eines besondern Verschuldens nicht für erforderlich erachtet. Ein Gesetzentwurf
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0901, von Bethmann bis Bethmann-Hollweg Öffnen
die ord. Professur für Civilrecht und Civilprozeß übertragen. Er wurde 1829 nach Bonn versetzt, legte 1842 die Professur nieder und übernahm das Kuratorium der Universität, das er bis 1848 führte. Nachdem er 1845 zum Mitglied des Staatsrates ernannt worden
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0013, von Bingöl-Dagh bis Binnenschiffahrt Öffnen
ergänzenden Gesetzen (Mannh. 1879), Bemerkungen zu dem Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (im «Sächs. Archiv für Civilrecht und Prozeß», 1891). Bingöl-Dagh (Bingöl-Kala, d. h. Gebirge der tausend Quellen), großer vulkanischer Gebirgszug
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0188, von Böckh (Christian Friedr. von) bis Bockkäfer Öffnen
«Pandekten des röm. Privatrechts» (Bd. 1, ebd. 1843; 2. Aufl. 1853; Bd. 2, 1. Lfg., Lpz. 1855), Grundriß der «Pandekten» (5. Aufl., Bonn 1861), «Röm. Privatrecht. Institutionen des röm. Civilrechts» (2. Aufl., ebd. 1862). Auch machte sich B. verdient
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0288, von Bonis avibus bis Bonitierung Öffnen
.), das (überschuldete) Vermögen (den Gläubigern) abtreten. Bonitarisches Eigentum, s. Civilrecht. Bonität (lat.), Gute, gute Beschaffenheit; juristisch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Bei Cession (s. d.) von Forderungen kommt die Haftung
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0318, Borneo Öffnen
316 Borneo Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs in Preußen. Seine Schriften sind: "Systematische Darstellung des preuß. Civilrechts" (6 Bde. und Sachregister, Berl. 1834-39; 2. Aufl. 1842-45), "Von Rechtsgeschäften überhaupt
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0681, von Buchholz (Reinhold) bis Büchmann Öffnen
des gemeinen Deutschen Civilrechts" (Heidelb. 1841), "De pignore nominis" (Rostock 1843), "Die Lehre vom Einfluß des Prozesses auf das materielle Rechtsverhältnis" (Rostock u. Schwerin 1846), "Gedanken über die Reform des mecklenb. Civilprozesses
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0351, von Civiltà cattolica, La bis Civitavecchia Öffnen
Rechtsfähigkeit nach römischem ^us ci- vil6 (s. Civilrecht). Wre dieses, je nachdem es die Beziehungen der Einzelnen oder die Verhältnisse des Gemeinwesens regelt, in^us privatum und^ug pudlicum zerfällt, so auch die Rechtsfähigkeit in privatrechtliche
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0456, von Commentitius bis Commissarius loci Öffnen
. - Im philos. Sinne ist l^. soviel wie Wechselverkehr, Wechselwirkung, Wechselbeziehung, z. V. (?.. auimi ot corporis, Wechselbeziehung zwischen Leib und Seele. ^ Bei den Römern war ('. das Recht, Ge- schäfte des Civilrechts (s. d.) abzuschließen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0481, von Connecticut-Sund bis Conophallus Titanum Öffnen
liegende Fähigkeit, eine röm. Ehe einzugehen, s. Civilrecht. Coenobīta, Gattung der Einsiedlerkrebse (s. d.). Cönobīten (grch. Koinobiten) oder Synoditen, im Gegensatze der Anachoreten (s. d.) die in einer Wohnung gemeinschaftlich lebenden Mönche
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0846, von Daxlanden bis De Ahna Öffnen
., auch D. C. oder DC., bei naturwissenschaftlichen Bezeichnungen Abkürzung für Augustin Pyrame De Candolle (s. d.). d. c., in der Musik Abkürzung für Da capo (s. d.). D. C. L., in England Abkürzung für Doctor of Civil Law, Doktor des Civilrechts
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0949, Depositen zur Benutzung Öffnen
aus irgend einem gesetzlichen Grunde verlangt oder angeordnet werden kann, mag der Grund ein civilrechtlicher, prozessua- lischer oder verwaltungsrechtlicher sein. Durch eine besondere Ordonnanz vom gleichen Tage wurde die Depositenkasse ermächtigt
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0401, von Dolomitalpen bis Dolus Öffnen
. plI.6IN6aitI.M3, I'6p6IiUl1I18 , 8IiI)86HU6I13 , kM6> 06^6128 u. s. w.) haben kaum noch Bedeutung. - Im Civilrecht äußern sich die hauptsächlichsten Wir- kungen des D. bei der Lehre von den Verträgen - der Schuldner haftet
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0464, von Dotation bis Douai Öffnen
462 Dotation - Douai Dotation (lat.), Ausstattung; im Civilrecht die Gewährung einer Mitgift (dos), ingleichen die Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0530, von Droit bis Drôme Öffnen
Landzwang. - Vgl. John, Landzwang und widerrechtliche D. (Gott. 1852); Brück, Zur Lehre von den Verbrechen gegen die Willensfreiheit (Berl. 1875). Die civilrechtlichen Wirkungen der rechts- widrigen D. ordnen die Gesetzgebungen unter dem
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0746, von Eheliche Vormundschaft bis Ehescheidung Öffnen
Regelverfahren ist aus Rücksichten des öffentlichen Interesses die Klage auf Nichtigkeit der Ehe unterworfen. Diese Klage kann auch von der Staatsanwaltschaft oder von civilrechtlich befugten Dritten erhoben werden. Ihre Verbindung mit einer andern
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
. Scheidung von Tisch und Bett; über die civilrechtlichen Folgen der E. s. Ehescheidungsstrafen. - Vgl. Hubrich, Das Recht der E. in Deutschland (Berl. 1891). Ehescheidungsklage, die Klage, mittels welcher ein Ehegatte die Scheidung der Ehe durch Urteil
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0757, von Ehrensäbel bis Ehrensvärd Öffnen
(Rostock 1853); Wahl- berg, Ehrenfolgen der strafgerichtlichen Verurtei- lung (Wien 1864); Glaser, Studien zum Entwurf des österr. Strafgesetzes (ebd. 1870); Groß, Ehren- folgen (Graz 1874); Mandry, Der civilrechtliche Inhalt der 'Reichsgesetze
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0776, von Eidesbruch bis Eierkonservierung Öffnen
für den Richter einen Wert hatte. Wer von dieser Reinheit nicht über- zeugt war, hatte die Pflicht, den Eid zu verweigern. Die E. kamen sowohl im Verfahren über civilrecht- liche Ansprüche als im Strafverfahren vor; ihre Zahl war verschieden
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0783, von Eigener Wechsel bis Eigensinn Öffnen
Grundsätzen des Civilrechts zulässige Form der Gemeinschaft ein- gehen; auch durch sonstige Willenserklärung, na- mentlich Testament, können die Rechtsverhältnisse der Beteiligten beliebig geregelt werden; doch bedarf ein folches Rechtsgeschäft
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0807, von Einlager bis Einmachen Öffnen
, andererseits der Beklagte sich seiner verzicht- daren prozesihindernden Einreden verlustig macht, ! abgesehen von dem Falle nicht verschuldeter IIn- ^ Möglichkeit früherer Geltendmachung. Dagegen! treten die civilrechtlichen Wirkungen, welche
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0169, von Entelechie bis Enten Öffnen
Realansprüche, insbesondere der Hypotheken- und Grundschulden, die Entschädigungssumme ( «pretium succedit in locum rei» ). Civilrechtlich ist das Enteignungsgeschäft mit einem Kauf zu vergleichen, zu dessen Abschluß der Eigentümer durch Gesetz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0232, von Erblandeshofämter bis Erbliche Krankheiten Öffnen
Verfügungen gültig, können aber nicht mehr geändert werden und gelangen erst nach dem natürlichen Tode zur Ausführung. Erblehne, Lehngüter, bei denen nicht das Lehnsfolgerecht, sondern die Grundsätze der civilrechtlichen Erbfolge gelten. Ferner versteht man
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0313, von Erpfingen bis Erratische Blöcke Öffnen
, sondern auch von Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes, welche zu Zwecken eines richterlichen Strafverfahrens irgendwelche Amtshandlungen vornehmen. Wegen der civilrechtlichen Wirkung der E. s. Drohung. Err, Piz d', Bergstock
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0458, von Ewiges Edikt bis Exalgin Öffnen
Lokalinstitut, eine an die Stelle der hypothekarischen Belastung tretende Realbelastung mit einer Geldrente, ähnlich dem Rentenkauf (s. d.). - Vgl. Roth, Bayrisches Civilrecht §§. 176-179. Ewigkeit, s. Ewig. Ewst (Ewest) oder Ewikschta, rechter
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0465, von Exekutivgewalt bis Exenteratio bulbi Öffnen
; die selbständigen Obern der- selben heißen inileiliti uuiiing cuin ^ui'iLäictiou^ (jMsiopiLooMii und sind regelmäßigTitularbischö'fe in Mi'tikuij iuiiclLiinm. (S. I^i Mi'tikus.) Über den. eximierten Gerichtsstand im civilrecht- lichen Sinne s
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0553, von Falschmünzerei bis Falschwerbung Öffnen
. Strafgesetz von 1852 in H. 199 litt. o. ä. 6. Die civilrechtlichen Folgen einer F. stellen sich dahin, daß nur derjenige aus einer Urkunde haftet, welcher eine verpflichtende Urkunde au^ge- stellt (unterzeichnet) hat, und nur diejenige Ver- fngung gilt
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0923, von Flösselhecht bis Flöte Öffnen
enthalten Vorschriften zweifacher Art: polizeiliche und civilrechtliche. Erstere regeln Rechte und Pflichten der Flößereiunternehmer und der Ufereigentümer, soweit dieselben Eingriffe ins Eigentum und Gestattung derselben betreffen; ihre Durchführung
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0269, von Freiheit (Zeitung) bis Freiheitsberaubung Öffnen
). Wegen der civilrechtlichen Ansprüche s. Freiheitsentziehung.
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0272, von Freikux bis Freiligrath Öffnen
) oder durch Erklärung im Testament des Eigentümers (wgtHinenw). Stand dem Herrn das volle Eigentum ox Mi-6 ^uiiitium ls. Civilrecht) am Sklaven zu, so wurde dieser durch 1'olche Freilassung sogar röm. Bürger, während Frei- gelassene, bei denen nicht
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0529, von Gans (Vogel) bis Gans (Eduard) Öffnen
war "Das Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwicklung" (4 Bde., Verl., später Stuttg. 1824 - 35), worin er der Rechtswissenschaft eine philos. Grundlage zu geben suchte. Weiter erschienen von ihm das "System des röm. Civilrechts" (Berl. 1827), "Bei
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0677, von Gehe-Stiftung bis Gehirn Öffnen
; jährlich zweimal) heraus. Gehilfe, in gewerblicher Hinsicht, s. Gesell, Gewerbegehilfen und Handlungsgehilfen. G. und Gehilfenschaft, in strafrechtlicher Hinsicht, s. Beihilfe; in civilrechtlicher Beziehung, s. Culpa. Gehirn (Hirn, Encephalon
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0710, Geisteskrankheiten Öffnen
bezeichnet man auch, sofern sie von kürzerer Dauer sind, als lichte Augenblicke (lucida intervalla), deren Studium insbesondere in civilrechtlicher Beziehung von Wichtigkeit ist. In vielen Fällen treten in regelmäßigen Intervallen Steigerungen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0796, von Gentilen bis Gentz (Friedr. von) Öffnen
. 14. Jan. 1552 zu Sangenesio in den Apenninen, promovierte zu Perugia, kehrte dann nach seiner Vaterstadt zurück, mußte aber seines prot. Glaubens wegen uach Asterreich und von da nach England fliehen, wo er 1587 zum Professor des Civilrechts
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0854, Gerichtskosten Öffnen
eine Partei aus mehrern Personen, so haften diese mangels ander- weiter Entscheidung nach Kopfteilen. Eine nach son- stigen civilrechtlichen oder prozessualen Vorschriften begründete Verhaftung für G. bleibt unberührt. ^ Fällig werden die G
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0931, von Gesellenbau bis Gesellschaft (juristisch) Öffnen
. Sociologie. - Civilrechtlich heißt G. die Ver- bindung von zwei oder mehrern Personen durch einen Vertrag zur Erreichung eines gememsamcn Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (Preuß.Allg. ^andr. 1,17, §.109; Osterr. Bürgert. Gesetzb. §. 1175
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0943, von Gesichtsurnen bis Gesinde Öffnen
ein Vertrag zu Grunde, allein wegen der verschiedenen eigentümlichen Verhältnisse sind für denselben die allgemeinen civilrechtlichen Bestimmungen über den Dienstvertrag (Dienstmiete, s. d.) mehrfach modifiziert. Nur dort, wo die franz. Gesetzgebung
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0049, von Glaser (Julius) bis Glasfärbungen Öffnen
), «Beiträge zur Lehre vom Beweis» (ebd. 1883). Mit Unger und Jos. Walther gab er eine «Sammlung von civilrechtlichen Entscheidungen des k. k. Obersten Gerichtshofs» (20 Bde., Wien 1859–85) heraus. Gläser , Franz, Opernkomponist, geb. 19
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0180, von Göschen (Joh. Friedr. Ludw.) bis Gose Öffnen
als Hilfsmittel beim Vortrage zu betrach- ten, namentlich sein anonym erschienener "Grund- riß zu Pandekten-Vorlesungen" (2 Abteil., Gott. 1827-31). Seine von Errleben herausgegebenen "Vorlesungen über das gemeine Civilrecht" (3 Bde. in 5 Abteil
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1005, von Heiratsgut bis Heißhunger Öffnen
und civilrechtlicher Beziehung die Bestimmungen über den Betrug zur Anwendung. Heiratsgut, s. Mitgift und Ausstattung. Heiratspakten, Heiratsvertrag, s. Ehevertrag. Heiratsregister, das Civilstandsregister (s. d.) über die Heiraten
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0060, von Herberger bis Herbette Öffnen
, du arge, falsche Welt». – Vgl. G. Pfeiffer, Das Leben des Valerius H. (Eisleb. 1877); Henschel, V. H. (Halle 1889). Herbergsrecht, in Bayern (Roth, Bayr. Civilrecht §. 120, Note 37) vorkommendes Recht an Teilen eines Hauses (Herbergen), welche
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0344, von Honourable bis Honvéd Öffnen
Professor des Civilrechts an der dortigen Universität. 1733 berief ihn Kurfürst Franz Georg von Schönborn an seinen Hof nach Koblenz, ernannte ihn zum Offizial und verwandte ihn als vertrauten Ratgeber in den schwierigsten Geschäften. 1748 ward H. zum
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0700, von Irritantia bis Irrtum Öffnen
, die, ohne einen logischen Fehler einzuschließen, doch dem Gegenstand nicht entspricht. Im Civilrecht ist der I. bei Verträgen ohne rechtliche Bedeutung, wenn er sich auf die Motive des einen oder des andern Teils beschränkt. Daß jemand eine Zahlung zurückfordern
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0870, Japan (Geschichte) Öffnen
in der Verwaltung ist noch zu erwähnen, daß man 1882 zwei große Gesetzbücher, das Strafrecht und die Strafprozeßordnung, beide nach franz. Muster ausgearbeitet, publizierte und auch an die Abfassung des Civilrechts gegangen ist. Das Handelsrecht
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1015, von Jurjewez bis Jus connubii Öffnen
des Staates oder des Landesherrn. 5n8 oivNs llat.), s. Civilrecht. 5u8 oivitä.t:i8 llat.), Bürgerrecht, s. (^ivitaL. 5N8 o1oä><32.s llat.), s. Gossenrecht. 5n3 oo!npH8oni oder ooi"VH8oenüi (lat), s. ^omM^cunin. 5N8 oonFrüi llat
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 1016, von Jus curiae bis Jus privatum Öffnen
, welche den Flavius deshalb zum Volkstribunen wählten, als ein Segen für das Volk betrachtet. Jus gentĭum (lat.), s. Civilrecht und Völkerrecht. Jus gladĭi (lat.), das Recht über Leben und Tod. Jus honorarĭum (lat.), s. Prätorisches Recht. Jus
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0083, von Kamptz bis Kamtschatka Öffnen
und einer der eifrigsten Demagogen- verfolger. Er schrieb: "Beiträge zum mecklenb. Staats- und Privatrecht" (6 Bde., Schwer, und Neu- strelitz 1795-1805), "Mccklenb. Rechtsansprüche" (2 Bde., Rost. 1800-4), "Civilrecht der Herzogtümer Mecklenburg" (Tl. 1, Abteil. 1
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0290, von Keller (Ferd., Maler) bis Keller (Gottfr.) Öffnen
lebt in Karlsruhe. Keller, Friedr. Ludw. von, Jurist und Staatsmann, geb. 17. Okt. 1799 zu Zürich, studierte zu Berlin und Göttingen, wurde 1825 Professor des Civilrechts in Zürich, 1826 zugleich Amtsrichter daselbst. K. wirkte beim Ausbruch
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0812, von Kunze bis Kupelwieser Öffnen
Nud. von Ihering" (ebd. 1890), "Der Gesamtakt, ein neuer Rechtsbegriff" (ebd. 1892), "Zur Gefchichte des röm. Pfandrechts" (ebd. 1893); auch gab er die dritte Auflage von Holzfchuhers "Theorie und Kasuistik des gemeinen Civilrechts" (3 Bde., ebd
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0186, von Linde (Dorf) bis Lindeman Öffnen
: "Über die Lehre von den Rechtsmitteln" (Gieß. 1831-40) erschienen sind. Er gab die "Zeitschrift für Civilrecht und -Prozeß" (mit andern, Gieß. 1827-64) und das "Archiv für das öffentliche Recht des Deutschen Bundes" (4 Bde., ebd. 1853-64) heraus
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0449, von Madfaa bis Mädler Öffnen
des österr. Civilrechts, 1885 wurde er wieder in das Justizministerium und 1886 als Professor nach Krakau berufen. Schon 1879 war M. in das Abgeordnetenhaus des Reichsrats gewählt worden, seit 1883 gehört er auch dem galiz. Landtag an. In dem
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0547, von Mandschu bis Mandschuren Öffnen
), «Über Begriff und Wesen des Pekulium» (Festschrift, Tüb. 1869), «Das gemeine Familiengüterrecht mit Ausschluß des ehelichen Güterrechts» (Bd. 1 u. 2, ebd. 1871–76), «Der civilrechtliche Inhalt der Reichsgesetze» 3. Aufl., Freib
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0932, von Mißbrauch bis Mißheirat Öffnen
zu rechnen. Mißbrauch (lat. abusus), d. h. der falsche, schlechte Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von einer Sache macht, kommt civilrechtlich dahin in Betracht, daß, wie das Sprichwort: "M. macht keine Gewohnheit" sagt
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0139, Nachdruck Öffnen
mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bestraft. Der N. unterliegt der Einziehung und verpflichtet zum Schadenersatz, statt dessen auch auf Buße (s. d.) erkannt werden kann. In Deutschland tritt die strafrechtliche und die civilrechtliche Haftung schon bei
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0463, von Nothnagel bis Nötigung Öffnen
(Notwehr, erlaubte Selbsthilfe) oder sich wenigstens in einem thatsächlichen oder civilrechtlichen Irrtum (s. d.) über seine Berechtigung befand. Andererseits kann die Widerrechtlichkeit durch
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0465, von Notre-Dame des Ermites bis Nottingham Öffnen
. Ⅰ, 9, §. 155 – Vgl. Janka, Der strafrechtliche N. (Erlangen 1878); Stammler, Darstellung der strafrechtlichen Bedeutung des N. (ebd. 1878); von Tuhr, Der N. im Civilrecht (Heidelb. 1888). Notstandsverordnungen, soviel wie Notverordnungen (s. d
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0040, von Pezza bis Pfahlbauten Öffnen
die «Sammlung von civilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs» (Bd. 21 fg., Wien 1886 fg.). Pfaffe (vom grch. páppas, d. i. Vater), ursprünglich in der kath. Kirche der Ehrenname eines jeden Geistlichen; gegenwärtig wird der Ausdruck meist
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0178, von Plagale Töne bis Planarien Öffnen
, Seelenverkäufer), derjenige, der sich einen solchen Diebstahl zu Schulden kom- men läßt, indem er die einem andern entlehnten Gedanken als die seinigen veröffentlicht. Strafrecht- lich und civilrechtlich wird das P. nur verfolgt, soweit es der Sache nach
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0199, von Play bis Plebs Öffnen
. Die Plebejer standen civilrechtlich der herrschenden Klasse der Patricier (s. d.) gleich, wurden auch nach der Servius Tullius zugeschriebenen Reform ordnungsmäßig der Gesamtbürgerschaft eingegliedert und zur Besteuerung, zum Kriegsdienst, zur
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0316, von Postassistenten bis Postelberg Öffnen
vertragschließenden Ländern das Recht vor- behalten, das Eigentum an den aus einem andern dieser Länder eingehenden P. innerhalb seines eige- nen Gebietes für übertragbar durch Indossament zu erklären. - Vgl. H. Tinsch, Die P., civilrechtlich
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0366, von Prätorisches Recht bis Prävarikation Öffnen
ganz auf. Prätorisches Recht (Jus honorarium) , das in den Edikten (s. Edictum ) der röm. Prätoren (s. d.) enthaltene Recht. Es war ein Teil des röm. Civilrechts im weitern Sinne, welcher sich neben das Jus civile im engern Sinne
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0680, von Rechtswissenschaft bis Recipient Öffnen
umfassender ist die theoretische R. Sie wird gewöhnlich eingeteilt in: 1) Privatrecht, auch als Civilrecht aufgefaßt. Dasselbe zerfällt a. nach seiner geschichtlichen Entwicklung in röm. (Civil-) Recht, deutsches Privatrecht und das Partikularrecht
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0982, von Römischer Katechismus bis Römisches Recht Öffnen
, dessen die modernen Völker bedurften. Aber ohne den praktischen Sinn der Römer und ohne die Meisterschaft der röm. Juristen auch nicht. Sie verstanden die engen Fesseln des auf dem Zwölftafelgesetze beruhenden röm. Civilrechts zu lockern, um daneben ein