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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dévabánya – Devaux

Staatslehrerseminar, Altertumsmuseum, Komitatsspital, mehrere Fabriken und lebhaften Handel, namentlich mit Holz. Oberhalb der Stadt auf steilem Trachytkegel («Schloßberg», 187 m hoch) die Ruine der Feste D., welche in der siebenbürg. Geschichte eine Rolle spielte und bis 1849 zum Gefängnis diente. Hier legte 18. Aug. 1849 eine Abteilung der ungar. Revolutionstruppen die Waffen nieder. D. ist Geburtsort des ungar. Reformators Dévai (s. d.).

Dévabánya, s. Dévaványa.

Dêvadâfi, s. Bajaderen.

Dévai (Dévay), Matthias (eigentlich Dévai Biró Mátyás, d. i. Matthias Biró von Déva), ungar. Kirchenreformator, geboren um 1500 zu Deva in Siebenbürgen, studierte an der Universität Krakau und trat nach seiner Heimkehr in einen geistlichen Orden. 1527 war er kath. Priester zu Boldogkö bei Kaschau und ging 1529 nach Wittenberg, wo er mit Melanchthon in ein freundschaftlichem Verhältnis trat. D. begann seine reform. Thätigkeit Anfang 1531; er wurde damals von Ofen nach Kaschau als Stadtprediger berufen, dort jedoch gefangen genommen und nach Wien abgeführt. Hier aus dem Gefängnisse entlassen, erlitt er 1532 durch Zápolya in Ofen dasselbe Los. Nachdem er 1534 die Freiheit erlangt hatte, lebte er als Schützling des Grafen Thomas Nádasdy in Sárvár, wo er mehrere seiner theol. Streitschriften verfaßte. 1537 war er abermals in Wittenberg, dann in Basel, wo er den Schweizer Reformatoren persönlich nahe trat, und von wo er Ende 1537 in die Heimat zurückkehrte. In Neu-Sziget errichtete er mit dem Schulrektor Johann Sylvester (Erdösi) eine Buchdruckerei und veröffentlichte Jugend- und Volksschriften im Interesse der Reformation. 1541‒43 verweilte D. zum drittenmal im Auslande, und Ende 1543 wandte er sich offen den Lehren der Schweizer zu. Schon im April 1544 erklärte sich Luther gegen D. Dieser wurde nun der eifrigste Apostel des helvet. Bekenntnisses, das er namentlich unter den Magyaren rasch verbreitete. Er selber übernahm das Amt eines Pastors und Dekans seiner Kirche zu Debreczin, wo er spätestens 1547 starb. Dem Wirken D.s ist es zuzuschreiben, daß die Calvinische Lehre unter den magyar. Protestanten das herrschende Bekenntnis wurde, sodaß man sie «magyar hit», den «magyar. Glauben» nennt, im Gegensatze zu dem Bekenntnis Luthers, das «német hit» («deutscher Glaube») heißt. – Vgl. Révész, Das Leben und die Schriften des ersten magyar. Reformators Matthias Biró von D. (ungarisch, Pest 1863).

Devalvation (neulat.), die Herabsetzung des Nennwertes einer Geldsorte durch die Staatsgewalt. Bei Metallmünzen wird die D. natürlich nur dann vorkommen, wenn vorher der Nominalwert über ihren Gehalt künstlich gesteigert war, wie dies früher namentlich bei Scheidemünzen oft in höchst mißbräuchlichem Umfange geschah. Das richtige Mittel, um eine durch ein Übermaß geringhaltiger Münze entstandene Zerrüttung des Geldwesens zu heben, kann nur in der Einziehung derselben zu dem Emissions-, also zum Nennwerte gesehen werden. Eine D. dagegen, welche den Schaden dem zufälligen Besitzer der Münzen zuschiebt, ist eine Art von partiellem Staatsbankrott und jedenfalls eine unbillige Maßregel, wenn auch die Staaten in finanzieller Bedrängnis sie nicht selten ergriffen haben. So wurden in Preußen 1808 und 1811 die früher im Betrage von über 42 Mill. Thlrn. geprägten Scheidemünzen im ganzen um vier Siebentel ihres Nennwertes herabgesetzt. ^[Spaltenwechsel]

In der neuern Zeit kommt die D. hauptsächlich nur bei entwertetem Papiergeld in Frage. Es handelt sich dann darum, ob dasselbe durch Einziehung gegen Metallgeld so weit gehoben werden soll, bis es seinen ursprünglichen Nennwert wieder erreicht hat, das Metallagio also verschwunden ist, oder ob der geltende niedrige Kurs des Papiers fixiert und dasselbe nach diesem Werte gegen Metallgeld oder gegen ein neues, in Metall einlösliches Papiergeld umgetauscht werden soll. Die letztere Maßregel wäre eine D. und unter Umständen eine Benachteiligung namentlich der ausländischen Gläubiger. Insbesondere spricht gegen sie auch noch der Umstand, daß man den Einlösungswert des Papiers nach dem Metallagio bestimmen müßte, das aber keineswegs einen richtigen Maßstab für die Wertverminderung des Papiergeldes gegenüber den Waren und Lebensbedürfnissen im Inlande darbietet. Gleichwohl wird praktisch die D. regelmäßig den Vorzug erhalten, wenn die Entwertung des Papiergeldes eine sehr große ist und sie in ähnlichem Maße schon seit längerer Zeit, etwa seit mehrern Jahrzehnten bestanden hat. Diese Gründe konnte z. B. Rußland geltend machen, als es 1839 je 3½ Rubel Assignaten gegen einen Silberrubel (in einlöslichen Kreditbilleten) einzog. (Vgl. A. Wagner, Russ. Papierwährung, Kap. 5‒8, Riga 1868.)

Neuerdings ist in Österreich-Ungarn durch die Regulierung der Valuta eine D. der bisherigen Landessilbermünzen und der Papiergeldzeichen veranlaßt worden. Der Umrechnungssatz ist danach auf 2 Kronen für 1 Fl. festgestellt worden (Gesetz vom 2. Aug. 1892). Da die neu geprägte Krone nur einen Wert von etwa 0,85 M. hat, so wird hierdurch der Wert der alten Silber- und Papiergulden, die nach dem Nennwerte gleich 2 M. zu rechnen sind, auf 1,70 M. herabgedrückt. Dieser Umrechnungskurs schließt sich nicht dem Tageskurs an, sondern verübt auf einem Durchschnittssatz, dessen Berechnung freilich von verschiedenen Seiten als willkürlich bezeichnet wird.

Dēvanāgarī, eine Form des ind. Alphabets, die besonders in Europa für Sanskritwerke heimisch geworden ist, während in Indien noch zahlreiche andere Schriftformen sowohl in Manuskripten wie in Druckereien existieren. Das D. ist eine junge Schriftart, welche sich durch verschiedene Stufen hindurch vielleicht aus einem semit. Alphabete entwickelte.

Devancieren (frz., spr. -wangß-), vorangehen, überholen.

Devantière (frz., spr. -wangtĭähr), vorn und hinten geschlitzter Reitrock für Damen.

Devapragaga, Devapragaja, ind. Stadt, s. Deoprajāg.

Dēvās, Göttergeschlecht, s. Asura.

Devastation (lat.), Verwüstung.

Devastationsklage, in Preußen vorkommende Bezeichnung der Klage, welche der Hypothekgläubiger wegen erheblicher Verschlechterungen des ihm verpfändeten Grundstücks auf Sicherheitsmaßregeln und Rückzahlung vor Verfall der Hypothek erheben darf (Gesetz über den Eigentumserwerb vom 5. Mai 1872, §. 50). – Vgl. Dernburg, Preuß. Privatrecht (3. Aufl., Halle 1881), Bd. 1, §. 340.

Devastieren (lat.), verwüsten, verheeren.

Devaux (spr. -woh), Paul Louis Isidor, belg. Staatsmann, geb. 10. April 1801 zu Brügge, wid- ^[folgende Seite]