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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Dambach; Dambonīt; Dambōse; Dame; Dame d’atours; Dame du palais; Damenbrett; Damencoupé; Damenfriede

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Dambach – Damenfriede

wurden 1672 zu Paris, 1754 zu Rom gedruckt.- Vgl. Rade, D., Bischof von Rom (Freib. i. Br. 1882).

D. Ⅱ., vorher Bischof Poppo von Brixen, 1048 von Kaiser Heinrich Ⅲ. zum Papst ernannt und 17. Juli in der Peterskirche geweiht, starb schon 9. Aug. desselben Jahres.

Dambach, Stadt im Kanton Barr, Kreis Schlettstadt des Bezirks Unterelsaß, 8 km nördlich von Schlettstadt, an der Linie Zabern-Schlettstadt der Elsaß-Lothr. Eisenbahnen, am Fuße der Vogesen, mit alter Ringmauer und 3 Thoren, hat (1890) 2819 meist kath. E., darunter 174 Israeliten, Post, Telegraph, eine schöne neue Kirche; Acker- und den bedeutendsten Weinbau des Unterelsasses (539 ha Weinberge). Nahebei die St. Sebastianskapelle mit prächtigem Altar. Oberhalb D. die Ruine Bernstein. Zu Anfang des 13. Jahrh. gehörte die Burg den Grafen von Dagsburg; nach deren Aussterben wurde sie 1227 vom Bischof von Straßburg eingenommen und 1236 ihm vom Kaiser zugestanden. Nach dem Dreißigjährigen Krieg verlassen, wurde sie in der Französischen Revolution zerstört.

Dambach, Otto Wilh. Rud., Jurist, geb. 16. Dez. 1831 zu Querfurt in der preuß. Provinz Sachsen, studierte in Berlin die Rechte und war 1857‒62 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft am damaligen Stadtgericht daselbst thätig. 1862 erhielt er den Ruf als Justitiarius des Generalpostamtes, jetzigen Reichspostamtes, in Berlin, in welcher Stellung er noch als Wirkl. Geh. Oberpostrat thätig ist. Seit 1873 wirkt er außerdem als außerord. Professor der Rechte an der Berliner Universität. D. ist auch lebenslängliches Mitglied des preuß. Herrenhauses und Kronsyndikus sowie Vorsitzender der sämtlichen königlich preuß. Sachverständigenvereine zur Begutachtung von Fragen über Nachdruck und Nachbildung. Vorzugsweise bewegt sich die wissenschaftliche Thätigkeit D.s auf dem Gebiete des Urheberrechts. Die gegenwärtig geltenden Gesetze über Urheberrecht (Nachdrucksgesetz, Kunstgesetz, Photographiegesetz, Gebrauchs-Musterschutzgesetz) sind wesentlich von ihm entworfen und im Reichstage vertreten worden. Unter seinen Schriften auf diesem Gebiete sind zu nennen: «Die preuß. Nachdrucksgesetzgebung, erläutert durch die Praxis des königl. preuß. litterarischen Sachverständigenvereins» (gemeinschaftlich mit Heydemann herausgegeben, Berl. 1863), «Gutachten des preuß. litterarischen Sachverständigenvereins aus den J. 1864‒73» (Lpz. 1874), «Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betr. das Urheberrecht an Schriftwerken» (Berl. 1871), «Das Musterschutzgesetz» (ebd. 1876), «Das Patentgesetz» (ebd. 1877), «Über Nachdruck und Nachbildung» (in Holtzendorffs «Handbuch des deutschen Strafrechts», Bd. 3‒4, ebd. 1874‒77), «Der deutsch-franz. Litterarvertrag» (ebd. 1883), «Die internationalen Verträge über Urheberrecht u. s. w.» (in Holtzendorffs «Handbuch des Völkerrechts», Bd. 3, Hamb. 1887), «Fünfzig Gutachten über Nachdruck und Nachbildung» (Lpz. 1891). Außerdem veröffentlichte D. «Beiträge zur Lehre von der Kriminalverjährung» (Berl. 1860), «Das Telegraphen-Strafrecht» (ebd. 1872; auch ins Französische übersetzt), «Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs erläutert» (5. Aufl., ebd. 1892). D. ist auch der Verfasser des Postgesetzes.

Dambonīt, s. Dambose.

Dambōse, eine im Kautschuk vorkommende, früher für eine Zuckerart gehaltene Substanz, die identisch mit dem Inosit ist. Sie findet sich als Dimethyläther (Dambonit), C₈H₁₆O₆, im Kautschuk von Gabon, als Monomethyläther (Bornesit), C₇H₁₄O₆, im Kautschuk von Borneo. ^[Spaltenwechsel]

Dame (frz., vom lat. domina, «Herrin»), in der Anrede später Madame, lange Zeit nur der Titel adliger Frauen zum Unterschiede von den bürgerlichen. Welche Ehrfurcht mit diesem Titel verbunden war, beweist der Name Notre-Dame, der in Frankreich der Mutter Gottes gegeben wurde. Die Töchter der Könige von Frankreich hießen Dames (Mesdames de France). Als Napoleon sich die Kaiserkrone aufsetzte, ließ er seine Mutter den Titel Madame Mère annehmen, und während des Julikönigtums hatte Ludwig Philipps Schwester, Adelaide, den Titel Madame. Die frühern Könige von Frankreich nannten nur die Ritterfrauen D.; die Frauen der Schildknappen hießen Demoiselles (ehemals damoiselles, Verkleinerung von dame). Auch die verheirateten Bürgerfrauen wurden sonst nur mit Mademoiselle angeredet und bezeichnet. Die Pariser Marktweiber hießen ausnahmsweise D. (Dames de la Halle), weil sie dem König bei gewissen Gelegenheiten gratulieren und einen Blumenstrauß überreichen durften. Zu Beginn des 17. Jahrh. kam das Wort D. auch nach Deutschland, wo es zunächst nur in anrüchiger Bedeutung gebraucht ward und erst allmählich zu Ehren gelangte. In Frankreich dient jetzt das Wort Madame in der Anrede als Höflichkeitstitel für alle Frauen und für erwachsene Mädchen (wenn man von letztern nicht bestimmt weiß, ob sie noch unverheiratet sind). In Deutschland blieb der jetzt veraltete Ausdruck auf die Frauen aus den bessern Ständen beschränkt. In Wien nennt man die Hebamme Madame. – Vgl. Dietrich, Frau und D. (Marb. 1864).

Im Schachspiel bezeichnet man mit D. die Königin; im Damenspiel (s. d.) ist D. der doppelt aufgelegte Stein; in der franz. Karte entspricht die D. dem Ober der deutschen Karte.

Dame d’atours (frz., spr. dam datuhr), Dame d’honneur (spr. donnöhr), s. Dame du palais.

Dame du palais (frz., spr. dam dü paläh, «Palastdame»), am franz. Hofe früher Bezeichnung für alle Damen, die zum Hofstaat der Prinzessinnen gehörten und diesen gemäß ihrer Rangordnung, der Art und der Zeit ihres Dienstes, aufwarteten. Der Ursprung der D. d. p. geht auf Franz Ⅰ. zurück, der Name selbst kam erst 1673 auf. Unter ihnen hatte den ersten Rang die Dame d’honneur; diejenige, welche speciell mit der Toilette beauftragt war, hieß dame d’atours.

Damenbrett, s. Damenspiel.

Damenbrett (Melanargia Galatea L., s. nebenstehende Abbildung), ein bis 50 mm spannender, im Juli auf Berg- und Waldwiesen gemeiner Tagschmetterling aus der Familie der Nymphaliden, mit braunschwarzen, weißgescheckten Flügeln. Die graue, gelbgestreifte Raupe lebt an Gräsern.

^[Abb.]

Damencoupé, s. Frauencoupé.

Damenfriede, s. Cambrai.