Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Declaratio sententiae – Decumatische Äcker

gliedern 28. Jan. 1689 in Westminster die Grundprincipien der engl. Verfassung aussprach, durch deren Verletzung Jakob Ⅱ. den Thron verwirkte und infolge deren Wilhelm von Oranien und seine Gemahlin Maria zur Herrschaft berufen wurden. Hauptsächlich beteiligt war bei der Abfassung der nachherige Lordkanzler Somers. Später wurden jene Sätze als Bill of rights (s. d.) zu einer Parlamentsakte erhoben. Obwohl diese Bestimmungen zum großen Teile schon in frühern Gesetzen, namentlich der Petition of rights, zu finden waren, so setzte die D. o. r. sie doch auf einer neuen und unbestrittenen Basis fest und machte den sophistischen Interpretationen der königl. Prärogative ein Ende.

Declaratĭo sententĭae (lat.), im frühern gemeinen Civilprozeß die Erläuterung von Unklarheiten oder Zweideutigkeiten des Urteils durch das erkennende Gericht, sei es auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung können Schreib-, und Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Urteile vom Gericht jederzeit von Amts wegen berichtigt werden, zu welchem Behuf es vorgängiger mündlicher Verhandlung nicht bedarf. Ferner kann von den Parteien die Berichtigung von sonstigen Unrichtigkeiten, Auslassungen, Dunkelheiten und Widersprüchen des Urteilsthatbestandes binnen einer einwöchigen Frist, welche mit dem Tage des Aushangs des betreffenden Urteilsverzeichnisses beginnt, durch Zustellung eines den obigen Zweck darlegenden und die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung enthaltenden Schriftsatzes beantragt werden, worauf das Gericht unter Mitwirkung derjenigen Richter, welche bei dem zu berichtigenden Urteile mitgewirkt haben, nach seiner Erinnerung, ohne Zulassung einer Beweisaufnahme, entscheidet (Civilprozeßordn. §§. 290, 291; s. Urteilsberichtigung). Ist auf vorbezeichnete Weise die erforderliche Abhilfe nicht zu erlangen, so muß solche im Rechtsmittelwege erstrebt werden.

Deco…, Artikel, die man hier vermißt, sind unter Deko… aufzusuchen.

Decomptieren (frz., spr. -kongt-), abrechnen, abziehen; Decompte, Abzug, Abrechnung.

Deconing, Peter, s. Koninck, Peter de.

Décontenance (frz., spr. -kongt’nángß), Verwirrung, Bestürzung.

Décōr (frz.), Ausschmückung, Verzierung.

De Cort, Frans, vläm. Dichter, s. Cort.

Decōrum (lat.), Schicklichkeit, Anstand.

De Coster, Charles Théodore Henri, belg. Schriftsteller, geb. 20. Aug. 1827 zu München, war erst einige Zeit Beamter, studierte dann und bestand 1855 das Advokatenexamen. Er starb als Professor der franz. Litteratur an der Kriegsschule zu Brüssel 7. Mai 1879 in Ixelles (Vorstadt von Brüssel). Seine Hauptwerke sind: «Légendes flamandes» (2. Aufl., Brüss. 1861), «Contes brabançons» (ebd. 1861) und «La légende de Thyl Ulenspiegel» (ebd. 1868). Letzteres Werk ist eine Epopöe in Prosa; die Freuden und Leiden des Volks unter der Inquisition in der Zeit Philipps Ⅱ. und des Herzogs Alba sind darin meisterhaft beschrieben.

Decoupieren (frz., spr. -kup-), zerlegen, zerschneiden.

Decoupiersäge (spr. -kup-), s. Sägemaschinen.

Decouragieren (frz., spr. -kurasch-), entmutigen; Decouragement (spr. -kurasch’máng), Entmutigung. ^[Spaltenwechsel]

Decouvert (frz., spr. -kuwähr), Stückmangel. A découvert (ungedeckt) verkaufen, s. Fixen. Ein großes D. besteht, wenn am Ultimo die noch nicht abgewickelten Engagements à la baisse die Verpflichtungen à la hausse bedeutend übersteigen.

Decr…, Artikel, die man hier vermißt, sind unter Dekr… aufzusuchen.

Decrescendo (spr. -kreschéndo), s. Crescendo.

Decretorĭus (lat.), entscheidend, den Ausschlag gebend; annus decretorius und dies decretorius, s. Normaljahr.

Decrētum Gratiāni, eine Sammlung sämtlicher kirchenrechtlicher Quellen, welche der Mönch Gratianus (s. d.) um das J. 1150 veranstaltete. Das D. G. enthält neben den Dekretalen (s. d.) bis 1139 auch alles ältere Kirchenrecht, besonders die Vorschriften der Konzilien, und bildet den ersten Teil des Corpus juris canonici.

Decsn. oder Decaisn., bei botan. Bezeichnungen Abkürzung für Joseph Decaisne (s. d.).

Décsy (spr. dehtschi), Samuel, ungar. Schriftsteller und Historiker, geb. 1775 zu Rima-Szombath, studierte auf deutschen und holländ. Universitäten Philosophie und Medizin und redigierte dann 27 Jahre lang den «Magyar Kurir» («Ungar. Kurier»), die erste ungar. Zeitung, die in Wien erschien. Er starb 25. Jan. 1816. Von seinen histor. Werken sind nennenswert: «Osmanographia» (3 Bde., Wien 1788; 2. Aufl. 1789), eine Beschreibung der natürlichen, sittlichen, kirchlichen, bürgerlichen und militär. Verhältnisse des türk. Reichs und eine summarische Darstellung der Hauptkriege der Türkei gegen Ungarn enthaltend, und «Geschichte der heiligen ungar. Krone und der dazugehörigen Gegenstände» (ebd. 1792), beide in ungar. Sprache. Für die Jahre 1794, 1795 und 1796 veröffentlichte D. auch die ersten ungar. Staatsschematismen u. d. T. «Magyar Almanach» («Ungar. Almanach»).

Dectĭcus, Gattung der Laubheuschrecken (s. d.), an den Vorderschienen mit vier Dornen, abgeflachten, in der Mitte gekieltem Vorderrücken. Eine Art, der Warzenbeißer (D. verrucivorus L.), ist in Deutschland gemein. Das Männchen wird bis 36, das Weibchen bis 42 mm lang, variiert sehr in der Farbe, kommt maigrün, grüngrau, braungrün, bräunlichrotgelb vor, mit mehr oder weniger deutlichen braunen Flecken. Die Unterflügel sind glasig, der Hinterleib unten schön gelb. Den deutschen Namen hat das Insekt daher, daß es gefangen in alles, was man ihm vorhält, kräftig beißt und nicht losläßt. An vielen Orten glaubt man, es vermöge Warzen abzubeißen, in der Regel reißt man zwar seinen Kopf ab, der an der Warze hängen bleibt, diese selbst aber wird kaum abgebissen.

Decu…, Artikel, die man hier vermißt, sind unter Deku… aufzusuchen.

Decubĭtus (lat.), s. Aufliegen.

Decumāna (lat., zu ergänzen porta), s. Castra.

Decumānus, s. Augurn und Castra.

Decumatische Äcker (lat. agri decumātes). Mit diesem Namen, der auf der falschen Erklärung einer Stelle des Tacitus in der «Germania» (in dem Satze Kap. 29 «qui decumates agros exercent» ist decumates Nominativ, nicht Accusativ) beruht, bezeichnet man das Dreieck zwischen Vindelicien und dem Oberrhein, welches im 1. Jahrh. v. Chr. von den Helvetiern geräumt, von den Römern anscheinend unter Domitian in Besitz genommen und gegen die Abgabe des Zehnten Einwanderern, na- ^[folgende Seite]