Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankfurter Attentat; Frankfurter Friede; Frankfurter Rezeß; Frankfurter Schwarz

504

Frankfurter Attentat - Frankfurter Schwarz.

Kurfürst vergeblich versuchte. Erst nachdem der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm, den am 14. Juli 1641 mit den Schweden geschlossenen Waffenstillstand 1643 erneuert hatte, verließen diese 10. Juli 1644 F. Unter dem Großen Kurfürsten ward die Universität restauriert und während der Pest 1656 nach Fürstenwalde verlegt. König Friedrich I. vermehrte ihre Bibliothek und ernannte den Kronprinzen zum Rektor Magnifikus. Der Handel Frankfurts litt in dieser Zeit zuerst durch den Krieg und später durch die Anlegung des Müllroser Kanals. Doch blieben die Messen stark besucht, und der Verkehr auf denselben wurde von Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. auf jede Weise erleichtert. Der Siebenjährige Krieg brachte der Stadt neue Drangsale. Nach der Schlacht bei Kay (23. Juli 1759) besetzten die Russen unter Soltikow F., in dessen nächster Nähe 12. Aug. die Schlacht bei Kunersdorf geschlagen wurde, und blieben auch in dem nächsten Jahr Herren der Stadt. Nachdem 27. Okt. 1806 die ersten Franzosen eingerückt waren, dauerten die feindlichen Durchmärsche fast ununterbrochen bis 29. Nov. 1808 fort, und die Einwohner erlagen fast unter der Last der Einquartierungen. 1812 wurde F. von dem Grenierschen Korps besetzt, welchem der Vizekönig Eugen nachfolgte. Am 21. Febr. 1813 brach dieser auf und ließ den General Girard mit 2500 Mann als Besatzung zurück; dieser räumte F. 2. März, worauf es 9. März von den Russen besetzt wurde. Für den Verlust der Universität, welche 1811 nach Breslau übersiedelte, ward F. einigermaßen dadurch entschädigt, daß die beiden Landeskollegien, nämlich die neumärkische Regierung (früher zu Königsberg in der Neumark) und das neumärkische Oberlandesgericht (früher in Soldin), hierher verlegt wurden. In der neuern Zeit hat sich die Stadt wieder gehoben und auch an Einwohnerzahl um das Doppelte zugenommen. Vgl. Hausen, Geschichte der Universität und Stadt F. (Frankf. a. O. 1800); Sachse, Geschichte der Stadt F. (das. 1836); Spieker, Beschreibung und Geschichte der Marien- oder Oberkirche zu F. (das. 1835); Derselbe, Geschichte der Stadt F. (das. 1853); Philippi, Geschichte der Stadt F. (das. 1865). Der Regierungsbezirk F. (s. Karte "Brandenburg"), 19,195 qkm (348,62 QM.) mit (1885) 1,116,289 Einw. (58 auf 1 qkm), zerfällt in die 18 Kreise:

Kreise QKilom. QMeilen Einwohner Einw. auf 1 qkm

Arnswalde 1264 22,95 42340 34

Frankfurt (Stadt) 58 1,05 54017 -

Friedeberg 1101 19,99 57449 52

Guben (Stadt) 1105 20,07 69482 63

Guben (Landkreis) / / / /

Kalau 998 18,13 55003 55

Königsberg 1534 27,86 96549 63

Kottbus 852 15,48 79785 94

Krossen 1307 23,74 61367 47

Landsberg 1211 21,99 88056 73

Lebus 1573 28,57 93032 59

Lübben 1038 18,85 34719 33

Luckau 1298 23,58 63414 41

Oststernberg 1103 20,03 51402 47

Soldin 1146 20,82 47979 42

Sorau 1239 22,50 100721 81

Spremberg 310 5,63 25138 81

Weststernberg 1142 20,74 45523 40

Züllichau-Schwiebus 916 16,64 50313 55

Frankfurter Attentat, der in Frankfurt a. M. am 3. April 1833 unternommene, von dem sogen. Männerbund ausgegangene revolutionäre Anschlag. Unzufriedenheit mit den unerquicklichen Zuständen in Deutschland hatte eine Anzahl jüngerer Männer sowohl aus den gebildeten Ständen (wie Rauschenplatt, Gürth, Bunsen, Neuhoff, Schrimpf, Berchelmann u. a.) als aus dem Handwerkerstand veranlaßt, eine revolutionäre Bewegung zu organisieren, deren Mittelpunkt Frankfurt a. M. sein sollte. Hier wollten sie sich zunächst in den Besitz der Konstablerwache und der Hauptwache setzen und die politischen Gefangenen befreien, sodann aber, wenn sich wenigstens ein Teil der Bevölkerung beteiligte, sich der Bundesgesandten versichern und eine provisorische Regierung errichten, worauf eine allgemeine Schilderhebung in West- und Süddeutschland folgen sollte. Obwohl die Behörde Kunde von dem Vorhaben erhielt und Maßregeln dagegen traf, gelang es den Verschwornen, welche in zwei (je ca. 30 Mann starken) Haufen 3. April abends 9½ Uhr anrückten, sowohl die Hauptwache als die Konstablerwache zu überrumpeln und zu erstürmen und die dortigen Gefangenen in Freiheit zu setzen. Dagegen blieben die Aufforderungen, sich dem Aufstand anzuschließen, sowohl beim Militär als bei der Volksmenge ohne Erfolg. Beim Anrücken des Militärs räumten die Verschwornen die Hauptwache und zogen sich auf die Konstablerwache zurück, aus der sie aber mit Waffengewalt vertrieben wurden, worauf sie sich nach verschiedenen Richtungen zerstreuten. Im ganzen wurden 9 Personen getötet und 24 schwer verwundet, darunter die Mehrzahl Soldaten. Einige der Verschwornen wurden ergriffen. Die Bundesversammlung setzte 20. Juni 1833 eine besondere Zentraluntersuchungskommission nieder, welche noch eine große Zahl Verdächtiger, namentlich unter den Mitgliedern der Burschenschaften auf verschiedenen Universitäten, verhaften und die Verhafteten (im ganzen 1800) zu hohen Freiheitsstrafen verurteilen ließ. Ferner wurde das Ereignis für eine allgemeine Reaktion in Deutschland ausgebeutet. Vgl. "Darlegung der Hauptresultate aus den wegen der revolutionären Komplotte der neuern Zeit in Deutschland geführten Untersuchungen" (Frankf. in der Bundespräsidialdruckerei 1839); Ilse, Geschichte der politischen Untersuchungen etc. (Frankf. 1860).

Frankfurter Friede, der am 10. Mai 1871 zwischen dem Reichskanzler Fürsten Bismarck und dem französischen Minister Jules Favre im Gasthof zum Schwan in Frankfurt a. M. abgeschlossene Friedensvertrag, dessen Ratifikationen 20. Mai ebendaselbst ausgetauscht wurden. Derselbe beendigte den deutsch-französischen Krieg (s. d.) und bestätigte im allgemeinen die Friedenspräliminarien von Versailles, wonach Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich abgetreten und 5 Milliarden Frank Kriegsentschädigung von Frankreich gezahlt werden sollten; nur wurden einige Änderungen an der Grenze vorgenommen, die Termine der Zahlungen festgesetzt, die Optionsfrage geregelt und die Handelsbeziehungen geordnet.

Frankfurter Rezeß, Übereinkunft, welche auf dem Frankfurter Reichstag im März 1558 zwischen Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Hessen, Pfalz-Zweibrücken und Württemberg abgeschlossen ward, worin die Beteiligten erklärten, an der Augsburgischen Konfession festhalten zu wollen, und den lutherischen Zeloten gegenüber die mildern Bestimmungen Melanchthons über gewisse streitige Dogmen genehmigten. Die Flacianer erließen dagegen das "Samaritanische Interim".

Frankfurter Schwarz (Drusenschwarz, Rebenschwarz, Hefenschwarz), im wesentlichen aus Kohle bestehende Farbe, welche durch Verkohlen von Weinhefe und Auswaschen des Pottasche enthaltenden