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100% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0750, von Gemeindevermögen bis Gemeindeversicherung Öffnen
748 Gemeindevermögen - Gemeindeversicherung Zwecke aber, welche die Aufwendung größerer Mittel erfordern, wie Schule, Armenpflege, Deichanlagen, Feuerlöschwesen u. s. w. und namentlich für die Hand- habung der Ortspolizei werden
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0692, Krankenversicherungsgesetz Öffnen
des Versicherungszwanges geschaffenen Organisationen und die Leistungen derselben s. Krankenkassen, Gemeindeversicherung, Ortskrankenkassen, Fabrikkassen, Hilfskassen und Knappschaftskassen. Die Leistungen der Krankenkassen sind keine
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
der eben genannten Kassen angehören, fallen der Ortskrankenkasse zu; ganz subsidiär tritt die Gemeindekrankenversicherung (s. Gemeindeversicherung) ein. (Vgl. §§. 59, 69, 73, 74, 19 u. 4 des Krankenversicherungsgesetzes.) Zwangskurs (frz. cours
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0817, von Arbeiterschutzkonferenz bis Arbeiterversicherung Öffnen
.). Die Organisation ist für die einzelnen Zweige derselben verschieden gestaltet. Ihre Träger sind a. für die Kranken- und Begräbnisversicherung hauptsächlich die Orts- und Betriebs- (Fabriks -, Bau -) Krankenkassen und aushilfsweise die Gemeindeversicherung
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0944, von Gesindekrankenkassen bis Gesindeordnungen Öffnen
. Gemeindeversicherung) bei- zutreten (§. 4 des Krankenversicherungsgesetzes), können dnrch Kassenstatut aber auch berechtigt wer- den, freiwillig einer Ortskrankenkasse beizutreten s§. 26, Absatz 3, Ziffer 5 des Krankenversicherungs- gesetzes
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0773, von Handlungsfähigkeit bis Handlungsgehilfe Öffnen
§. 2, Abs. 4 unter bestimmten Bedingungen der Gemeindeversicherung (s. d.) beitrcten. Bereits beginnt man aber auch mit der Begründung selbständiger Ortskrankenkassen für Hand- lungsgehilfen und -Lehrlinge. In Berlin wurde seitens
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0689, von Krankenheber bis Krankenpflege Öffnen
Krankenversicherungsgesetz (s. d.) die Ortskrankenkassen (s. d.) und die Fabrik- oder Betriebskrankenkassen (s. Fabrikkassen). Eine Abart der letztern bilden die Baukrankenkassen. Subsidiär tritt die Gemeindekrankenversicherung (s. Gemeindeversicherung) ein. Daneben kommen