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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Krankenheber; Krankenheil; Krankenkassen; Krankenkommunion; Krankenkost; Krankenöl; Krankenpavillon; Krankenpflege

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Krankenheber - Krankenpflege

Mailand (Ospedale Maggiore, 1456 von Filarete begonnen, mit 238 m langer Front), das 1338 gestiftete K. degli Incurabili, das 1471 umgebaute Ospedale San Spirito, das Ospedale della Consolazione (1500 erbaut), beide zu Rom, u. a. Erst im 17. Jahrh. nahm das Krankenhauswesen einen neuen Aufschwung; voran ging Bischof Julius von Würzburg, der um 1600 das 1704 erweiterte Juliusspital (s. Würzburg) anlegte. Maria von Medici gründete 1002 die Charité, Ludwig XIII. die Pitié in Paris. Es schlossen sich an diese die K. der großen ital. Handelsstädte, die Alberghi dei poveri zu Genua (1635, für 1400 Personen), zu Neapel (1751, mit 400 m Front), die Charité (1710) in Berlin durch Friedrich I., das Friedrichshospital in Kopenhagen durch Friedrich V., das Allgemeine K. (1784) in Wien durch Kaiser Joseph II.

Bei allen diesen Bauten war das Korridorsystem vorherrschend mit dem Unterschiede, daß im Süden die Verbindung durch offene Hallengänge bewirkt wurde. Die Bereisung der K. durch den Engländer Howard (1757-87) brachte zuerst den Umschwung zu Gunsten des Parzellensystems herbei, welches dieser am K. zu Stonehouse bei Plymouth 1764 in Anwendung brachte. Das K. zu Bordeaux (1810) und jenes de Lariboisière zu Paris (1858), wie endlich das Thomashospital zu London brachten das System zum allgemeinen Siege. Da ferner das Bestreben sich geltend machte, einzelne Arten von K. ganz von den allgemeinen K. zu trennen (Invalidenhaus, Versorganstalten, Kinderkrankenhaus, Irrenhaus, Gebärhaus u. s. w.), so verschwanden die großen einheitlichen Anlagen mehr und mehr zu Gunsten von Gruppenbauten. Das alte Allgemeine K. zu Hamburg, 1870 erbaut, birgt gegen 1000 Betten in einem 345 m langen Gebäude, das neue, 1886-89 erbaute (4,5 Mill. M. Baukosten) hat 1253 Betten in 72 Einzelhäusern; Bethanien in Berlin (1845-47) hat 350 Betten bei 260 m Korridorlänge je in 3 Stockwerken eines Baues (1,32 Mill. M. Baukosten), das Allgemeine K. im Friedrichhain (1870-74) in 12 Bauten 600 Betten.

Litteratur. Esse, Die K., ihre Einrichtung und Verwaltung (2. Aufl., Berl. 1868); Virchow, Über Lazarette und Baracken (ebd. 1871); Waring, Hüttenhospitäler (deutsch von Mencke, ebd. 1872); Oppert, Hospitäler und Wohlthätigkeitsanstalten (4. Aufl., Hamb. 1872); Esse, Das Augustahospital zu Berlin (Berl. 1873); Gropius und Schmieden, Das städtische K. im Friedrichshain (ebd. 1876); Gruber, Neuere K. (Wien 1879); Mencke, Das K. der kleinen Städte (Berl. 1879); Knauff, Das neue akademische K. in Heidelberg (Münch. 1879); Degen, Das K. und die Kaserne der Zukunft (ebd. 1882); Reinike, Die klinischen Neubauten der Universität Bonn (Berl. 1883); Guttstadt, Krankenhauslexikon für das Königreich Preußen (ebd. 1885); Böhm, über K., Geschichte, Bau, Einrichtung und Betrieb derselben (2. Aufl., Wien 1889); Deneke und Curschmann, Mitteilungen über das Neue Allgemeine K. zu Hamburg-Eppendorf (Braunschw. 1889).

Krankenheber, Apparate, um Kranke oder Verletzte in horizontaler Lage, z. B. behufs Erneuerung des Verbandes u. s. w., in die Höhe zu heben.

Krankenheil, s. Tölz.

Krankenkassen, Vereinigungen zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheitsfällen, die häufig nebenher noch andern Zwecken der Arbeiterversicherung (s. d.), namentlich der Begräbnisversicherung (s. Kranken- und Begräbniskassen), dienen. Man unterscheidet freie Kassen, sog. Hilfskassen (s. d.), und Zwangskassen. Die Hauptformen der letztern sind nach dem deutschen Krankenversicherungsgesetz (s. d.) die Ortskrankenkassen (s. d.) und die Fabrik- oder Betriebskrankenkassen (s. Fabrikkassen). Eine Abart der letztern bilden die Baukrankenkassen. Subsidiär tritt die Gemeindekrankenversicherung (s. Gemeindeversicherung) ein. Daneben kommen noch die Knappschaftskassen (s. d.) und die Innungskrankenkassen in Betracht, welche letztern von einer Innung für die Gesellen und Lehrlinge der Innungsmeister mittels eines Nebenstatuts, das der Genehmigung der höhern Verwaltungsbehörde bedarf, errichtet werden können. - über die Statistik der K. s. Krankenversicherung und Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 141 b, 142).

Krankenkommunion, s. Ölung (letzte).

Krankenkost, s. Diät.

Krankenöl, s. Chrisma.

Krankenpavillon, s Krankenhaus.

Krankenpflege, die Gesamtheit der den Kranken und Siechen gewährten Hilfeleistungen und Handreichungen, welche teils in öffentlichen Anstalten, teils in der Behausung der Erkrankten selbst (häusliche K., Privatpflege) geschehen.

Die öffentliche K., welche teils dem Staate, teils der Gemeinde und privaten Korporationen anheimfällt, hat vor allem für die zweckmäßige Anlage und Einrichtung allgemeiner Krankenhäuser (s. d.) sowie besonderer, ganz bestimmten Zwecken dienender Anstalten (Irrenhäuser, Entbindungsanstalten, Siechenhäuser u. dgl.) und beim Ausbruch von größern Epidemien für die Errichtung provisorischer, zur Verhütung der Ansteckung von der Außenwelt abgeschlossener Hospitäler (Seuchenhäuser) zu sorgen. Ebenso liegt ihr die zweckmäßige Verteilung der Ärzte, besonders bei Epidemien, sowie die Beschaffung eines tüchtig geschulten Personals von Krankenwärtern ob. Weiterhin erstreckt sich neuerdings die Fürsorge der öffentlichen K. auch auf die unbemittelten Rekonvalescenten, denen man in besondern Rekonvalescentenhäusern günstige Bedingungen zu schneller Wiedergenesung bietet. Als ein besonderer wichtiger Teil hat sich in der neuesten Zeit die Kriegskrankenpflege abgezweigt, welche für die zweckmäßige Organisation des Sanitätswesens im Felde, für die Errichtung der Verbandplätze und Feldlazarette, für die rechtzeitige Evakuation, die Fortschaffung der transportfähigen Verwundeten in die Heimat zu sorgen und die Thätigkeit der durch Private in das Leben gerufenen Freiwilligen Krankenpflege (s. d.) vor schädlicher Zersplitterung zu bewahren hat.

Die häusliche oder private K. läßt sich mit Vorteil nur für die bemittelten Stände durchführen und erfordert gleichfalls bei vielen Krankheiten die Zuhilfenahme gut geschulter Wärter und Wärterinnen. Die letztern werden gewöhnlich in einem größern Krankenhause ausgebildet und von dem Kreisphysikus geprüft, worauf sie als "geprüfte Krankenwärter" bei der öffentlichen wie privaten K. Verwendung finden. Eine besondere Bedeutung in der K. hat auch das Institut der Diakonissinnen (s. d.) erlangt. In vielen Städten befassen sich auch die Frauenvereine (s. d.) mit der Ausbildung von Krankenpflegerinnen. (S. auch die Einzelartikel: Diät, Krankenbett, Krankenwäsche, Krankenzimmer.)

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