Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hessenalbus; Hessen-Barchfeld; Hessen-Cassel

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Hessenalbus – Hessen-Cassel

Cass. 1820‒58): Dieffenbach, Geschichte von H. (Darmst. 1831); Archiv für hess. Geschichte und Altertumskunde (seit 1835); Heber, Geschichte des Großherzogtums H. (Offenb. 1837); Heppe, Kirchengeschichte beider H. (2 Bde., Marburg 1876); Ewald, Histor. Übersicht der Territorialveränderungen der Landgrafschaft H. und des Großherzogtums H. (2. Aufl., Darmst. 1872).

Hessenalbus, s. Albus.

Hessen-Barchfeld, s. Hessen-Philippsthal.

Hessen-Cassel, ehemaliges deutsches Kurfürstentum, welches wesentlich dem gegenwärtigen Reg.-Bez. Cassel der preuß. Provinz Hessen-Nassau entsprach. Es bestand aus dem unregelmäßig gestalteten Hauptlande und mehrern Exklaven, wie die Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Schmalkalden, und zerfiel in vier Provinzen: Niederhessen mit Schaumburg, Oberhessen, Fulda mit Schmalkalden und Hanau, umfaßte insgesamt 174 Quadratmeilen (9580,94 qkm) mit (1864) 745063 E. (82,82 Proz. Protestanten, 14,58 Proz. Katholiken, 2,60 Proz. Mennoniten, Wiedertäufer und Juden). Die Haupt- und Residenzstadt war Cassel. (S. Hessen-Nassau und Cassel.)

Geschichte. H. ist die ältere Linie des Hauses Hessen, die von Philipps Ⅰ. (s. d. und Hessen, Volksstamm) des Großmütigen ältestem Sohne, dem Landgrafen Wilhelm Ⅳ. oder dem Weisen, gestiftet wurde, der seine Residenz zu Cassel hatte und 1567‒92 regierte. Er erwarb einen Teil von Rheinfels, Plesse, Hoya und Henneberg. Ihm folgte in der Regierung sein Sohn Moritz, der sich der reform. Lehre zuwendete und diese auf der ihm zugefallenen Universität Marburg einführte, aber wegen der Marburger Erbschaft seit 1604 lange Kämpfe mit Hessen-Darmstadt zu führen hatte. Sein Land hatte im Dreißigjährigen Kriege viel zu leiden, sodaß sich Moritz schließlich nicht mehr zu retten wußte und 1627 die Regierung seinem Sohne Wilhelm Ⅴ. überließ. Er starb 1632. Wilhelm Ⅴ. setzte 1628 das Erstgeburtsrecht für sein Haus fest, kämpfte im Dreißigjährigen Kriege auf Schwedens Seite und starb in der Acht 1637. Sein Bruder Hermann stiftete die Nebenlinie Hessen-Rotenburg, der jüngste Bruder Ernst die Linie Hessen-Rheinfels (s. Hessen-Rheinfels-Rotenburg). Wilhelms Ⅴ. unmündiger Sohn Wilhelm Ⅵ. stand, bis er 1650 die Regierung selbst übernahm, unter der Vormundschaft seiner Mutter Amalie Elisabeth (s. d.), die zur Entschädigung für die Opfer im Dreißigjährigen Kriege 1648 den größten Teil der Grafschaft Schaumburg und die Abtei Hersfeld als Fürstentum erhielt und auch den Marburger Erbfolgestreit mit Darmstadt beendete. Wilhelm Ⅵ. starb 1663; ihm folgten sein Sohn Wilhelm Ⅶ. und, als dieser 1670 noch minderjährig verstarb, dessen Bruder Karl unter der Vormundschaft seiner Mutter Hedwig Sophie, einer Tochter des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg, während ein dritter Bruder, Philipp, der Stifter der Nebenlinie Hessen-Philippsthal (s. d.) wurde. Karl übernahm die Regierung 1675. Hess. Söldner hatten nach dem Dreißigjährigen Kriege als Bundestruppen anderer Kontinentalmächte fast an allen europ. und türk. Kriegen Anteil. Dieses System verbesserte die Finanzen, aber nicht den Wohlstand des Landes, und brachte den glänzenden Hof selbst in ausländische Familienverbindungen. Karls ältester Sohn Friedrich vermählte sich 1715 mit Ulrika Eleonora, der jüngsten Schwester Karls Ⅻ. von Schweden, dem diese auf dem Throne folgte, und wurde 1720 König von Schweden. Beim Tode seines Vaters 1730 übernahm er als Friedrich Ⅰ. (s. d.) die Regierung in H., ernannte aber seinen Bruder Wilhelm zu seinem Statthalter, der ihm, als er 28. März 1751 ohne Erben starb, unter dem Namen Wilhelm Ⅷ. als Landgraf folgte. Wilhelm Ⅷ., der 1736 die Grafschaft Hanau-Münzenberg erwarb, focht als brit. Bundesgenosse im Siebenjährigen Kriege und starb 1760. Ihm folgte sein zum Katholicismus übergetretener Sohn Friedrich Ⅱ. (s. d.); er hielt einen glänzenden Hof, vermehrte das Heer bedeutend und ließ 1776‒84 im engl. Solde 12000 Mann gegen Nordamerika kämpfen, wofür er 21276778 Thlr. erhielt. Er starb 1785; ihm folgte als Landgraf sein Sohn Wilhelm Ⅸ. (als Kurfürst Wilhelm Ⅰ., s. d.), der schon seit 1760 Graf und dann Fürst von Hanau gewesen war. Er nahm an den franz. Revolutionskriegen mit seinem Reichskontingent und auch als brit. Verbündeter teil. Nachdem er dem Baseler Frieden von 1795 beigetreten war, schloß er sich an Preußen an. Zur Entschädigung für den Verlust seiner Besitzungen jenseits des Rheins erhielt er 1803 mehrere vormals Mainzer Ämter und Städte und die Würde eines Kurfürsten, die er 1. Mai 1803 unter dem Namen Wilhelm Ⅰ. öffentlich annahm. Am 3. Okt. 1806 schloß er einen Vertrag mit Napoleon, worin dieser die Neutralität des Kurfürstentums anerkannte. Da aber der Kurfürst zur Aufrechterhaltung der Neutralität sein Heer auf 20000 Mann vermehrte, so gab ihm Napoleon nach der Schlacht bei Jena schuld, dies nur deshalb gethan zu haben, um, falls die Preußen siegten, gemeinschaftliche Sache mit diesen zu machen. Bereits 1. Nov. wurde Cassel von franz. Truppen besetzt und im Frieden zu Tilsit das ganze Kurfürstentum dem neuerrichteten Königreich Westfalen einverleibt. Erst 21. Nov. 1813 kehrte der Kurfürst in sein Land zurück und wollte nun alles auf die Zustände von 1806 zurückführen, wodurch weitläufige Prozesse, namentlich in Beziehung auf den Verkauf der Domänen, veranlaßt wurden. Als man ihm auf dem Wiener Kongreß nicht den Königstitel bewilligte, behielt er den inzwischen ganz bedeutungslos gewordenen kurfürstl. Titel bei. Bei der Ausgleichung der deutschen Gebiete erhielt er zu seinem frühern Besitze den größten Teil des Fürstentums Fulda, mehrere Enklaven im Kurhessischen und einen Teil des Isenburgischen; dagegen trat er einige Enklaven und Grenzdistrikte, z. B. an Sachsen-Weimar, ab. Bei der Rückkehr in sein Land hatte er dem Volk in einer Proklamation sowie den verbündeten Mächten in dem Beitrittsvertrage vom 2. Dez. 1813 versprochen, die Landstände, wie sie bis 1806 bestanden, jedoch mit Aufhebung aller Steuerbefreiungen, wiederherzustellen, und es waren auch die alten Stände vom 1. März bis 2. Juli 1815 und dann wieder vom 15. Febr. bis 10. Mai 1816 versammelt. Der Kurfürst ließ einen Verfassungsentwurf, der im wesentlichen an den alten Grundlagen nichts ändern sollte, ausarbeiten, von welchem er aber dann plötzlich wieder absah. Er gab hierauf ein Haus- und Staatsgesetz vom 4. März 1817, in welches man verschiedene Bestimmungen des Verfassungsentwurfs aufnahm. Die Stände berief er jedoch nicht mehr, und verschiedene wichtige Gesetze wurden in Form von Verordnungen erlassen.