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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Integrierend - Intensiv.

Mathematik, Bd. 2 (Bresl. 1881); Navier, Lehrbuch der Differential- und Integralrechnung (deutsch von Wittstein, 4. Aufl., Hannov. 1875, 2 Bde.); Serret, Lehrbuch der Differential- und Integralrechnung (deutsch von Harnack, Leipz. 1883, 2 Bde.); Stegemann, Grundriß der I. (4. Aufl., Hannov. 1886); Gerhardt, Die Entdeckung der höhern Analysis (Halle 1855).

Integrierend (lat.), wesentlich, zum Bestehen und zur Vollständigkeit eines Dinges notwendig gehörend, mit inbegriffen.

Integrĭtät (lat.), Zustand der "Ganzheit und Vollständigkeit", mit dem Nebenbegriff der Vollkommenheit; dogmatische Eigenschaft der Heiligen Schrift, wonach sie durch spätere Hände weder verstümmelt, noch verfälscht, auch durch keinerlei Zufall verkürzt oder alteriert worden sein soll.

Integŭmentum (lat.), Decke, Hülle; Eihülle, s. Samenknospe; i. commune, die äußere Haut.

Intellékt (lat.), wörtlich s. v. w. Verstand, Einsicht; in der Philosophie Schopenhauers als Organ der phänomenalen, d. h. "der Welt als Vorstellung", dem Wesen der noumenalen, d. h. der "Welt als Wille", entgegengesetzt.

Intellektualismus (lat., Intellektualphilosophie), diejenige philosophische Ansicht, nach welcher das Wissen oder die Erkenntnis der Dinge nicht durch die Objekte in uns hineinkommt, sondern vom Geist vermöge der ihm angebornen Ideen und Denkgesetze aus sich selbst heraus erzeugt wird; sein Gegensatz ist der Empirismus und Sensualismus. Der I. steigert sich konsequent zum Idealismus.

Intellektuell (lat., intellektual), auf das Wissen, die Erkenntnis bezüglich, z. B. intellektuelle Bildung, zum Unterschied von moralischer Bildung des Willens und ästhetischer des Herzens; dann aus dem Verstand oder der Vernunft stammend, z. B. intellektuelle Erkenntnisse im Gegensatz zu sinnlichen Wahrnehmungen. In diesem Sinn bieten die mathematischen und philosophischen Disziplinen ein intellektuelles Wissen dar. Endlich heißt i. auch s. v. w. aus einer unmittelbaren geistigen Anschauung der Wahrheit oder des obersten Prinzips der Erkenntnis, ohne vermittelnde Reflexion, entsprungen. Diese intellektuelle Anschauung, auch als produktive Einbildungskraft bezeichnet, war von je eine Lieblingsidee mystischer Philosophen und Theosophen (Plotinos, Böhme, Schelling, Baader u. a.).

Intelligént (lat.), verständig, einsichtig, erfahren.

Intelligénz (lat.), Verständnis, Einsicht, Erkenntnis, besonders eine solche, welche von der sinnlichen Wahrnehmung nicht unmittelbar abhängig oder auf sie beschränkt ist, also die verständige und vernünftige Erkenntnis; dann das Vermögen, eine solche Erkenntnis sich zu erwerben; endlich ein Wesen, welches mit diesem Vermögen begabt ist, also der Mensch im Gegensatz zum Tier.

Intelligénzblätter, Titel für periodisch (meist täglich) erscheinende Blätter mit Nachrichten, insbesondere Geschäftsanzeigen, die schnell zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden sollen. Daher Intelligenzkontor oder -Bureau, eine Anstalt, wo dergleichen Nachrichten und Anzeigen gesammelt und zum Druck befördert werden. Infolge der allgemeinen Hebung des Zeitungswesens hat das Institut der I. an Bedeutung verloren; dieselben sind jetzt genötigt, durch Aufnahme von Lokalnachrichten und Feuilletonstoff Leser heranzuziehen.

Intelligibel (lat.), nur durch Denken oder intellektuelle Anschauung, nicht auf empirischem Weg erkennbar; z. B. die intelligible Welt, s. v. w. übersinnliche Welt, Ideenwelt.

Intemperánz (lat.), Unmäßigkeit.

Intempestīv (lat.), unzeitig, übel angebracht.

Intendánt (lat., "Aufseher, Verwalter"), Leiter eines öffentlichen Instituts, namentlich als Hofcharge Titel der Vorsteher von Hoftheatern, fürstlichen Gärten, Schlössern etc. Jetzt heißt auch bei städtischen Theatern der Leiter I. Nur höhern Rang bei gleicher Stellung bekleidet ein Generalintendant. In Frankreich war früher I. Titel der jetzigen Präfekten. Im Heerwesen ist I. der Vorstand einer Intendantur (s. d.).

Intendantūr, militär. Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe die Versorgung der Truppen mit allen materiellen Bedürfnissen außer Waffen und Munition ist. In Deutschland besteht bei jedem Armeekorps eine Korps-, bei jeder Division eine Divisionsintendantur. An der Spitze der erstern steht ein Korpsintendant, welcher direkt dem Militär-Ökonomiedepartement des Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen sind ihm untergeordnet, sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich. Diese Behörden sind hinsichtlich der militärischen Anordnungen den kommandierenden Generalen, resp. Divisionskommandeuren unterstellt. Den Geschäften nach ist jede Korpsintendantur eingeteilt in vier Sektionen und zwar für 1) Kassen- und Etatswesen, also Geldverpflegung der Truppen und Rechnungslegung; 2) Naturalverpflegungs-, Reise- und Vorspannangelegenheiten; ihr liegt das Abschließen von Kontrakten über Lieferung von Mehl, Brot, Furage etc. in den Garnisonen, der Biwak- und Marschbedürfnisse ob nebst der Kontrolle der Proviantämter, Magazine, Bäckereien etc. im Korpsbereich; 3) Servis- und Lazarettwesen, besorgt die Unterbringung der Truppen, die Einrichtung, Erhaltung und Ausstattung der Dienstwohnungen, Kasernen, Lazarette, Schießplätze etc.; 4) Bekleidungs- und Trainangelegenheiten, beschafft und überwacht die Friedens- und Feldausrüstung der Truppen. Bei den Divisionen befaßt sich die I. im Frieden nur mit dem Kassen- und Bekleidungswesen der Truppen, die Geschäfte der andern Sektionen sind für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen Armee wird die gesamte Ökonomie von einem Generalintendanten als Stellvertreter des Militär-Ökonomiedepartements geleitet; ihm sind die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen unterstellt. Bei jedem Armeekorps steht ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der Divisionen, der Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die Feldlazarette und die Feldpost, letztere beiden jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet sind.

Intendánz (lat.), Oberaufsicht, Verwaltung, Amt eines Intendanten (s. d.).

Intendieren (lat.), beabsichtigen.

Intension (lat.), "Anspannung", Verstärkung der innern Kraft, also die erhöhte innere Wirksamkeit im Gegensatz zur Extension oder Ausdehnung, die mit ihr oft in umgekehrtem Verhältnis steht.

Intensität (lat.), die (innere) Stärke einer Wirkung, wirksame Kraft, z. B. des Lichts, der Wärme, der Elektrizität etc., auch bei geistigen Dingen.

Intensīv (lat., intensivisch), innerlich, der innerlichen Kraft nach, innerlich wirkend, Gegensatz von extensiv (s. d.); daher intensive Größe, eine Größe des Inhalts oder der innern Kraft, im Gegensatz zur räumlich ausgedehnten oder extensiven Größe.